Ergebnisse. B.3.1 Allgemeines flächenpolitisches Handeln in Hannover Ziele der Stadtentwicklung
1. Hannover setzt auf bürgerschaftliches Engagement und lebendige Stadtteile
2. Hannover investiert in Bildung und Kinder
3. Hannover fördert die Integration
4. Hannover schafft familienfreundliches Wohnen
5. Hannover handelt weltoffen
6. Hannover stärkt die Wirtschaft
7. Hannover verbindet Wissenschaft und Stadt
8. Hannover l(i)ebt Stadtkultur
9. Hannover schützt Klima und Umwelt
10. Hannover sichert die Handlungsfähigkeit Die Plus-Punkte sind in jeweils drei bis acht Zielen ausformuliert. Jeder der ausformulierten Punkte wird in Bezug zu den Aalborg-Zielen gesetzt und es werden die verantwortlichen und beteiligten Fachbereiche in der Stadtverwaltung sowie die möglichen Kooperationspartner genannt. Nahezu alle der im Handlungsprogramm 'Hannover plusZehn' angestrebten Ziele werden von der Stadtverwaltung Hannover in konkreten Maßnahmen umgesetzt. Nicht alle Plus-Punkte und Ziele aus 'Hannover plusZehn' betreffen die räumliche Entwicklung der Stadt. Die für die flächenbezogene Planung wichtigsten Aussagen finden sich in den Plus- Punkten 4, 6, 8 und 9: ▪ Stadtteilorientierung/ Stärkung der Stadtteilzentren und der Innenstadt: Die Bedeutung der Stadtteile soll gestärkt werden, insbesondere die zentralen Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx 0 0000, Xxxxxxxxxxxx für behinderte Menschen 3 1999 Europa wettbewerbsfähiger machen; hier insbesondere durch Innovation und Stärkung des sozialen Zusammenhalts Zentren (kurze Wege, wohnungsnahe Versorgung, optimale Infrastruktur, attraktives großstädtisches Angebot an Kultur, Versorgung, etc.). ▪ Förderung von Wohnen in der Stadt: Um Wohnen in der Stadt – insbesondere für Fami- lien – attraktiv zu machen und einer Abwanderung ins Xxxxxx entgegen zu wirken, wird der Einfamilienhausbau gefördert. Auch neue innovative urbane Wohnformen und gene- rationenübergreifende Konzepte sollen gefördert werden. ▪ Erhaltung und Ausbau urbaner Lebensqualität: Für die Schaffung einer attraktiven Stadt (sowohl als Lebensraum als auch als Standort) sollen Qualitätsverbesserungen bzw. Be- standsaufwertungen durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, Verbesserungen von Stadt- und Spielplätzen, Wohnumfeldverbesserungen und Sanierungen etc. erreicht wer- den. ▪ Erhalt und Ausbau der hohen Freiraumqualität in Hannover: Die Bedeutung von Freiräu- men soll durch den Ausbau und die Erhaltung städtischer Grünbereiche gefördert wer- den, um die Lebens- und Wohnqualität zu erhöh...
Ergebnisse. 6.1. Die übernehmende Partei ist - auch hinsichtlich im Rahmen des Zwecks entwickelte Modifikationen - Eigentümerin sämtlicher Ergebnisse und nur die übernehmende Partei ist berechtigt,[Wenn nur MitarbeiterInnen der übernehmenden Partei zu den Ergebnissen beigetragen haben, ist nur die übernehmende Partei berechtigt,] in ihrem Namen Immaterialgüterrechte für diese Ergebnisse eintragen zu lassen [und zwar vorbehaltlich Punkt 5. (Zur Klarstellung: Dies berührt weder das ausschließliche Eigentum der übertragenden Partei am Material noch die damit verbundenen Immaterialgüterrechte, auf die sie gemäß Punkt 5 Anspruch hat)]. Wenn MitarbeiterInnen der übertragenden Partei über Rechte an diesen Ergebnissen verfügen, wird die übertragende Partei alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, damit die Immaterialgüterrechte für diese Ergebnisse von der übertragenden Partei erworben und an die übernehmende Partei übertragen werden können; jegliche den MitarbeiterInnen von Gesetzes wegen in diesem Zusammenhang zustehende Vergütung (“Erfindervergütung”) ist von der übernehmenden Partei zu erstatten. Die übertragende Partei hat das Recht, diese Ergebnisse auf unbeschränkte Dauer unentgeltlich für Forschung [ausgenommen: (Ausnahmen hinzufügen, z.B. Auftragsforschung)] zu nutzen. Sollte sich die übernehmende Partei dafür entscheiden, die weitere Verwendung der Ergebnisse zu unterlassen, hat sie diese Entscheidung unverzüglich der übertragenden Partei mitzuteilen und auf Verlangen der übertragenden Partei alle Rechte, Ansprüche und Forderungen bezüglich der genannten Ergebnisse, einschließlich der Nutzung von erforderlichem vorbestehenden geistigen Eigentum, [unentgeltlich] [gegen eine Vergütung von EUR _____________] [gegen eine in einer gesonderten Vereinbarung näher bestimmte Vergütung] an die übertragende Partei zu übertragen.
6.2. Auch allfällige Ergebnisse, die im Zuge unzulässiger Nutzung entwickelt werden (wobei zur Klarstellung jedoch festgehalten wird, dass eine Entwicklung von Ergebnissen im Zuge unzulässiger Nutzung grundsätzlich nicht zulässig ist), werden Eigentum der übernehmenden Partei; dies jedoch gegen eine gesonderte Zahlung in angemessener Höhe, die zu leisten gewesen wäre, wenn die Ergebnisse bei einem Dritten erworben worden wären.
Ergebnisse. (a) Der Service-Provider räumt hiermit dem Kunden (gegenwärtige und zukünftige) Nutzungsrechte an dem mit den Ergebnissen in Verbindung stehenden geistigen Eigentum in dem unter diesem Vertrag oder jeweiligem Statement of Work definierten inhaltlichen und zeitlichen Umfang ein.
(b) Alle Rechte am geistigen Eigentum in Verbindung mit den Ergebnissen verbleiben im alleinigen Eigentum des Service-Provider oder gegebenenfalls der Service-Partner. Eine wirtschaftliche Verwertung oder Nachahmung von geistigem Eigentum des Service-Provider oder der Service-Partner (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) sowie die Anmeldung anderer gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster) durch den Kunden, dessen verbundene Unternehmen oder durch Dritte sind untersagt.
(c) Sollten die Parteien gemeinsam geistiges Eigentum entwickeln, werden die Rechte daran in einem separaten Vertrag vereinbart.
Ergebnisse. Abschluss der Systemintegrationstests. Nachbesserungsarbeiten und ggf. Wiederholungstest. Anforderungen an den Kunden Keine
Ergebnisse. Der Kunde versteht die ihm zur Verfügung stehenden Selbsthilfe-Ressourcen: Benutzeroberfläche (UI), verfügba- re Tools für die Übernahme von mobilen Geräten, Video und Telefon (MVP), grundlegende Telefonfunktionen, Outlook/ Gmail-Integration und Open API. Anleitung zur Einrichtung des Telefonsystems. Beginn des Garantie-Hotline-Services (Fragen) für einen Zeitraum von fünfundvierzig (Kalender-)Tagen.
Ergebnisse. Ein Network-Readiness-Bericht über den primären Interne- tanschluss zwischen dem Kunden und dem UCaaS-Service mit zugehörigen Tools an der Kundenfirewall (Edge).
Ergebnisse. Eine konfigurierte Benutzeroberfläche für die UCaaS-Lö- sung auf der Grundlage der Spezifikation, die in dem vom Kunden unterzeichneten Business Requirements Docu- ment (BRD) vereinbart wurde.
Ergebnisse. Eine unterstützte, funktionierende UCaaS-Lösung innerhalb der Kundenanlage.
Ergebnisse. Sollten Informationen im Pre-Implementation Workbook (PIW) und in der Pre-Implementation Checklist (PIC) fehlen, wird der Kunde gebeten, diese vor Beginn des Second Call – Training Meetings, in dessen Rahmen die Schulung statt- findet, bereitzustellen. Ein aktives Kundenkonto in der RingCentral University Li- brary. Geplante Second Call – Trainingseinheiten mit dem An- sprechpartner des Kunden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einladung zu den Second Call – Trainingseinheiten an seine Telefonsystem-Administ- ratoren weiterzuleiten.
Ergebnisse. Vereinbarte und aufgezeichnete Akzeptanzkriterien für Kunden-UAT-Szenarien/-Themen, die im Business Require- ments Document (BRD) vor dessen Umsetzung festgehal- ten werden. Aufzeichnung der Ergebnisse des User-Akzeptanztests des Kunden im UAT-Anhang zum Business Requirements Docu- ment (BRD). Überprüfung und Behebung von beim UAT festgestellten Abweichungen, Fehlern, Mängeln, Ausfällen und Anpassun- gen. Benachrichtigung des Kunden über das voraussichtliche Datum der Behebung von Abweichungen, Fehlern, Mängeln und Ausfällen, die im UAT identifiziert und von Vodafone zur Behebung anerkannt wurden. Der Implementation Manager aktualisiert den UAT-Anhang zum Business Requirements Document (BRD) mit allen abgeschlossenen UAT-Ergebnissen, einschließlich der Be- hebungsergebnisse, im endgültigen veröffentlichten Do- kument.