Betreuungsgeld Musterklauseln

Betreuungsgeld. Mit dem Betreuungsgeld sind Leistungen und Aufwendungen in Bezug auf Betreuung, Erziehung und Bil- dung abgegolten. Nicht regelmäßig anfallende Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpflegungskosten: € pro Monat € pro Tag Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Kindes/der Kinder monatlich einen Gesamtbetrag von € einen Betrag pro Betreuungsstunde von € Der Betrag ist von den Eltern bis zum 5. des jeweiligen Monats auf folgendes Konto zu überweisen nach Rechnungsstellung in bar zu zahlen oder auf folgendes Konto zu überweisen Kontoinhaber Bankinstitut IBAN BIC Die Tagespflegeperson und die Eltern stimmen ihren Urlaub miteinander ab. Für Krankheits- und Urlaubszeiten treffen die Vertragspartner folgende Vereinbarungen: Grundsätzlich liegt es in der Entscheidung der Tagespflegeperson, ein krankes Kind aufzunehmen. Es werden folgende Vereinbarungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes getroffen: Das Kind ist bei folgender Person familienversichert: Bei der Krankenkasse: Die Eltern bevollmächtigen hiermit die Tagespflegeperson in Notfällen eine ärztliche Behandlung zu veran- lassen. Die Tagespflegeperson benachrichtigt die Eltern unverzüglich über Unfall oder plötzliche Erkran- kungen. Eine aktuelle Kopie des Impfausweises wird bei der Tagespflegeperson hinterlegt Ja Nein Behandelnder Hausarzt/Kinderarzt,Name, Adresse, Tel-Nr.: Das Kind hat folgende Besonderheiten, gesundheitliche Probleme oder Erkrankungen, die zu berücksichti- gen sind:
Betreuungsgeld. Die Höhe des Betreuungsgeldes richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege des Kreises Steinburg. Mit dem Betreuungsgeld sind Leistungen und Aufwendungen in Bezug auf Betreuung, Erziehung und Bildung abgegolten. Nicht regelmäßig anfallende Leistungen wer- den gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Vereinbarungen (z.B. Fahrkosten): Verpflegungskosten: € pro Monat € pro Tag Der Betrag ist von den Eltern
Betreuungsgeld. Besteht aus der SPV bzw. PPV ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen wegen besonderer Einschränkung der allgemeinen Alltagskompetenz (Demenz) nach § 45a SGB XI, so wird ein Betreuungsgeld (sog. Demenzleistung) in Höhe von 10 % des versicherten Tagessatzes gezahlt. Zur Beanspruchung des Betreuungsgeldes genügt der An- spruchsnachweis der SPV bzw. PPV. Endet der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistung aus der SPV bzw. PPV, so endet der tarifliche Anspruch auf Betreuungsgeld. Der Anspruch auf das Betreuungsgeld endet nicht, wenn gleichzeitig Pflegebedürf- tigkeit im Sinne von § 14 SGB XI nachgewiesen wird.
Betreuungsgeld. 6.1. Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Kindes den vom zuständigen Jugendamt festgesetzten Stundensatz (siehe Richtlinie Landkreis Hildesheim). Die Auszahlung des Betreuungsgeldes erfolgt durch das Kinder- und Familienservicebüro der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. - erzieherische Leistungen der Tagespflegeperson - Aufwendungen für Bereitstellung der Räumlichkeiten zur Kindertagespflege zzgl. der hieraus entstehenden Nebenkosten, wie z. X. Xxxxx, Wasser und Heizung.
Betreuungsgeld. 6.1. Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Kindes / der Kinder den vom zuständigen Jugendamt festgesetzten Stundensatz (siehe Richtlinie Landkreis Hildesheim). Die Auszahlung des Betreuungsgeldes erfolgt durch das Familien- und Kinderservicebüro der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.
Betreuungsgeld. Mit Anmeldung und Aufnahme in unsere Kinderkrippe entfällt ab dem Aufnahmemonat der Anspruch auf das staatliche Betreuungsgeld.
Betreuungsgeld. Die Tagesmutter erhält ein Betreuungsgeld in Höhe von € monatlich. Davon erhält sie € monatlich vom Jugendamt. Die Differenz von € wird von den Eltern des Tageskindes übernommen. Grund für die Beendigung: Zum Wohle des Kindes wird eine angemessene Ablösungsphase durchgeführt. Im Interesse des Kindes sollte das Betreuungsverhältnis mindestens ein Jahr dauern. Wird das Betreuungsverhältnis vorher beendet, vereinbaren die Parteien eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Zum Wohle des Kindes werden die letzten 4 Wochen als Ablösungsphase gestaltet.
Betreuungsgeld. Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Kindes den Betrag der sich nach den amtlichen Pflegesätzen des örtlichen Jugendamtes richtet. Er beträgt zur Zeit_ Der Betrag ist monatlich im voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats zu zahlen, ansonsten endet das Betreuungsverhältnis, ohne Einhaltung einer Frist, zum 10. des entsprechenden Monates. Die Betreuung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Stundensatz von 6,-- € veranschlagt und monatlich im nachhinein bezahlt.
Betreuungsgeld. Bei Zahlung durch den Fachbereich Jugend und Bildung der Stadt Gütersloh auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern erhält die Tagepflegeperson das vom Fachbereich Jugend und Bildung festgelegte Betreuungsgeld.

Related to Betreuungsgeld

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und