Besondere Pflichten des Auftragnehmers Musterklauseln

Besondere Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
Besondere Pflichten des Auftragnehmers. − Der Auftragnehmer haftet für die Handlungen seines Vertreters. Weiterhin muss auf der Baustelle stets ein verantwortlicher Mitarbeiter anwesend sein. − Der Auftragnehmer bzw. sein Vertreter ist verpflichtet, auf Ladung des Auftraggebers an den Baubesprechungen teilzunehmen. − Die vom Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigten Arbeiter und Angestellten müssen die notwendige Qualifikation besitzen. − Der Auftragnehmer trifft sämtliche Vorkehrungen, um die Beschädigung erdverlegter Rohrleitungen, Kanäle und Kabel zu vermeiden. Reparaturen von Beschädigungen, die durch ihn bzw. sein Verschulden verursacht wurden, gehen zu seinen Lasten. Der Auftragnehmer holt die zur Bestimmung der genauen Lage erdverlegter Leitungen notwendigen Informationen ein. − Bei Arbeiten innerorts dürfen nur schallgedämmte Presslufthämmer und Kompressoren gemäß dem "Règlement grand-ducal du 1er juin 1989 relatif au niveau de puissance acoustique admissible des brise-bétons et des marteaux-piqueurs à la main" eingesetzt werden. − Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass der Verkehr in möglichst geringem Umfang beeinträchtigt wird. − Die vorschriftsmäßige Beschilderung, Beleuchtung und Absperrung der Baustelle gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind vom Auftragnehmer nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und den Anweisungen der Bauleitung auszuführen. Die entsprechenden Positionen sind in der Leistungsbeschreibung angeführt. − Die in den Besonderen Technischen Bestimmungen angegebenen kommunalen Vorschriften sind einzuhalten. − Der Auftragnehmer ist insbesondere gehalten, den zuständigen technischen Stellen mindestens 2 Wochen vor ihrem Beginn Baumaßnahmen zu melden, die kommunale Verkehrswege tangieren. Er hat gegebenenfalls die Vorschriften der Genehmigung einzuhalten, die die Gemeindeverwaltung ihm vor Ausführungsbeginn erteilt. − Sofern der Auftragnehmer Arbeiten auf staatlichen Verkehrswegen (routes nationales, chemins repris) auszuführen hat, so ist er verpflichtet, sich an die Vorschriften der Sondernutzungsgenehmigung zu halten. Sollte der Auftraggeber für eine Baumaßnahme die erforderliche Genehmigung nicht beantragt haben, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Aufraggeber hierüber zu benachrichtigen, damit er die notwendigen Schritte veranlasst. − Der Auftraggeber legt gegebenenfalls die Maßnahmen bezüglich des Anliegerverkehrs fest. Die entsprechenden Positionen sind in der Leistungsbeschreibung angeführt.
Besondere Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Qualität der vereinbarten Leistungserbringung durch den Einsatz von ausreichend qualifiziertem Personal sicherzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung seiner Leistungen insbesondere zur Einhaltung der förderungsrechtlichen Bestimmungen. Abweichungen von den Vorgaben sind gesondert anzuführen und durch den Auftragnehmer zu begründen.
Besondere Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und ihn unverzüglich über die seine Leistungen betreffenden Vorkommnisse zu informieren. Der Auftraggeber sagt zu, die erforderlichen Entscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass der Auftragnehmer an der termingerechten Vertragserfüllung nicht gehindert ist. Subunternehmer und Schlüsselpersonal Der Auftragnehmer ist grundsätzlich zur Leistungserbringung durch sein eigenes Unternehmen verpflichtet. Dies gilt für folgende wesentliche Leistungsteile, die in den Befugnisumfang des Auftragnehmers fallen: [__]; [__]. Der Auftragnehmer kann sich vom Auftraggeber vorhergehend ausdrücklich schriftlich genehmigter Subunternehmer bedienen. Mit der Unterfertigung dieses Vertrages werden vom Auftraggeber folgende Subunternehmer genehmigt: [__]; [__]. Ein Wechsel eines genehmigten Subunternehmers oder die Hinzuziehung eines neuen Subunternehmers ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber hat einem Wechsel des Subunternehmers oder die Hinzuziehung eines neuen Subunternehmers im Wesentlichen dann zu zustimmen, wenn der Auftragnehmer die Eignung (Befugnis, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) des neuen Subunternehmers nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen Subunternehmer entsprechende Nachweise zu fordern. Folgende Personen gelten als Schlüsselpersonal, das mit Ausnahme des Ausscheidens der betreffenden Person aus dem Unternehmen des Auftragnehmers bzw der Auflösung einer sonstigen laufenden Zusammenarbeit nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abgezogen oder ausgetauscht werden darf. Projektleiter: [__]; Projektleiter-Stellvertreter: [__]; [__]: [__]. Das Schlüsselpersonal ist während der gesamten Vertragsabwicklung – auch im „Tagesgeschäft“ – Ansprechpartner des Auftraggebers. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit, speziell im Krankheits- oder Urlaubsfall oder im Ausscheidens- oder Auflösungsfall zusätzlich zu den oben angeführten Personen ein für die Aufgabe qualifizierter Mitarbeiter ersatzweise zur Verfügung steht.
Besondere Pflichten des Auftragnehmers. Die Gesetze und Vorschriften im Land des AG insbesondere hinsichtlich umwelt- und arbeitsrechtlicher so- wie technischer Normen, Standards, Steuern und Abgaben, Genehmigungen, Zölle, Registrierungen, etc. sind, sofern nicht anderslautend festgelegt, durch den AN hinsichtlich seiner Vertragserfüllung als wesentliche Vertragspflichten einzuhalten. Selbiges gilt für entsprechende, europarechtliche Vorgaben (Verordnungen, Richtlinien, etc.). Die Lieferungen und/oder Leistungen des AN werden Teil einer zu errichtenden bzw. bestehenden Anlage. Aufgrund der Bedeutung der Lieferungen und/oder Leistungen im Rahmen einer komplexen Anlage und insbesondere hinsichtlich der spezifischen Gefahrengeneigtheit der Anlage verpflichtet sich der AN zu be- sonderer, über das übliche Maß hinausgehender Sorgfalt bei der Durchführung der in der Bestellung verein- barten Lieferungen/Leistungen.. Wird im Zuge der Leistungserbringung die Stilllegung und Demontagen von Anlagen-/teilen erforderlich, so verpflichtet sich der AN, dies dem AG rechtzeitig mitzuteilen und dessen ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Informationen zu beschaffen und zu berücksichtigen, welche die verfah- rens-, anlagen- bzw. umwelttechnischen Bedingungen auf seine Lieferungen und/oder Leistungen bestimmen oder darauf von Einfluss sein können. Sofern der AN ein Verschulden des AG hinsichtlich der Verletzung von vertraglichen Pflichten behauptet, hat er dies zu beweisen.

Related to Besondere Pflichten des Auftragnehmers

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.