Besondere Regelungen für die Erbringung von Engineering- Leistungen Musterklauseln

Besondere Regelungen für die Erbringung von Engineering- Leistungen. 23.1. Engineering-Leistungen erbringen wir nach Stundensätzen. Zu Engineering-Leistungen gehören Konstruktionen und sonstige theo- retische Ausarbeitungen, aber auch Versuche, insbesondere Pro- duktionsversuche.
Besondere Regelungen für die Erbringung von Engineering- Leistungen. 16.1. Engineering-Leistungen erbringen wir nach Stundensätzen. Zu Engieering-Leistungen gehören Konstruktionen und sonstige theore- tische Ausarbeitungen, aber auch Versuche, insbesondere Produkti- onsversuche.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.