Common use of Besteuerung der Teilvermögen Clause in Contracts

Besteuerung der Teilvermögen. Der Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen besitzen in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegen weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die in den Teilvermögen auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für das entsprechendeTeilvermögenvollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werdendiese Steuernvon der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweizzurückgefordert.

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Samples: swissfunddata.ch, www.teletrader.com, fonds.cash.ch

Besteuerung der Teilvermögen. Der Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen besitzen in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegen weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die in den Teilvermögen auf Teilvermögenauf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für das entsprechendeTeilvermögenvollumfänglich entsprechendeTeilvermögen vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werdendiese Steuernvon Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der SchweizzurückgefordertSchweiz zurückgefordert.

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Samples: iwww.swissfunddata.ch