Besondere Regelungen für die Erbringung von Engineering- Leistungen. 23.1. Engineering-Leistungen erbringen wir nach Stundensätzen. Zu Engineering-Leistungen gehören Konstruktionen und sonstige theo- retische Ausarbeitungen, aber auch Versuche, insbesondere Pro- duktionsversuche.
Besondere Regelungen für die Erbringung von Engineering- Leistungen. 16.1. Engineering-Leistungen erbringen wir nach Stundensätzen. Zu Engieering-Leistungen gehören Konstruktionen und sonstige theore- tische Ausarbeitungen, aber auch Versuche, insbesondere Produkti- onsversuche.