Bestellung und Bezahlung Musterklauseln

Bestellung und Bezahlung. Die Kartenbestellung kann per Telefon, E-Mail oder als On- line-Buchung im Webshop auf der Homepage der KBB (xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxx.xx) bzw. auf der jeweiligen Home- page der Festivalstandorte oder der Friedensburg Schlai- ning zum Originalpreis ohne Aufschlag von Gebühren erfol- gen. Weiters können Eintrittskarten direkt im Festspielbüro der KBB in Eisenstadt (Kultur Kongress Zentrum Xxxxx- xxxxx, Xxxxx-Xxxxxxxx-Platz 6) während den Öffnungszei- ten (siehe xxxxx://xxxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxxxxxxxx- zeiten/) käuflich erworben werden. Kunden der KBB haben die Möglichkeit, den Kartenkauf auch über Ticketpartner durchzuführen. Die KBB behält sich jedoch das Recht vor, die Auswahl der Ticketpartner selbst zu bestimmen und weist ihre Kunden darauf hin, dass mit den damit verbundenen Konditionen der Partner beim Kartenverkauf auch zusätzliche Spesen und Gebüh- ren anfallen können. Bei Kartenbestellungen über Vertriebspartner der KBB (Reisebüros, ÖGB Kartenstelle, Ö-Ticket, Wien-Ticket, Ti- cket Gretchen etc.) gelten die AGB des jeweiligen Ver- triebspartners. Die KBB ist berechtigt, die Bestellung zu prüfen und gegebenenfalls ohne weitere Angabe von Grün- den abzulehnen oder mengenmäßig zu begrenzen. In den Kartenpreisen sind die Portokosten und etwaige Ge- bühren NICHT enthalten. Die jeweils aktuellen und von der KBB veröffentlichten Preise gelten bis auf Widerruf und be- inhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Bezahlung der bestellten Karten kann bar, mittels Bankomatkarte, mittels Kreditkarte (Kreditkartenanbieter laut Homepage der KBB bzw. des jeweiligen Standorts), Gutschein, Online-Sofort- Überweisung im Webshop oder mittels Vorauskassa erfol- gen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird der jeweilige Rech- nungsbetrag über das Kreditkartenkonto des Kunden abge- rechnet. Die Bezahlung mit Bankomat/EC-Karte sowie die Einlösung von Gutscheinen ist nur vor Ort möglich. Sofern Karten nicht mittels Kreditkarte bezahlt werden, wird die Bestellung erst nach Zahlungseingang verbindlich. Die KBB behält sich grundsätzlich vor, die Eintrittskarten erst
Bestellung und Bezahlung. Zusätzlich zu den – in den Allgemeinen Bedingungen ge- nannten – Kaufmöglichkeiten können Eintrittskarten wäh- rend der Festspielsaison an Vorstellungstagen am Fest- spielgelände an der Abend- und Tageskassa bis zum Be- ginn der jeweiligen Veranstaltung käuflich erworben wer- den. Außerdem können die Tickets im Festspielbüro wäh- rend der Öffnungszeiten (xxxxx://xxxxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx/) erworben werden. Eine Kooperation der Seefestspiele mit Vertriebspartnern (Reisebüros, Ticketbüros, Buspartnern etc.) im Bereich des Kartenverkaufes erfolgt grundsätzlich einvernehmlich und auf beidseitiger, freiwilliger Basis. Ein Rechtsanspruch auf eine Zusammenarbeit kann nicht geltend gemacht werden. Jeder Kooperationspartner nimmt die Geschäftsbedingun- gen der Seefestspiele ausdrücklich zur Kenntnis und ist zu deren Einhaltung verpflichtet, widrigenfalls kann die Koope- ration seitens der Seefestspiele jederzeit und mit sofortiger Wirkung beendet werden. Allenfalls zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen wird in gegenseitigem Einver- nehmen unverzüglich entsprochen. Die Seefestspiele übernehmen keine Haftung für die Gül- tigkeit der Eintrittskarten externer Kartenanbieter, für deren Leistungen und unter Umständen eingehobene Preisauf- schläge. Nachträgliche Änderungen der Beginnzeiten sind möglich und berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten.
Bestellung und Bezahlung. 1.1. Der Kunde kann Lizenzierte Produkte und/oder Support-Leistungen bestellen, indem er PTC (unmittelbar oder über einen Reseller) ein vollständig ausgefülltes Angebot und alle weiteren von PTC benötigten Auftragsunterlagen übermittelt. Jede von PTC angenommene Bestellung über Lizenzierte Produkte wird als unabhängig von sonstigen Bestellungen des Kunden über Support- Leistungen angesehen. Sobald eine Bestellung von PTC angenommen wurde, kann sie nicht mehr storniert werden. Abgesehen von den mengenmäßigen Auftragspositionen, die zum Bestellen Lizenzierter Produkte und/oder von Support-Leistungen dienen, haben abweichende Bestimmungen in Bestellungen des Kunden keine Wirkung für den vorliegenden Vertrag und werden hiermit zurückgewiesen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.