Vermögen. 1. Unbewegliches Vermögen im Sinne von Artikel 6, das einer in einem Vertrags- staat ansässigen Person gehört und im anderen Vertragsstaat liegt, kann im anderen Staat besteuert werden.
2. Bewegliches Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbstständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, kann im anderen Staat besteuert werden.
3. Schiffe und Luftfahrzeuge, die im internationalen Verkehr betrieben werden, sowie bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur im Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsäch- lichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
4. Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden.
Vermögen. Versicherbar sind bestimmte Vermögensschäden als Folge eines Feuer- oder Elementarschadens am Gebäude, die durch die Gebäudeversicherung nicht gedeckt sind. Ebenso können bestimmte Vermögensschäden als Folge eines Wasser- oder Erdbebenschadens am Gebäude versichert werden.
Vermögen. (1) Unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6, das einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gehört und im anderen Vertragsstaat liegt, kann im anderen Staat besteuert werden.
(2) Bewegliches Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, ist, kann im anderen Staat besteuert werden.
(3) Seeschiffe und Luftfahrzeuge, die im internationalen Verkehr betrieben werden, und Schiffe, die der Binnenschifffahrt dienen, sowie bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
(4) Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden.
Vermögen. (1) Die Akademie hat eigenes Vermögen.
(2) Die Akademie übernimmt die Infrastruktureinrichtungen (Bibliothek, Archiv, Kustodie) der Gelehrtensozietät der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR und führt die Langzeit- und Editionsvorhaben weiter.
(3) Die Akademie erhält das Vermögen der Preußischen Akademie der Wissenschaften, soweit es außerhalb des Beitrittsgebiets belegen ist, das Vermögen der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR, das diese als Gelehrtensozietät und zur Durchführung der Langzeitvorhaben besaß, sowie die noch vorhandenen Vermögensgegenstände der Akademie Jetzt Artikel 11 Vermögen unverändert der Wissenschaften zu Berlin (aufgelöst durch Gesetz vom 17.Juli1990, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S.1574).
Vermögen. 1. Unbewegliches Vermögen, das einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gehört und im anderen Vertragsstaat liegt, kann in diesem anderen Staat besteuert werden.
2. Bewegliches Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, kann in diesem anderen Staat besteuert werden.
3. Seeschiffe, Binnenschiffe und Luftfahrzeuge, die von einem in einem Vertragsstaat ansässigen Unternehmen im internationalen See- und Luftverkehr betrieben werden, sowie bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Transportmittel dient, können nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden.
4. Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden.
Vermögen. Sparguthaben, Wertpapiere, Termingelder (aktueller Wert): Lebensversicherung (Rückkaufswert), Bausparverträge (Guthaben): EUR EUR Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass diese Selbstauskunft eine wesentliche Grundlage für die Vertragsannahme ist und falsche Angaben zum Rücktritt oder zur sofortigen Kündigung führen können.
Vermögen. Vermögen eines Unternehmens aus dem Betrieb eines Luftfahrzeuges im internatio- nalen Luftverkehr und aus beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieses Luft- fahrzeuges dient, können nur in dem Staat besteuert werden, in dem das Unterneh- men ansässig ist.
Vermögen. HHSt. 76020/54000 = 3.500,00 € Bewirtschaftungskosten - Die Abrechnung von Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten erfolgt durch die Verwaltung. Der Ortsbürgermeister ist wie bisher für die Vergabe der Räumlichkeiten zur Nutzung verantwortlich.
Vermögen. Vermögen des/der
A) sonstiges Vermögen □ nein Anzahl Einzelwert Gesamtwert Anteile gekündigt zum - Anteile bei Wohnungs-/ □ ja Siedlungsgenossenschaft - Anteile bei Banken □ ja
B) Erbe □ nein Art, Wert - Zugewinnausgleich □ ja, Person [ ] - Erbausgleichsansprüche □ ja, Person [ ] - Pflichtteilsansprüche □ ja, Person [ ] - Pflichtteilsergänzungsansprüche □ ja, Person [ ] Wurde in den letzten 10 Jahren ein Vermögenswert (z.B. Grundstück, Kraftfahrzeug, Bargeld, Bank-/Sparguthaben) auf einen Dritten übertragen oder verschenkt oder wurde Grundvermögen verkauft? □ nein □ ja, Art des Vermögens, Empfänger, Zeitpunkt, Umfang Wenn nein, hat eine Übertragung/Schenkung/ ein Verkauf vor mehr als 10 Jahren stattgefunden? □ nein □ ja, Art des Vermögens, Empfänger, Zeitpunkt, Umfang Wurde jemals auf die Geltendmachung einer dinglich gesicherten Forderung verzichtet (Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.) oder wurde sie auf einen Dritten übertragen? □ nein □ ja, Art des Vermögens, Empfänger, Zeitpunkt, Umfang Sachvermögen (z.B. wertvolle Teppiche, Stilmöbel, Gemälde, HiFi- oder Video- anlage, Sammlungen, wertvoller Schmuck, Waffen, Computer) □ nein □ ja, Person [ ] Art, Wert Eigentumsvorbehalt? □ nein □ ja
a) zum Zugewinnausgleich?
b) zu einer Erbauseinandersetzung? □ nein □ ja □ nein □ ja
Vermögen a) Privatvermögen