Dienstvertrag. Der Arbeitgeber ist bereit, für den Arbeitnehmer - entsprechend der im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgesehenen Möglichkeit - als zusätzliche Altersversorgung eine Direktversicherung abzuschließen bzw. zu übernehmen. In Abänderung des Dienstvertrages wird mit Wirkung vom folgendes vereinbart:
a) Der künftige Anspruch auf Zahlung von Barlohn (Bruttobezü- ge) wird ab dem in Höhe eines Betrages von □ monatlich □ vierteljährlich □ halbjährlich □ jährlich Euro in einen Anspruch auf Verschaffung von Versicherungsschutz umgewandelt. Damit geht der An- spruch des Arbeitnehmers auf Barauszahlung in dieser Hö- he endgültig unter; der Gegenwert für seinen Verzicht auf Barauszahlung fließt ihm in Form von Versorgungsleistun- gen zu. Der Teil des Beitrages, der 4 Prozent der Beitragsbemes- sungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG) entspricht, erhöht sich jährlich im selben Verhältnis wie die BBG. Der ggf. überschießende Teil des Beitrages bleibt hiervon unberührt.
b) Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden ab dem in einen Anspruch auf Verschaffung von Ver- sicherungsschutz umgewandelt. Der diesbezügliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: Arbeitnehmerfinanzierte VL: Euro ; arbeitgeberfinanzierte VL: Euro Der bisherige VL-Vertrag des Arbeitnehmers ruht. Der bisherige VL-Vertrag des Arbeitnehmers läuft weiter. (Fi- nanziert aus dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.) Es bestand bisher kein VL-Vertrag des Arbeitnehmers. Damit geht der Anspruch des Arbeitnehmers auf VL in die- ser Höhe endgültig unter; der Gegenwert für seinen Verzicht auf VL fließt ihm in Form von Versorgungsleistungen zu.
c) Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind im Rahmen des § 1 Abs. 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung sozi- alabgabenfrei. Dies führt zu einer entsprechenden Sozialab- gabenersparnis des Arbeitgebers. Als Gegenleistung für die- se Sozialabgabenersparnis gewährt der Arbeitgeber dem Ar- beitnehmer ab dem einen □ monatlichen □ vierteljährlichen □ halbjährlichen □ jährlichen arbeitgeber- finanzierten Zuschuss zur Entgeltumwandlung □ in Höhe von % des Umwandlungsbe- trages (mindestens 15% des umgewandelten Entgelts), un- abhängig von den tatsächlich ersparten Sozialabgaben, dies entspricht einem Betrag von Euro . oder □ in der gemäß § 1a Absatz 1a, 1. Halbsatz BetrAVG festge- legten Höhe, derzeit 15% des umgewandelten Entgelts), so- weit durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einge- spart werden. Hinweis: Bei dieser Variante kommt es zu schwankenden B...
Dienstvertrag. Das Dienstverhältnis gilt auch dann auf bestimmte Zeit eingegangen (§ 4 Abs. 3), wenn es von vornherein auf Unterrichtsperioden (zB Schuljahr, Semester) abgestellt ist.
Dienstvertrag. Dienstvertrag für Angestellte bei Ziviltechnikern (Architekten und Ingenieurkonsulenten/Zivilingenieuren)
1.) Arbeitgeber/in:
Dienstvertrag. Es ist weder ein bestimmter Erfolg noch die Erreichung eines bestimmten Zweckes vereinbart oder seitens der Tech Data Academy geschuldet; es handelt sich um einen Dienstvertrag. Die Tech Data Academy leistet insbesondere und höchstvorsorglich keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten (tatsächlichen oder wirtschaftlichen oder technischen) Erfolges oder Ergebnisses. Die Tech Data Academy hat den Content nach bestem Wissen erstellt, gewährleistet aber weder dessen Vollständigkeit noch Richtgkeit noch Freiheit von Rechten Dritter.
Dienstvertrag. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem einzelnen Grenzschutzseelsorger im Hauptamt werden durch einen Dienstvertrag im Sinne der nach- stehenden Vereinbarungen geregelt.
Dienstvertrag. Dienstvertrag
Dienstvertrag. Bei einem Dienstvertrag geht es um Dienstleistungen. Wenn ich für einen Unternehmer arbeite, ist das eine Dienstleistung. Eine Dienstleistung ist aber auch, wenn ich als Taxifahrer jemanden irgendwo hinfahre. Im Gegensatz zu einem Werkvertrag oder Kaufvertrag sind die Leistungen bei einem Dienstvertrag nicht gegenständlich. Es handelt sich um Tätigkeiten, für die ich bezahlt werde. Der Arbeitsvertrag gehört zu den Dienstverträgen. Er ist die bekannteste Form des Dienstvertrages,
Dienstvertrag. Im ZG, dem der Grundsatz der Vertragsfreiheit zugrunde liegt, ist der Dienstvertrag der grundlegende Vertragstyp für das Dienstverhältnis. Der Dienstvertrag ist daher als
Dienstvertrag. Durch den Dienstvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von persönlichen Diensten und der Arbeitgeber zur Entrichtung einer Vergütung.
Dienstvertrag. Die hier im Absatz 3. genannten Gewährleistungsrechte des „Kunden“ finden keine Anwendung, falls die „Individualsoftware“ im Rahmen eines Dienstvertrags erstellt wurde.