Besondere Maßnahmen zur Handhabung der Zollpräferenzbehandlung Musterklauseln
Besondere Maßnahmen zur Handhabung der Zollpräferenzbehandlung. 1. Die Vertragsparteien arbeiten bei der Bekämpfung von Zollverstößen im Zusammenhang mit der nach diesem Kapitel gewährten Zollpräferenzbehandlung zusammen.