Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Musterklauseln

Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen. Die Anteile des zur Zeit ausgegebenen Teilvermögens des Umbrella-Fonds werden an jedem Tag, der ein Bankarbeitstag in der Stadt Zürichist (Montagbis Xxxxxxx, «Bankarbeitstag»), ausgegeben oder zurückgenommen. Keine Ausgaben oder Rücknahmen von Fondsanteilen finden statt:
Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen. Fondsanteile der Teilvermögen werden an jedem Bankwerktag (Montag bis Xxxxxxx) ausgegeben oder zurückgenommen. Keine Ausgabe oder Rücknahme findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr, Nationalfeiertag etc.) statt sowie am 1. Mai, am 24. Dezember sowie an allen Feiertagen in den Kantonen Zürich, Waadt und Basel Stadt. Weiter findet keine Ausgabe oder Rücknahme an Tagen statt, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer eines Teilvermögens geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinn von § 17 Ziff. 4 des Fondsvertrags vorliegen. Jeder Anleger kann beantragen, dass er im Falle einer Zeichnung anstelle einer Einzahlung in bar Anlagen an das Teilvermögen leistet („Sacheinlage“ oder „contribution in kind“ genannt). Der Antrag ist zusammen mit der Zeichnung zu stellen. Die Fondsleitung ist nicht verpflichtet Sacheineinlagen zuzulassen. Die Fondsleitung entscheidet allein über Sacheinlagen und stimmt solchen Geschäften nur zu, sofern die Ausführung der Transaktionen vollumfänglich im Einklang mit der Anlagepolitik des Umbrella-Fonds steht und die Interessen der übrigen Anleger dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Details von Sacheinlagen sind in § 17 Ziff. 9 des Fondsvertrags geregelt. Die Einreichefristen für Zeichnungs- und Rücknahmeanträge der Anteilsklassen der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnt. Die Methode für die Berechnung des Nettoinventarwertes (NIW) im Falle von Zeichnungen oder Rücknahmen ist in den Anhängen dieses Fondsprospekts erklärt. Die Methode für die Berechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteilsklassen der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen dieses Fondsprospekts erklärt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden immer auf 0.01 der jeweiligen Rechnungseinheit gerundet.