Betriebshaftpflicht Musterklauseln

Betriebshaftpflicht. Die Versicherung gilt für Schäden, die in der ganzen Welt, mit Aus­ nahme von den USA oder Kanada, eintreten. Als Schäden in diesem Sinne gelten auch Schadenverhütungskosten sowie allfällig weitere versicherte Kosten
Betriebshaftpflicht. Die Versicherung erstreckt sich auf Schäden, die während der Ver­ tragsdauer eintreten Als Zeitpunkt des Schadeneintrittes gilt derjenige, in welchem ein Schaden erstmals festgestellt wird. Ein Personenschaden gilt im Zwei­ felsfalle in jenem Zeitpunkt als eingetreten, in welchem der Geschä­ digte wegen Symptomen der betreffenden Gesundheitsschädigung erstmals einen Arzt konsultiert, auch wenn sich der ursächliche Zu­ sammenhang erst später herausstellt Sämtliche Schäden eines Serienschadens gemäss der Bestimmung un­ ter BH3, Abs. 2 des Grundbausteines Betriebshaftpflicht (G1) gelten als in dem Zeitpunkt eingetreten, in welchem der erste Schaden gemäss vorstehendem Absatz eingetreten ist Ereignisse, die Schadenverhütungskosten auslösen, gelten, wenn der Schadeneintritt verhindert werden kann, als dann eingetreten, wenn erstmals festgestellt wird, dass ein Schaden unmittelbar bevorsteht. Kann der Schadeneintritt nicht verhindert werden, so gelten diese Er­ eignisse als mit dem Schadenfall eingetreten Ansprüche für vor Vertragsbeginn verursachte Schäden sind mitver­ sichert, wenn der Versicherte beweist, dass er bei Abschluss des Ver­ trages nach Treu und Glauben keine Kenntnis von einer haftungs­ begründenden Handlung oder Unterlassung hatte. Dies gilt auch für Ansprüche aus Serienschäden gemäss BH3, Abs. 2, wenn zu einer Serie gehörende Schäden vor Vertragsbeginn verursacht worden sind Erfolgt während der Vertragsdauer eine Änderung des Deckungsum­ fanges (einschliesslich Änderung der Versicherungssumme und/oder des Selbstbehaltes), so gilt der vorstehende Absatz sinngemäss In Ergänzung der Ausschlussbestimmungen hievor sind nicht versi­ chert Ansprüche aus Für nach Vertragsende eingetretene Schäden eines Serienschadens gemäss der Bestimmung unter BH3, Abs. 2 des Grundbausteines Be­ triebshaftpflicht (G1) besteht während der Dauer von längstens 60 Mo­ naten nach Vertragsende Versicherungsschutz, wenn der erste zur Serie gehörende Schaden während der Vertragsdauer eingetreten ist
Betriebshaftpflicht. Der Vertragspartner hat sich bei einer in der Schweiz konzessionier- ten Versicherungsgesellschaft gegen Personen- und Sachschäden zu versichern. Die versicherten Leistungen pro Ereignis und der Name der Versicherung sind dem USB bekannt zu geben. Der Vertragspartner muss nachweisen können, dass er sämtliche weiteren für die Vertragserfüllung notwendigen Versicherungen ab- geschlossen hat.
Betriebshaftpflicht. Maschinen: Feuer Maschinenbruch Sturm MBR.- Betriebsunterbrechung Leitungswasser Garantie Einbruchdiebstahl Montage Glasbruch Transporte Betriebsunterbrechung durch: Kühlgut Feuer Leitungswasser Sturm Betriebl. Personenversicherung: Einbruchdiebstahl Firmenpension Firmenrechtschutz Abfertigung Computer: Zukunftssicherung für AN EDV-Anlagen Kollektivunfall Computermissbrauch Gruppenkrankenversicherung Mehrkosten Informationsverlust Elektroanlagen- und Geräte KFZ: Bauversicherungen: Haftpflicht Bauwesen Elementarkasko Bauherrenrisiko Kollisionskasko Baugeräte Insassenunfall Baumontage Rechtschutz Privatversicherungen Leben KFZ: Unfall Haftpflicht Kranken Elementarkasko Eigenheim Kollisionskasko Haushalt Insassenunfall Rechtschutz Rechtschutz Haftpflicht für Sonstige Versicherungssparten: …………………, ………………………………… ……………………………………………
Betriebshaftpflicht. Dem Umfang seiner Haftungs- und Freistellungsverpflichtungen entsprechend hat der Lieferant eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen dieser Versicherung betragen für Personenschäden und für Sachschäden mindestens 10 Mio. EURO je Schadensfall, für Vermögensschäden 10 Mio. EURO je Schadensfall. Die Deckungssummen dürfen erhöht, nicht aber ohne Zustimmung von Weckerle Machines während der Dauer dieses Vertrages vermindert werden. Der Lieferant verpflichtet sich, die Prämien rechtzeitig und vollständig zu entrichten und alle übrigen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag gewissenhaft zu erfüllen. Auf Verlangen muss Weckerle Machines eine Versicherungsbestätigung innerhalb von 5 Arbeitstagen zugänglich gemacht werden.
Betriebshaftpflicht. Dem Umfang seiner Haftungs- und Freistellungsverpflichtungen entsprechend hat der Lieferant eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bitte teilen Sie uns hierzu die Deckungssummen dieser Versicherung für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden pro Schadensfall mit. Der Lieferant verpflichtet sich, die Prämien rechtzeitig und vollständig zu entrichten und alle übrigen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag gewissenhaft zu erfüllen. Auf Verlangen muss Weckerle Machines eine Versicherungsbestätigung innerhalb von 5 Arbeitstagen zugänglich gemacht werden.
Betriebshaftpflicht. S5 Die Basler führt als Vertreterin der Versicherten verbindlich die Ver­ handlungen mit dem Geschädigten
Betriebshaftpflicht. 2. spezielle Haftungsfragen pferdehaltende Betriebe
Betriebshaftpflicht. Im Umfang seiner Haftungs- und Freistellungsverpflichtungen entsprechend hat der Partner eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abzuschließen. Ein Nachweis muss M&S auf Verlangen innerhalb von 5 Werktagen zugänglich gemacht werden
Betriebshaftpflicht. Der Mandatsführer verfügt über eine aktuelle, dem vereinbarten Betrieb bzw. den Auf- gaben entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Änderungen versicherungs- technischer Natur sind der Auftraggeberin unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Es ist eine Kopie der aktuellen Versicherungspolice jeweils per 1. Januar der BISPO un- aufgefordert einzureichen.