Bezugsberechtigter. Bezugsberechtigter ist die vom Versicherungsnehmer in Textform benannte Person, die die Leistung erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. Das Bezugsrecht wird normalerweise widerruflich einge- räumt, das heißt, der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung jederzeit widerrufen und eine an- dere Person einsetzen. Falls das Bezugsrecht unwider- ruflich eingeräumt wird, erwirbt der unwiderruflich Be- zugsberechtigte einen sofort wirksamen Rechtsan- spruch auf die fällige Versicherungsleistung, der aller- dings erst mit Eintritt des Versicherungsfalls realisiert werden kann. Die Gestaltungsrechte bleiben weiterhin beim Versicherungsnehmer. Sie sind nur insoweit einge- schränkt, als der Versicherungsnehmer das Recht des unwiderruflich Bezugsberechtigten nicht einseitig entzie- hen kann. Börsentage im Sinne dieser Bedingungen sind Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikums- verkehr geöffnet sind.
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Samples: Verbraucherinformation, Verbraucherinformation, Verbraucherinformation
Bezugsberechtigter. Bezugsberechtigter ist die vom Versicherungsnehmer in Textform schriftlich benannte Person, die die Leistung erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. Das Bezugsrecht wird normalerweise widerruflich einge- räumt, das heißt, der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung Be- zugsberechtigung jederzeit widerrufen und eine an- dere andere Person einsetzen. Falls das Bezugsrecht unwider- ruflich unwiderruflich eingeräumt wird, erwirbt der unwiderruflich Be- zugsberechtigte Bezugsbe- rechtigte einen sofort wirksamen Rechtsan- spruch Rechtsanspruch auf die fällige Versicherungsleistung, der aller- dings allerdings erst mit Eintritt Ein- tritt des Versicherungsfalls realisiert werden kann. Die Gestaltungsrechte bleiben weiterhin beim VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer. Sie sind nur insoweit einge- schränkteingeschränkt, als der Versicherungsnehmer das Recht des unwiderruflich Bezugsberechtigten nicht einseitig entzie- hen entziehen kann. Börsentage im Sinne dieser Bedingungen sind Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikums- verkehr geöffnet sind.
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Samples: Versicherungsvertrag