BESTIMMUNG DER VERFÜGBARKEIT. Es werden folgende Maßstäbe für die Verfügbarkeit der SCANACS-DIREKTABRECHNUNG vereinbart: • Systemlaufzeit: 24 h an 7 Tagen die Woche • Kernnutzungszeit: Montag bis Samstag zwischen 05.00 Uhr und 20.00 Uhr • Verfügbarkeitsgrad in % innerhalb der Kernnutzungszeit: 99,5 % • Bezugszeitraum für die Messung der Verfügbarkeit: Kalenderjahr Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten nicht zurechenbare Ausfallzeiten (unschädliche Ausfallzeiten) sowie Zeiten, in denen die Tauglichkeit der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG zum vertragsgemäßen Gebrauch nur ganz unerheblich gemindert ist, als verfügbare Zeiten. Unschädliche Ausfallzeiten sind insbesondere solche Ausfallzeiten, die • drauf beruhen, dass unvorhergesehen Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von SCANACS zum Erbringen der SCANACS- DIREKTABRECHNUNG verursacht wurden (bspw. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.); • auf Viren- oder Hackerangriffen beruhen, soweit SCANACS die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat; • auf Störungen oder Ereignissen beruhen, die nicht von SCANACS oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind; darauf beruhen, dass dringend notwendige Sicherheitsupdates eingespielt werden müssen, wenn hiermit nicht bis zu den vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zugewartet werden kann.
BESTIMMUNG DER VERFÜGBARKEIT. Die oculai GmbH stellt dem Kunden die Software während der vereinbarten Verfügbarkeit, jedoch unter Ausschluss der Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit, zur Verfügung. Die Verfügbarkeit wird am Router- ausgang des Rechenzentrums der oculai GmbH gemessen und anhand eines Bezugszeitraums von einem Monat bestimmt. Der Wert der Verfügbarkeit ist der Prozentsatz des Vorliegens der Verfügbarkeit innerhalb des Bezugszeitraums. Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: 𝑉𝑒𝑟𝑓ü𝑔𝑏𝑎𝑟𝑘𝑒𝑖𝑡 = 𝑥 100 % Geplante Nichtverfügbarkeit und unerhebliche Störungen der Verfügbarkeit gelten als Zeiten der Ver- fügbarkeit und werden in obiger Berechnung nicht berücksichtigt. Zur Verfügbarkeit zählen außerdem • Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von der oculai GmbH oder ihren Erfül- lungsgehilfen bereitzustellenden Teilen der technisch für die Nutzung der Software notwendi- gen IT-Infrastruktur; • Störungen oder sonstige Ereignisse, die nicht von der oculai GmbH oder ihren Erfüllungsgehil- fen (mit-) verursacht wurden; • Störungen oder sonstige Ereignisse, die auf einer unsachgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen; • Nichtverfügbarkeit aufgrund nicht vorhandener oder unzureichender Netzabdeckung oder sons- tigen Störungen, die nicht in der Sphäre der oculai GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen ihre Ursache haben, insbesondere Nichtverfügbarkeiten, die auf Störungen im Betrieb Internet-Pro- viders oder Telekommunikationsanbieters beruhen; • Störungen, die durch notwendige Wartungen zum Betrieb erforderlicher Software von Drittan- bietern begründet sind; • Nichtverfügbarkeit der Software mangels aufgezeichneter Daten, wenn die Ursache hierfür in der mangelnden Stromversorgung des Kamerasystems auf der Baustelle des Kunden liegt.