Bezugsberechtigter. Als Bezugsberechtigter wird eine Person bezeichnet, die die Versicherungsleistungen erhalten soll. Als Versicherungsneh- mer haben grundsätzlich Sie Anspruch auf die Versicherungs- leistungen. Sie können auch andere Personen als Bezugsbe- rechtigte für die Versicherungsleistungen bestimmen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Vertragsinformationen, Berufsunfähigkeits Versicherung