Common use of Betrieb von Sonderdiensten Clause in Contracts

Betrieb von Sonderdiensten. Grundsätzlich ist der Betrieb von Sonderdiensten, wie z. B. Alarmmeldungen an Leitstellen, Hausnotrufe, EC-Cash-Terminals, an dem von der net services bereit gestellten Anschluss möglich und zulässig. Der Betrieb sowie die Funktionsfä- higkeit solcher Sonderdienste werden von der net services nicht gewährleistet, da diese nicht Teil des Leistungsumfanges vom Anschlussvertrag sind. Für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit solcher Sonderdienste muss der Kunde ein gesondertes Vertragsverhältnis mit dem Anbieter abschließen. Je nach An- forderung und Spezifikation des Sonderdienstes kann es zu Einschränkungen beim Betrieb des Anschlusses der net services kommen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes.

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Samples: www.tkr.de, www.komflat.de

Betrieb von Sonderdiensten. Grundsätzlich ist der Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z. B. Alarmmeldungen an LeitstellenAufzugsnotrufe, HausnotrufeBrandmel- deanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe und EC-Cash-Terminals, an dem von der net services bereit gestellten ist am überlas- senen Anschluss grundsätzlich möglich und zulässigerlaubt. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leistungsumfang des An- schlussvertrages mit der Telekom und die Telekom kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht ge- währleisten. Der Betrieb sowie die Funktionsfä- higkeit solcher Sonderdienste werden von der net services nicht gewährleistet, da diese nicht Teil des Leistungsumfanges vom Anschlussvertrag sind. Für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit solcher Sonderdienste Kunde muss der Kunde ein gesondertes Vertragsverhältnis mit dem Anbieter des Sonderdienstes abschließen. Je nach An- forderung und Spezifikation Aufgrund technischer Spezifikationen oder Anforderungen des jeweiligen Sonderdienstes kann es zu können Einschränkungen beim Betrieb des Anschlusses am Anschluss der net services kommenTelekom be- stehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes.

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Samples: www.nicotel.de, telekomhilft.telekom.de