Common use of Bezugsrecht Clause in Contracts

Bezugsrecht. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie das Bezugsrecht bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit ändern. Dabei tritt mit jeder Fälligkeit einer Altersrente ein eigener Versicherungsfall ein. Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und un- widerruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten ha- ben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsbe- rechtigten geändert werden.

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Bezugsrecht. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie das Bezugsrecht bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit ändern. Dabei tritt mit jeder Fälligkeit einer Altersrente ein eigener Versicherungsfall ein. Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und un- widerruflich unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten ha- benhaben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsbe- rechtigten Bezugsberechtigten geändert werden.

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Bezugsrecht. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie das Bezugsrecht bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit ändern. Dabei tritt mit jeder Fälligkeit einer Altersrente ein eigener Versicherungsfall ein. Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und un- widerruflich unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten ha- benhaben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsbe- rechtigten Bezugsberechtigten geändert werden.

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Bezugsrecht. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennenbenen- nen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte Bezugsberechtig- te das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen VersicherungsfallsVersicherungs- falls. Deshalb können Sie das Bezugsrecht bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls jederzeit ändern. Dabei tritt mit jeder Fälligkeit einer Altersrente ein eigener Versicherungsfall ein. Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und un- widerruflich unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten ha- benhaben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsbe- rechtigten unwider- ruflich Bezugsberechtigten geändert werden.

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Bezugsrecht. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennenbenen- nen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte Bezugsberechtig- te das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb Des- halb können Sie das Bezugsrecht bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit ändern. Dabei tritt mit jeder Fälligkeit einer Altersrente ein eigener Versicherungsfall ein. Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und un- widerruflich unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten ha- benhaben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsbe- rechtigten unwider- ruflich Bezugsberechtigten geändert werden.

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