Zahnspangenkosten Musterklauseln
Zahnspangenkosten. Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung Premium (BBR Unfall Premium) Stand 01.10.2019
Zahnspangenkosten. Eine Zahnspange wird den in Ziffer 53 BBR Premium beschriebenen Brücken, Kronen, Gebissen und Implantaten gleichgestellt. Wir leisten in gleichem Umfang und gleicher Höhe wie unter Ziffer 53 BBR Premium beschrieben. (Stand 01.05.2018) Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Waldenburger Versicherung AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Waldenburger Versicherung AG ▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Telefon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇-▇▇▇▇ Fax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ vertreten durch den Vorstand Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇
Zahnspangenkosten. Eine Zahnspange wird den in Ziffer 51 BBR premium beschriebenen Brücken, Kronen, Gebissen und Implantaten gleichgestellt. Wir leisten in gleichem Umfang und gleicher Höhe wie unter Ziffer 51 BBR premium beschrieben. In Ergänzung zu Ziffer 11 BBR premium gilt eine durch Insektenstiche oder –bisse verursachte allergische Reaktion (Anaphylaxie) bei dem versicherten Kind mitversichert. Zu den Anzeichen einer solchen Insektengiftallergie gehören Nesselsucht, Zittern, Kreislaufbeschwerden, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot und ein allergischer Schock.
Zahnspangenkosten. Eine Zahnspange wird den in Ziffer 57 BBR Premium Plus beschriebenen Brücken, Kronen, Gebissen und Implantaten gleichgestellt. Wir leisten in gleichem Umfang und gleicher Höhe wie unter Ziffer 57 BBR Premium Plus beschrieben.
Zahnspangenkosten. A Erweiterungen/Änderungen zu den AUB 2014/Stand 10.2019
1. Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen 8. Infektionen Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese in Ergänzung zu Ziffer 1.3 AUB dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
2. Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinander- setzungen
3. Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe (Dünste, Staubwolken, Gase und Dämpfe, Säuren, sonstige schädliche Stoffe) Bei Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe wird der Begriff der Plötzlichkeit des Unfallereignisses in Ergänzung zu Ziffer 1.3 AUB auch dann angenommen, wenn die versicherte Person den Einwirkungen innerhalb eines Zeitabschnittes von bis zu sieben Tagen ausgesetzt war. Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande gekommenen Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
Zahnspangenkosten. Eine Zahnspange wird den in Ziffer 53 BBR Premium beschriebenen Brücken, Kronen, Gebissen und Implantaten gleichgestellt. Wir leisten in gleichem Umfang und gleicher Höhe wie unter Ziffer 53 BBR Premium beschrieben. In Abänderung zu Ziffer 34 BBR Unfall Premium Plus wird die Leistung erst dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 75 % beträgt. In Abänderung zu Ziffer 34 BBR Unfall Premium Plus verzichten wir auf eine Kürzung, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der unfallbedingten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben.
