Besondere Datenschutzbestimmungen Leadtracking Musterklauseln

Besondere Datenschutzbestimmungen Leadtracking. Eine Registrierung ist für den Messebesucher freiwillig. Etwas Anderes kann insbesondere dann gelten, wenn einzelne Ticketkarten nur über eine Registrierung erworben werden können. Die Koelnmesse gibt personenbezogene Daten der bei ihr registrierten Nutzer nur dann an Dritte weiter, wenn der Nutzer zuvor einer entsprechenden Datennutzung zugestimmt hat. Weder der digitale Aussteller noch die Koelnmesse noch sonst ein Dritter kann den Nutzer zur Teilnahme am Leadtracking durch das Einscannen seiner Eintrittskarte und damit zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten verpflichten. Der digitale Aussteller ist zudem verpflichtet, ihm im Rahmen des Leadtrackings übermittelte personenbezogene Daten im Einzelfall auf Aufforderung durch die Koelnmesse GmbH oder des Nutzers zu löschen. Die Koelnmesse übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Nutzerregistrierung/Ticketregistrierung erfassten Daten. Der digitale Aussteller darf die im Rahmen des Leadtrackings erhaltenen personenbezogenen Daten nur dann an Dritte weitergeben, wenn und soweit er vom jeweiligen Nutzer die ausdrückliche Einwilligung erhalten hat. Zudem verpflichtet sich der digitale Aussteller, die im Rahmen des Leadtrackings erhaltenen personenbezogenen Daten nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eigene Zwecke zu verwenden. Insoweit stellt der digitale Aussteller die Koelnmesse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Besondere Datenschutzbestimmungen Leadtracking. Eine Registrierung ist für den Messebesucher freiwillig. Etwas Anderes kann insbesondere dann gelten, wenn einzelne Ticketarten nur über eine Registrierung erworben werden können. Die Koelnmesse GmbH gibt personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiter, wenn der Besucher zuvor einer entsprechenden Datennutzung zugestimmt hat. Weder der Aussteller noch die Koelnmesse GmbH noch sonst ein Dritter kann den Besucher zur Teilnahme am Leadtracking in der Messe-App und damit zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten verpflichten. Der Aussteller ist zudem verpflichtet, ihm im Rahmen des Leadtracking übermittelte personenbezogene Daten im Einzelfall auf Aufforderung durch die Koelnmesse GmbH oder des Besuchers zu löschen. Die Koelnmesse GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Besucherregistrierung erfassten Daten. Der Aussteller darf, die im Rahmen des Leadtracking erhaltenen personenbezogenen Daten nur dann an Dritte weitergeben, wenn und soweit er vom jeweiligen Besucher die ausdrückliche Einwilligung erhalten hat. Zudem verpflichtet sich der Aussteller, die im Rahmen des Leadtracking erhaltenen personenbezogenen Daten nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eigene Zwecke zu verwenden. Insoweit stellt der Aussteller die Koelnmesse GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Regelungen der BSafe-Bestimmungen bleiben unberührt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.