Bestandteile Musterklauseln

Bestandteile. DIE FOLGENDEN REGELWERKE SIND BESTANDTEILE DER ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG (NACHFOLGEND „ZO“):
Bestandteile. Die Netzzugangsvereinbarung setzt sich zusammen aus
Bestandteile. Die Tarife und Preise für die Dienstleistungen der Institution sind in der Tarifordnung aufgeführt. Die Tarifordnung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Betreuungsvertrages. Mit der Unter- zeichnung dieses Betreuungsvertrages erklärt die PatientIn bzw. dessen Vertreter, dass er die aktuell geltende Tarifordnung erhalten und gelesen hat und diese als Grundlage für die Verrechnung der von ihm bezogenen Leistungen akzeptiert. Die Anpassung der Tarifordnun erfolgt in der Regel per 1. Januar. Änderungen der Tarifordnung sind jedoch jederzeit möglich und müssen nicht begründet werden.
Bestandteile. Die Kabelkanalisation der LKW lässt sich in folgende Bestandteile unterteilen: Vollrohre Rohrblöcke/Kunststoffrohranlagen Mehrfachrohre Zugangsschächte Vollrohre (einzelnes Rohr) Als Vollrohrkanalisationen gelten Schacht zu Schacht Verbindungen zwischen begehbaren Schächten, wobei die Rohre geradlinig verlegt werden. Verwendet werden Rohre aus Beton oder Metall mit Durchmessern zwischen 150 bis 600 mm. Vollrohrkanalisationen finden sich im Anschluss- und Kernnetz.
Bestandteile. Die Fachleistungsstunde setzt sich zusammen aus den zur Erbringung der Leistung erforderlichen Personalkosten, Sachkosten und den betriebsnotwendigen Aufwendungen.
Bestandteile. Folgende Anhänge sind integrierende Bestandteile dieser Leistungsvereinbarung:
Bestandteile. Wesentlicher Bestandteil und Grundlage dieser Satzung ist die am 12. Dezember 1997 beschlossene Satzung der Turngemeinde Höchberg von 1862 e. V., deren Bestimmungen dann ergänzend gelten wenn diese Satzung ergänzungsbedürftig ist oder wenn nach der Satzung des Hauptvereins für maßgeblich erklärte Bestandteile in der Satzung des Tochtervereins nicht enthalten sind zwischen des Satzung des Hauptvereins und derjenigen des Tochtervereins auftreten. Der Tochterverein und seine Mitglieder erkennen uneingeschränkt und vorbehaltlos die Satzungsbestimmungen des Hauptvereins samt Anlagen, an.
Bestandteile. Die Kabelkanalisation der LKW lässt sich in folgende Bestandteile unterteilen: • Vollrohre • Rohrblöcke/Kunststoffrohranlagen • Mehrfachrohre • Zugangsschächte
Bestandteile. Der Anbieter erbringt neben der zweitweisen Überlassung der Software insbesondere fol- gende Leistungen:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.