Common use of Betriebsvereinbarungen Clause in Contracts

Betriebsvereinbarungen. (1) Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages kön- nen, soweit sie die Rechtsverhältnisse zwischen Dienst- geber und Angestellten regeln, durch Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden; Sonder- vereinbarungen hinsichtlich der Pensionsordnung sind nur gemäß Artikel IV Abs 2 zulässig. Sonstige Son- dervereinbarungen sind gültig, soweit sie für den An- gestellten günstiger sind oder Angelegenheiten be- treffen, die im Kollektivvertrag nicht geregelt sind.

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Betriebsvereinbarungen. (1) Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages kön- nenkönnen, soweit sie die Rechtsverhältnisse zwischen Dienst- geber zwi- schen Dienstgeber und Angestellten regeln, durch Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt be- schränkt werden; Sonder- vereinbarungen Sondervereinbarungen hinsichtlich der Pensionsordnung sind nur gemäß Artikel IV Abs 2 zulässig. Sonstige Son- dervereinbarungen Sondervereinbarungen sind gültig, soweit sie für den An- gestellten günstiger sind oder Angelegenheiten be- treffenbetreffen, die im Kollektivvertrag nicht geregelt sind.

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Betriebsvereinbarungen. (1) Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages kön- nen, soweit sie die Rechtsverhältnisse zwischen Dienst- geber Dienstgeber und Angestellten regeln, durch Dienstvertrag Dienst- vertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden; Sonder- vereinbarungen Sondervereinbarungen hinsichtlich der Pensionsordnung Pensionsord- nung sind nur gemäß Artikel IV Abs 2 zulässig. Sonstige Son- dervereinbarungen Sonsti- ge Sondervereinbarungen sind gültig, soweit sie für den An- gestellten Angestellten günstiger sind oder Angelegenheiten be- treffenbetreffen, die im Kollektivvertrag nicht geregelt sind.

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