Bietergemeinschaften. 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete Erklärung abzugeben − in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bietergemeinschaften. 5.1 Die Bietergemeinschaft hat Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete unterzeichnete Erklärung abzugeben − (formlos) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; es ist anzugeben, − dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bietergemeinschaften. 5.1 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete unterzeichnete Erklärung abzugeben − abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − ; • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des der Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − ; • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − ; • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bietergemeinschaften. 5.1 7.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete Erklärung abzugeben − aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben
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Bietergemeinschaften. 5.1 Die Bietergemeinschaft hat 7.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete unterzeichnete Erklärung abzugeben − abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte bevollmäch- tigte Vertreter bezeichnet ist, − - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich rechtsver- bindlich vertritt, − - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.. Die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem Tariftreuegesetz gelten gemäß § 14 des TTG auch für die Bietergemeinschaft und deren Mitglieder
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Samples: hs-flensburg.de
Bietergemeinschaften. 5.1 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete Erklärung abzugeben − abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte be- vollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortge- schritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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