Blutvergiftungen und Wundinfektionen. Als Folge eines Unfallereignisses sind zudem mitversichert: • Blutvergiftungen und Wundinfektionen, • Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen, sofern uns das ursächliche Ereignis innerhalb von vier Wochen angezeigt wurde und • Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen.
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