Baustelle Musterklauseln

Baustelle. Jener Ort, an dem die Lieferung durch den Auftragnehmer zu erfolgen oder an dem er seine Leistung zu erbringen hat. In der Regel ist es jener Ort, an dem das Projekt ausgeführt wird.
Baustelle. Für die allgemeine Baustellensicherheit und Reinigung ist die Bauherrschaft verantwortlich.
Baustelle. 1. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baustelleneinrichtung dem Auftraggeber einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen, der die Belange der übrigen Baubeteiligten angemessen zu berücksichtigen hat.
Baustelle. A7.1 Einrichtung
Baustelle. 16.3.1 Stoffbeistellungen durch den AG
Baustelle. Für die Einrichtung und den Betrieb der Baustelle ist ausschließlich der AN verantwortlich, den diesbezüglich auch die Verkehrssicherungspflicht trifft und der für die Einhaltung sämtlicher Arbeitnehmerschutzvorschrif- ten verantwortlich ist. Der AN ist verpflichtet, bei allen Tätigkeiten auf der Baustelle die Interessen des AG zu wahren. Der gesamte Baustellenbereich ist nach Abschluss der Bauarbeiten in den ursprünglichen oder den nach dem Vertragszweck geschuldeten Zustand zu versetzen. Bautafeln dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG angebracht werden.
Baustelle. 4.1 Der AN hat im Rahmen der von ihm durchzu- führenden Arbeiten für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu sor- gen und alle zur Sicherung der Baustelle erfor- derlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen.
Baustelle. 1 Der Unternehmer gewährleistet, dass sein verantwortlicher Baustellenchef auch während der Baustellenvorbereitungs- und während der Baustellenräu- mungs-Phase als Ansprechpartner für die PORR und die Projektleiter der PORR anwesend ist. Der Baustellenchef und seine eventuellen Vertreter müssen Fest-Angestellte des Unternehmers sein.
Baustelle. Eine Baustelle ist der Ort, an dem die Bauleistungen durch den Auftragnehmer oder durch die in dessen Auftrag tätigen Subunternehmer ausgeführt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.