Weitere versicherte Kosten Musterklauseln

Weitere versicherte Kosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen: für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zer- störten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Abla- gern und Vernichten. die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wie- derherstellung oder Wiederbeschaffung versi- cherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbe- wohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zur Höhe von 150 EUR je Tag bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von zwölf Monaten.
Weitere versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenze/Jahreshöchstentschädigung (siehe unter 7) die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Aufwendungen für not- wendige
Weitere versicherte Kosten. Ferner ersetzt der Versicherer die infolge eines Versi> cherungsfalls notwendigen Kosten bis 0.xxx Euro für
Weitere versicherte Kosten a) Wasserverlustkosten die infolge eines Bruches eines Leitungswasserrohres entstehen und die das Wasserversorgungsunterneh- men Ihnen in Rechnung stellt. Die Entschädigung ist in der Wohngebäude-Versicherung begrenzt auf 2.000 €. In der Hausratversicherung ist die Entschädigung auf 20 € je qm Wohnfläche begrenzt. Haben Sie den Exklusiv-Tarif vereinbart ist in der Hausrat-Ver- sicherung die Entschädigung auf 40 € je qm Wohnfläche begrenzt. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine ausreichende Deckung aus einem anderen Ver- sicherungsvertrag erlangt werden kann (Subsidiärde- ckung).
Weitere versicherte Kosten. Versichert sind bis zum vereinbarten Betrag auf Erstes Risiko (siehe Deklaration der versicherten Sachen und Kosten) die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für
Weitere versicherte Kosten. Ferner ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten bis 500 Euro für
Weitere versicherte Kosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwen- digen und tatsächlich angefallenen
Weitere versicherte Kosten. 1. Die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.