Betriebsvermögen Musterklauseln

Betriebsvermögen a) Besteuerung und Steuerabgeltung für Anteile im Betriebsvermögen natürlicher Personen b) Besteuerung bei Anteilen im Betriebsvermögen juristischer Personen
Betriebsvermögen a)+b) Familienintern: » unentgeltlich » teilentgeltlich (Zahlungsmodalitäten / Sicherung) » Verkauf (Zahlungsmodalitäten / Sicherung) » vollständige / schrittweise Übertragung » Übertragung Vermögen / Management
Betriebsvermögen. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, das Vermögen der Genossenschaft zu wahren und dafür zu sorgen, dass es auf effiziente Weise eingesetzt wird. Die greifbaren oder nicht greifbaren Güter der Genossenschaft dürfen nur von den ermächtigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder von letzteren beauftragten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausschließlich zur Umsetzung der rechtmäßigen Ziele der Genossenschaft verwendet werden. Es ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen untersagt, sich aus welchem Grund auch immer die Güter der Genossenschaft, einschließlich vertraulicher Informationen, anzueignen oder diese zu missbrauchen. Ebenso ist es ihnen nicht gestattet, ohne vorhergehende schriftliche Einwilligung der Genossenschaft deren Güter zu entfernen oder zu entsorgen. Die Mitwirkung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin an rechtswidrigen Tätigkeiten oder der unrechtmäßige Besitz von Gütern oder Stoffen im Betrieb und während der Abwicklung der eigenen Arbeit könnte das Arbeitsverhältnis mit der Genossenschaft gefährden. Bei der aus welchem Grund auch immer erfolgdene Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Genossenschaft müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Genossenschaft alle Güter rückerstatten, die der Genossenschaft selbst gehören, einschließlich der greifbaren Güter wie Mobiltelefone, Stempelungsvorrichtungen (Badge), Namensschilder und alle Dokumente im Besitz des oder der Beschäftigten, die sich auf die Genossenschaft beziehen (mit Ausnahme der Dokumente, die aus persönlichen Dateien des oder der Beschäftigten stammen und die sich auf einen Bonus beziehen).

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.