Bestellung des Auftraggebers. (1) Bestellungen, mündliche Nebenabreden zur Bestellung, Vereinbarungen und Äußerungen von Angestellten des Auftraggebers werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers verbindlich. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.
(2) Änderungen bzw. Erweiterungen des Liefer-/Leistungsumfangs, die sich bei der Ausführung als erforderlich erweisen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Die Schriftform ist gewahrt bei Übermittlung auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung.
(4) Die Bestellung ist innerhalb von acht Werktagen durch den Auftragnehmer per rechtsgültig unterschriebener Bestellkopie der Bestellung (Bestellungsannahme) zu bestätigen. Dies gilt nicht für Bestellungen, die Auftraggeber auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung übermittelt wurden. In diesem Fall haben Bestätigungen innerhalb von zwei Werktagen zu erfolgen. Nichtbeachtung gilt als Annahme.
(5) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bestellung bedürfen der Schriftform. Diese Verpflichtung kann nur schriftlich geändert werden. Dies gilt insbesondere auch für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
(6) Der Lieferant verpflichtet sich ferner, Dienstleistungen keinem Kunden des Auftraggebers anzubieten und den Auftraggeber bei Anfrage des Kunden zu informieren.
Bestellung des Auftraggebers. 1. Bestellungen, mündliche Nebenabreden zur Bestellung, Vereinbarungen und Äußerun- gen von Angestellten des Auftraggebers werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers verbindlich. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzun- gen.
2. Änderungen bzw. Erweiterungen des Liefer-/Leistungsumfangs, die sich bei der Ausfüh- rung als erforderlich erweisen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers.
3. Die Schriftform ist auch gewahrt bei Übermittlung auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung.
4. Die Bestellung ist innerhalb von acht Werktagen durch den Auftragnehmer per rechts- gültig unterschriebener Bestellkopie der Bestellung (Bestellungsannahme) zu bestäti- gen. Dies gilt nicht für Bestellungen, die vom Auftraggeber auf dem Wege der elektroni- schen Datenübertragung übermittelt wurden. In diesem Fall haben Bestätigungen in- nerhalb von zwei Werktagen zu erfolgen. Nichtbestätigung gilt als Annahme.
Bestellung des Auftraggebers in der Bestellung genannte Anlagen des Auftraggebers (etwa technische Spezifikationen)