Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden be- nachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mit- teilungen“ erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Ta- ges des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländi- schen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gem. den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten las- sen.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden be- Kundenbe- nachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mit- teilungen“ erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Ta- ges des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländi- schen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gem. den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten las- sen.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden be- nachrichtigenbenachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mit- teilungenMitteilungen“ erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Ta- ges Tages des Bezugsrechtshandels Bezugsrechthandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand Depot- bestand des Kunden gehörenden inländi- schen inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gem. gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten las- senlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vollmacht
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden be- nachrichtigenbenachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mit- teilungenMitteilungen“ erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Ta- ges Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländi- schen inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gem. gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten las- senlassen.
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Samples: Wertpapiergeschäft
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden be- nachrichtigenbenachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mit- teilungenMitteilungen“ erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Ta- ges Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländi- schen inlän- dischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gem. gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten las- senlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen