Common use of BMBF Clause in Contracts

BMBF. Das BMBF fördert in NRW mit jeweils rund 600.000 Euro die KAUSA-Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg (Laufzeit: 01.02.2019–31.01.2022), die KAUSA-Servicestelle Düsseldorf (Laufzeit: 01.07.2019–30.06.2022), die KAUSA-Servicestelle Märkische Region (Laufzeit: 01.06.2019–31.05.2022), die KAUSA-Servicestelle Köln (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021), die KAUSA-Servicestelle Dortmund (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021) und die KAUSA- Servicestelle Bielefeld (Laufzeit: 01.05.2019–30.04.2022). Ab Xxxxxx 2021 fördert das BMBF im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine KAUSA- Landesstelle mit Mitteln in Höhe von jährlich bis zu 475.000 Euro. Das MAGS wird die Mittel über die Bezirksregierungen an die ausgewählten KAUSA-Standorte weiterleiten. Das BMBF stellt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für KAoA-kompakt inklusive Portfolioinstrument und KAoA-kompakt für Weiterbildungskollegs Mittel aus dem Berufs- orientierungsprogramm (BOP) entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie zur Verfügung. Zuwendungsempfänger ist auf Vorschlag des Landes die LGH. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel stellt das BMBF derzeit bis Ende 2021 bundes- weit Mittel für die Durchführung von BOF-Kursen zur Verfügung. NRW unterstützt aktiv die Vernetzung von BOF mit seinen Instrumenten und Programmen. Das Land NRW beteiligt sich insgesamt über einen Zeitraum bis Ende 2022 finanziell mit rund 50 Mio. Euro an der Finanzierung der Initiative Durchstarten. Zur Umsetzung der För- derbausteine 1 bis 4 wird den Kommunen ein Budget zur Verfügung gestellt. Zusätzlich bringt sich das Land NRW wie folgt mit ein: Zum einen sind hier die Kommunalen Integrationszentren (KI) anzuführen. Die KI sind Ein- richtungen der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Sie stellen eine Zusammenführung der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und jungen Menschen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des Landesprogramms „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ dar und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützen. Die KI werden gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flücht- linge und Integration des Landes NRW sowie durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW. Zum anderen werden in Ergänzung dazu seitens des Ministeriums für Ar- beit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Förderinstrumente zur Ansprache und zum Aufschließen von migrantengeführten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Beispielhaft sind hier die Potenzialberatung, der Bildungsscheck NRW sowie die Beratung zur beruflichen Entwicklung zu nennen. Die fortdauernde Wirksamkeit der im Rahmen der KAUSA-Landesstelle entwickelten Ansät- ze/Initiativen wird nach Auslaufen der BMBF-Förderung durch die 53 Kommunalen Koordi- nierungsstellen in enger Zusammenarbeit mit den Regionalagenturen sichergestellt. Der Elterneinbindung im Berufsorientierungsprozess von jungen Menschen wird eine große Bedeutung beigemessen. Eltern sind nicht nur wichtige Ratgeber bei der Berufswahl, son- dern spielen im gesamten Bildungskontext der Kinder und jungen Menschen eine prägende Rolle. Elterneinbindung ist insbesondere bei jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund von großer Relevanz. Daher sollten Eltern informiert, unterstützt und am Prozess der Berufsfindung aktiv beteiligt werden.

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BMBF. Das BMBF fördert in NRW mit jeweils rund 600.000 Euro die KAUSA-Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg (Laufzeit: 01.02.2019–31.01.2022), die KAUSA-Servicestelle Düsseldorf (Laufzeit: 01.07.2019–30.06.2022), die KAUSA-Servicestelle Märkische Region (Laufzeit: 01.06.2019–31.05.2022), die KAUSA-Servicestelle Köln (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021), die KAUSA-Servicestelle Dortmund (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021) und die KAUSA- Servicestelle Bielefeld (Laufzeit: 01.05.2019–30.04.2022). Ab Xxxxxx 2021 fördert das BMBF im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine KAUSA- Landesstelle mit Mitteln in Höhe von jährlich bis zu 475.000 Euro. Das MAGS wird die Mittel über die Bezirksregierungen an die ausgewählten KAUSA-Standorte weiterleiten. Das BMBF stellt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für KAoA-kompakt inklusive Portfolioinstrument und KAoA-kompakt für Weiterbildungskollegs die Landesinitiative KAoA jährlich Mittel aus dem Berufs- orientierungsprogramm Berufsorientierungsprogramm (BOP) entsprechend Nr. 5.7 der BOP- Förderrichtlinie zur Verfügung. Zuwendungsempfänger ist auf Vorschlag des Landes die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH). Darüber hinaus stellt das BMBF für „BFE goes digital“ Mittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro für die Jahre 2021 bis 2022 aus dem BOP entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie zur Verfügung. Zuwendungsempfänger ist auf Vorschlag des Landes die LGH. IAußerdem fördert das BMBF aus dem BOP entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie die Entwicklung des BWP 4.0 bis Ende 2021 mit einem Gesamtbudget von rund 4,5 Mio. Euro. Für die Pilotphase des Betriebs der bwapp prüft das BMBF nach Vorlage eines förderfähigen Antrags eine anteilige Förderung in den Jahren 2022 und 2023 aus dem BOP entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Haushaltsmittel. Das Land stellt für die Durchführung der Standardelemente der Beruflichen Orientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II und in den Berufskollegs Lan- desmittel jährlich in Höhe von rund 14 Mio. Euro und Stellen für Lehrkräfte (736) zur Verfü- gung. NRW ist Federführer des Vorhabens BWP 4.0 und führt den Vorsitz im Projektkonsortium und in den Arbeitsgruppen der Länder. NRW erklärt sich bereit, gemeinsam mit den an der Entwicklung beteiligten Ländern ein Konzept zur Sicherstellung des dauerhaften Betriebs und der stetigen Weiterentwicklung des BWP 4.0 nach dem Förderende des Entwicklungs- projektes zu erstellen. Darüber hinaus übernimmt NRW auch für den Pilotbetrieb der bwapp in den Jahren 2022 und 2023 die Federführung. Um den Betrieb des BWP 4.0 zu gewährleis- ten, stellt NRW Ressourcen zur Verfügung. Nach Erarbeitung eines Betreiberkonzepts durch das BMBF Konsortium wird das Konzept dem Bund übermittelt zur Prüfung der Möglichkeiten ei- ner finanziellen Förderung der Implementierung des BWP 4.0 aus Mitteln des Berufsorien- tierungsprogramms BOP nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Die RD NRW beteiligt sich derzeit bis Ende 2021 bundes- weit mit rund 18,5 Mio. Euro jährlich für Berufsorientierungs- maßnahmen nach § 48 SGB III, darunter fallen auch die Mittel für die Durchführung der PA. Die BA übernimmt die Entwicklungskosten für Check-U im Zuge ihres Auftrags zur Berufli- chen Orientierung nach § 33 SGB III und als Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland durch Vermeidung von BOF-Kursen zur VerfügungAusbildungs- und Studienabbrüchen. Nach der Schule sollen ausbildungswillige junge Menschen möglichst direkt in eine Berufs- ausbildung übergehen. Manchen gelingt es jedoch nicht, unmittelbar in Ausbildung zu ge- langen. Mit XXxX hat sich NRW unterstützt aktiv die Vernetzung von BOF gemeinsam mit seinen Instrumenten und ProgrammenPartnern im Ausbildungskonsens auf den Weg gemacht, eine strukturierte, systemisch aufeinander aufbauende Strategie im Übergang von der Schule in den Beruf einzuführen. Das Land NRW beteiligt sich insgesamt über einen Zeitraum bis Ende 2022 finanziell mit rund 50 Mio. Euro an der Finanzierung der Initiative Durchstarten. Zur Umsetzung der För- derbausteine 1 bis 4 wird Im Handlungsfeld II „Übergänge gestalten“ steht die Übergangsgestaltung in den Kommunen ein Budget zur Verfügung gestelltim Vordergrund. Zusätzlich bringt sich das Land NRW wie folgt mit ein: Zum einen sind hier Ziel ist, dass die Kommunalen Integrationszentren (KI) anzuführen. Die KI sind Ein- richtungen der Kreise Koordinierungsstellen und kreisfreien Städte in NRW. Sie stellen eine Zusammenführung der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und jungen Menschen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des Landesprogramms „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ dar und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit ihre Partner vor Ort unterstützen. Die KI werden gefördert durch das Ministerium für Kinderdie notwendigen Angebote abstimmen, Familie, Flücht- linge und Integration des Landes NRW sowie durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW. Zum anderen werden in Ergänzung dazu seitens des Ministeriums für Ar- beit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Förderinstrumente zur Ansprache und zum Aufschließen von migrantengeführten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Beispielhaft sind hier die Potenzialberatung, der Bildungsscheck NRW sowie die Beratung zur beruflichen Entwicklung zu nennen. Die fortdauernde Wirksamkeit der im Rahmen der KAUSA-Landesstelle entwickelten Ansät- ze/Initiativen wird nach Auslaufen der BMBF-Förderung durch die 53 Kommunalen Koordi- nierungsstellen in enger Zusammenarbeit mit den Regionalagenturen sichergestellt. Der Elterneinbindung im Berufsorientierungsprozess Organisation eines Überblicks über genutzte Anschlussoptionen von jungen Menschen wird und die optimale Ausschöpfung des vorhandenen Angebotes an Ausbildungsstellen leisten sowie gegebenenfalls die Bereitstellung weiterer Angebote und Ausbildungsstellen forcieren. Allen jungen Menschen, für die nach der Schule die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinn- voll erscheint, werden direkt anschließend zielgruppenspezifisch an beruflicher Praxis orien- tierte Qualifizierungswege angeboten, die auf eine große Bedeutung beigemessenanschließende Ausbildung ausgerichtet sind. Eltern sind nicht nur wichtige Ratgeber bei der Berufswahl, son- dern spielen KAoA führt im gesamten Bildungskontext der Kinder und jungen Menschen eine prägende Rolle. Elterneinbindung ist insbesondere bei jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund von großer Relevanz. Daher sollten Eltern informiert, unterstützt und am Prozess der Berufsfindung aktiv beteiligt werden.Handlungsfeld II auf unterschiedliche Zielgruppen gerichtete Angebote auf:

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BMBF. Das BMBF fördert in NRW mit jeweils rund 600.000 Euro die KAUSA-Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg (Laufzeit: 01.02.2019–31.01.2022), die KAUSA-Servicestelle Düsseldorf (Laufzeit: 01.07.2019–30.06.2022), die KAUSA-Servicestelle Märkische Region (Laufzeit: 01.06.2019–31.05.2022), die KAUSA-Servicestelle Köln (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021), die KAUSA-Servicestelle Dortmund (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021) und die KAUSA- Servicestelle Bielefeld (Laufzeit: 01.05.2019–30.04.2022). Ab Xxxxxx 2021 fördert das BMBF im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine KAUSA- Landesstelle mit Mitteln in Höhe von jährlich bis zu 475.000 Euro. Das MAGS wird die Mittel über die Bezirksregierungen an die ausgewählten KAUSA-Standorte weiterleiten. Das BMBF stellt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für KAoA-kompakt inklusive Portfolioinstrument und KAoA-kompakt für Weiterbildungskollegs Mittel aus dem Berufs- orientierungsprogramm (BOP) entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie zur Verfügung. Zuwendungsempfänger ist auf Vorschlag des Landes die LGH. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel stellt das BMBF derzeit für „Gemeinsam.Stark.Vorort“ Mittel in Höhe von insgesamt bis Ende 2021 bundes- weit Mittel zu 600.000 Euro zur Verfügung. Bund und Land verständi- gen sich nach Vorschlag des Landes auf eine für die Durchführung von BOFder Maßnahme geeignete durchführende Stelle. BMAS und BA haben jeweils hälftig die Entwicklung des IT-Kursen Tools zur VerfügungSelbstbewertung ge- fördert. NRW unterstützt aktiv die Vernetzung von BOF mit seinen Instrumenten Die Servicestelle Jugendberufsagenturen wird durch das BMAS finanziert. YouConnect wird aus Mitteln der BA und Programmendes Bundes entwickelt. Das Land NRW beteiligt sich insgesamt über einen Zeitraum bis Ende 2022 jährlich finanziell mit in Höhe von rund 50 10,6 Mio. Euro an der Fi- nanzierung der Kommunalen Koordinierungsstellen, den KAoA-STAR-Koordinierungsstellen und dem Werkstattjahr. Die RD NRW bringt für die Finanzierung von Maßnahmen der Initiative Durchstartenaktiven Arbeitsförderung jähr- lich folgende Mittel auf: für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein ca. Zur Umsetzung 59 Mio. Euro und ca. 11 Mio. Euro rechtskreisübergreifend (ohne zugelassene kommunale Xxxxxx) für die betriebliche Einstiegsqualifizierung. Die Schule abschließen, eine Ausbildung beginnen: Eine individuelle Begleitung hilft ausbil- dungswilligen jungen Menschen dabei, den Weg in den Beruf zu schaffen und Ziele aus eige- ner Kraft zu erreichen. Die jungen Menschen sollen den Schulabschluss erreichen, eine rea- listische Berufswahl treffen, einen passenden Ausbildungsplatz finden und erfolgreich in die Ausbildung starten. Durch die in NRW neu ausgerichtete Berufseinstiegsbegleitung werden förderungsbedürfti- ge Schülerinnen und Xxxxxxx, die voraussichtlich Schwierigkeiten beim Erreichen des allge- meinbildenden Schulabschlusses und beim Übergang in die Berufsausbildung haben werden, intensiv unterstützt. Die einzelnen Schritte zielen dabei ab auf • das Erreichen des Schulabschlusses, • die Verbesserung der För- derbausteine 1 Beruflichen Orientierung und Berufswahl, • die Aufnahme und Stabilisierung eines Berufsausbildungsverhältnisses. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter unterstützen junge Men- schen kontinuierlich und individuell von der Schule bis 4 wird den Kommunen ein Budget zur Verfügung gestelltin die Berufsausbildung. Zusätzlich bringt sich das Die Maß- nahmen beginnen in NRW im zweiten Halbjahr der Vorabgangsklasse allgemeinbildender Schulen, die zum Förder-, Haupt-, Mittleren oder gleichwertigen Schulabschluss führen, und reichen bis zu sechs Monate in die Berufsausbildung hinein. Gelingt der nahtlose Übergang nicht, erfolgt die Begleitung im Übergangsbereich bis zu 18 Monate. Das Land NRW wie folgt mit einund die RD NRW finanzieren jeweils 50 Prozent der rund 6.000 Teilnehmer- plätze pro Kohorte. Pro Kohorte werden hier ca. 50 Mio. Euro aufgebracht. Eine Kohorte um- fasst den Zeitraum von 18 bis 36 Monaten. Jungen Menschen passgenaue Unterstützung während einer Berufsausbildung anbieten: Zum Vor dem Hintergrund des übergeordneten Zieles „Stärkung der beruflichen Bildung“ soll zukünf- tig der Blick noch mehr auf die Phase der Ausbildung gerichtet werden. Förderungsbedürfti- ge junge Menschen brauchen Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Ausbil- dungsabschluss. So können Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Gleichzeitig sollten leistungsstarke junge Menschen während der Ausbildung Angebote für einen sind hier die Kommunalen Integrationszentren (KI) anzuführen. Die KI sind Ein- richtungen der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Sie stellen eine Zusammenführung der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und jungen Menschen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des Landesprogramms „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ dar und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützen. Die KI werden gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flücht- linge und Integration des Landes NRW sowie durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW. Zum anderen werden in Ergänzung dazu seitens des Ministeriums für Ar- beit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Förderinstrumente zur Ansprache und zum Aufschließen von migrantengeführten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Beispielhaft sind hier die Potenzialberatung, der Bildungsscheck NRW sowie die Beratung zur beruflichen Entwicklung zu nennen. Die fortdauernde Wirksamkeit der im Rahmen der KAUSA-Landesstelle entwickelten Ansät- ze/Initiativen wird nach Auslaufen der BMBF-Förderung durch die 53 Kommunalen Koordi- nierungsstellen in enger Zusammenarbeit mit den Regionalagenturen sichergestellt. Der Elterneinbindung im Berufsorientierungsprozess von jungen Menschen wird eine große Bedeutung beigemessen. Eltern sind nicht nur wichtige Ratgeber bei der Berufswahl, son- dern spielen im gesamten Bildungskontext der Kinder und jungen Menschen eine prägende Rolle. Elterneinbindung ist insbesondere bei jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund von großer Relevanz. Daher sollten Eltern informiert, unterstützt und am Prozess der Berufsfindung aktiv beteiligt werdenzusätzlichen Kompetenzerwerb erhalten.

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BMBF. Das BMBF fördert in NRW VerA bis 2022 bundesweit mit jeweils rund 600.000 Euro die KAUSA-Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg (Laufzeit: 01.02.2019–31.01.2022), die KAUSA-Servicestelle Düsseldorf (Laufzeit: 01.07.2019–30.06.2022), die KAUSA-Servicestelle Märkische Region (Laufzeit: 01.06.2019–31.05.2022), die KAUSA-Servicestelle Köln (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021), die KAUSA-Servicestelle Dortmund (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021) und die KAUSA- Servicestelle Bielefeld (Laufzeit: 01.05.2019–30.04.2022)über 15 Mio. Ab Xxxxxx 2021 fördert das BMBF im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine KAUSA- Landesstelle mit Mitteln in Höhe von jährlich bis zu 475.000 Euro. Das MAGS wird die Mittel über die Bezirksregierungen an die ausgewählten KAUSA-Standorte weiterleiten. Das BMBF stellt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für KAoA-kompakt inklusive Portfolioinstrument und KAoA-kompakt für Weiterbildungskollegs Mittel aus dem Berufs- orientierungsprogramm (BOP) entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie zur Verfügung. Zuwendungsempfänger ist auf Vorschlag des Landes die LGH. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel stellt das BMBF derzeit bis Ende 2021 bundes- weit Mittel für die Durchführung von BOF-Kursen zur Verfügung. Land NRW unterstützt unter- stützt aktiv die Vernetzung von BOF der Initiative VerA mit seinen Instrumenten und Programmen. Die RD NRW bringt für die Finanzierung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung jähr- lich folgende Mittel auf: für AsA/abH ca. 40 Mio. Euro und für BaE ca. 61 Mio. Euro, jeweils rechtskreisübergreifend (ohne zugelassene kommunale Xxxxxx). Das Land NRW beteiligt sich insgesamt über einen Zeitraum bis Ende 2022 jährlich finanziell mit in Höhe von rund 50 12,5 Mio. Euro an der Finanzierung Fi- nanzierung des Ausbildungsprogramms NRW, der Initiative DurchstartenTEP sowie weiteren Programmen zur Un- terstützung der Ausbildung. Zur Umsetzung In den vergangenen Jahren ist die Zahl der För- derbausteine 1 bis 4 wird den Kommunen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge insge- samt spürbar zurückgegangen, während gleichzeitig ein Budget starker Trend zur Verfügung gestelltAkademisierung in der Bildung zu verzeichnen ist. Zusätzlich bringt sich das Land NRW wie folgt Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass junge Menschen verstärkt zu höheren allgemeinbildenden Bildungsabschlüssen mit ein: Zum einen sind hier die Kommunalen Integrationszentren (KI) anzuführeneinem an- schließenden Studium tendieren. Die KI Zahl derer, die ein Studium aufnehmen, steigt kontinu- ierlich an. Angesichts dieses Trends ist eines der zentralen Ziele im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU, CSU und SPD in der 19. Legislaturperiode die Stärkung der beruflichen Bildung. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Die Zielgruppe für eine studienintegrierende Ausbildung sind Ein- richtungen Schülerinnen und Xxxxxxx mit Hochschulzugangsberechtigung. Das Ziel ist die systematische Verzahnung von Berufsaus- bildung und Hochschulbildung. SiA NRW verknüpft die Vorteile aller Lernorte und unterstützt erfahrungsbasierte Entschei- dungen für einen zielgerichteten Bildungsweg. Berufskollegs, Betriebe und Hochschulen sind bei diesem Modell gleichberechtigte Partner. Formen der Kreise studienintegrierenden Ausbildung eröffnen bzw. erhalten den Berufskollegs und kreisfreien Städte Unternehmen leistungsmotivierte Schülerinnen und Xxxxxxx bzw. Auszubildende, die ihre Ausbildung auf einem erhöhten Anspruchs- bzw. Erwartungsniveau absolvieren und gleich- zeitig in NRWdie akademische Ausbildung einmünden. Sie stellen eine Zusammenführung fördern die Attraktivität der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen dualen Berufsausbildung und erleichtern damit die Personalgewinnung zur Förderung von Kindern und dringend notwendigen Fachkräftesicherung. Die jungen Menschen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ erhalten bei der studienintegrierenden Ausbildung die Möglichkeit – begleitet durch ein speziell entwickeltes Berufs- und des Landesprogramms „Innovation Laufbahncoaching –, Erfahrungen in der kommunalen Integrationsarbeit beruflichen und akademischen Bildung zu sammeln und ihre Interessen und Eignungen daraufhin zu überprüfen, welcher Bildungs- und Berufsweg für sie der passende ist. Sie ent- scheiden sich dann entweder für den Abschluss der dualen Berufsausbildung, den Doppelab- schluss (KOMM-IN NRW)“ dar Berufsabschluss und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützenBachelor) oder das duale Studium. Die KI werden gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flücht- linge und Integration des Landes Finanzielle Beteiligung im Handlungsfeld 5 BMBF‌ Das BMBF fördert SiA NRW sowie durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW. Zum anderen werden in Ergänzung dazu seitens des Ministeriums für Ar- beit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Förderinstrumente zur Ansprache und zum Aufschließen von migrantengeführten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Beispielhaft sind hier die Potenzialberatung, der Bildungsscheck NRW sowie die Beratung zur beruflichen Entwicklung zu nennen. Die fortdauernde Wirksamkeit der im Rahmen des Innovationswettbewerbs für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET) mit Mitteln in Höhe von 5,4 Mio. Euro im Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2024. Die Bedeutung von inklusiven Ansätzen am Übergang Schule – Beruf wächst. Ziele sind eine noch bessere Zugänglichkeit zu den Angeboten der KAUSA-Landesstelle entwickelten Ansät- ze/Initiativen wird nach Auslaufen Berufsvorbereitung und Ausbildung so- wie eine höhere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Angeboten. Die Unterstüt- zungsangebote am Übergang Schule – Beruf sind vielfältig. Abgestimmt auf die individuellen Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls erfolgt der BMBF-Förderung durch die 53 Kommunalen Koordi- nierungsstellen in enger Zusammenarbeit mit den Regionalagenturen sichergestelltÜbergang so betriebsnah wie möglich. Der Elterneinbindung im Berufsorientierungsprozess Übergang soll bei allen Schülerinnen und Schülern gelingen – ob mit oder ohne Behinderun- gen. Dafür ist es erforderlich, dass die immer noch bestehenden Vorbehalte gegen die Ein- stellung von jungen Menschen wird eine große Bedeutung beigemessenmit Behinderungen oder Bedarf an sonderpädagogischer Un- terstützung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abgebaut werden. Eltern sind nicht nur wichtige Ratgeber bei der Berufswahl, son- dern spielen KAoA-STAR stellt im gesamten Bildungskontext der Kinder und jungen Menschen eine prägende Rolle. Elterneinbindung ist insbesondere bei Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sicher, dass in NRW alle jungen Menschen mit wesentlichen Behinderungen Zugang zu einer ihre besonderen Bedarfe berücksichtigenden vertieften Beruflichen Orientierung erhalten. KAoA- STAR beschreitet keinen Sonderweg, sondern ermöglicht eine behinderungsspezifische Um- setzung zentraler Elemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Wie auch das Landesvor- haben KAoA besteht KAoA-STAR aus einem System aufeinander aufbauender standardisier- ter Elemente der Beruflichen Orientierung. Die Angebote werden von den Integrationsfach- diensten (IFD) oder von ihnen beauftragten Dritten je nach Bedarf in Gruppen- bzw. in Ein- zelsettings durchgeführt. Die möglichst betriebsnahe und bedarfsorientierte Berufsvorberei- tung beginnt drei Jahre vor der Schulentlassung. Zielgruppe sind Schülerinnen und Xxxxxxx mit einer anerkannten Schwerbehinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten: Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE) und Sprache (SB) – in der Sekundarstufe I im Fall einer schweren Beeinträchtigung und/oder bei in Verbindung mit einer sekundären, schweren Entwicklungsverzögerung. Auch junge Menschen mit einer Autismus-Spektrum- Störung können KAoA-STAR in Anspruch nehmen. Die Fachkräfte des Integrationsfach- dienstes begleiten den gesamten Prozess der Beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Xxxxxxx. Sie beraten die jungen Menschen und beteiligen sich an den Förderschulen sowie am Gemeinsamen Lernen an Berufswegekonferenzen. Dort werden die nächsten Schritte geplant – gemeinsam mit Migrationshintergrund von großer Relevanz. Daher sollten Eltern informiertEltern, unterstützt Lehrkräften und am Prozess später auch der Berufsfindung aktiv beteiligt werdenReha-Beratung der Agentur für Arbeit.

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BMBF. Das BMBF fördert in NRW VerA bis 2022 bundesweit mit jeweils rund 600.000 Euro die KAUSA-Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg (Laufzeit: 01.02.2019–31.01.2022), die KAUSA-Servicestelle Düsseldorf (Laufzeit: 01.07.2019–30.06.2022), die KAUSA-Servicestelle Märkische Region (Laufzeit: 01.06.2019–31.05.2022), die KAUSA-Servicestelle Köln (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021), die KAUSA-Servicestelle Dortmund (Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2021) und die KAUSA- Servicestelle Bielefeld (Laufzeit: 01.05.2019–30.04.2022)über 15 Mio. Ab Xxxxxx 2021 fördert das BMBF im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine KAUSA- Landesstelle mit Mitteln in Höhe von jährlich bis zu 475.000 Euro. Das MAGS wird die Mittel über die Bezirksregierungen an die ausgewählten KAUSA-Standorte weiterleiten. Das BMBF stellt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für KAoA-kompakt inklusive Portfolioinstrument und KAoA-kompakt für Weiterbildungskollegs Mittel aus dem Berufs- orientierungsprogramm (BOP) entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie zur Verfügung. Zuwendungsempfänger ist auf Vorschlag des Landes die LGH. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel stellt das BMBF derzeit bis Ende 2021 bundes- weit Mittel für die Durchführung von BOF-Kursen zur Verfügung. Land NRW unterstützt unter- stützt aktiv die Vernetzung von BOF der Initiative VerA mit seinen Instrumenten und Programmen. Die RD NRW bringt für die Finanzierung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung jähr- lich folgende Mittel auf: für AsA/abH ca. 40 Mio. Euro und für BaE ca. 61 Mio. Euro, jeweils rechtskreisübergreifend (ohne zugelassene kommunale Xxxxxx). Das Land NRW beteiligt sich insgesamt über einen Zeitraum bis Ende 2022 jährlich finanziell mit in Höhe von rund 50 12,5 Mio. Euro an der Finanzierung Fi- nanzierung des Ausbildungsprogramms NRW, der Initiative DurchstartenTEP sowie weiteren Programmen zur Un- terstützung der Ausbildung. Zur Umsetzung In den vergangenen Jahren ist die Zahl der För- derbausteine 1 bis 4 wird den Kommunen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge insge- samt spürbar zurückgegangen, während gleichzeitig ein Budget starker Trend zur Verfügung gestelltAkademisierung in der Bildung zu verzeichnen ist. Zusätzlich bringt sich das Land NRW wie folgt Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass junge Menschen verstärkt zu höheren allgemeinbildenden Bildungsabschlüssen mit ein: Zum einen sind hier die Kommunalen Integrationszentren (KI) anzuführeneinem an- schließenden Studium tendieren. Die KI Zahl derer, die ein Studium aufnehmen, steigt kontinu- ierlich an. Angesichts dieses Trends ist eines der zentralen Ziele im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU, CSU und SPD in der 19. Legislaturperiode die Stärkung der beruflichen Bildung. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Die Zielgruppe für eine studienintegrierende Ausbildung sind Ein- richtungen Schülerinnen und Xxxxxxx mit Hochschulzugangsberechtigung. Das Ziel ist die systematische Verzahnung von Berufsaus- bildung und Hochschulbildung. SiA NRW verknüpft die Vorteile aller Lernorte und unterstützt erfahrungsbasierte Entschei- dungen für einen zielgerichteten Bildungsweg. Berufskollegs, Betriebe und Hochschulen sind bei diesem Modell gleichberechtigte Partner. Formen der Kreise studienintegrierenden Ausbildung eröffnen bzw. erhalten den Berufskollegs und kreisfreien Städte Unternehmen leistungsmotivierte Schülerinnen und Xxxxxxx bzw. Auszubildende, die ihre Ausbildung auf einem erhöhten Anspruchs- bzw. Erwartungsniveau absolvieren und gleich- zeitig in NRWdie akademische Ausbildung einmünden. Sie stellen eine Zusammenführung fördern die Attraktivität der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen dualen Berufsausbildung und erleichtern damit die Personalgewinnung zur Förderung von Kindern und dringend notwendigen Fachkräftesicherung. Die jungen Menschen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ erhalten bei der studienintegrierenden Ausbildung die Möglichkeit – begleitet durch ein speziell entwickeltes Berufs- und des Landesprogramms „Innovation Laufbahncoaching –, Erfahrungen in der kommunalen Integrationsarbeit beruflichen und akademischen Bildung zu sammeln und ihre Interessen und Eignungen daraufhin zu überprüfen, welcher Bildungs- und Berufsweg für sie der passende ist. Sie ent- scheiden sich dann entweder für den Abschluss der dualen Berufsausbildung, den Doppelab- schluss (KOMM-IN NRW)“ dar Berufsabschluss und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützenBachelor) oder das duale Studium. Die KI werden gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flücht- linge und Integration des Landes Das BMBF fördert SiA NRW sowie durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW. Zum anderen werden in Ergänzung dazu seitens des Ministeriums für Ar- beit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Förderinstrumente zur Ansprache und zum Aufschließen von migrantengeführten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Beispielhaft sind hier die Potenzialberatung, der Bildungsscheck NRW sowie die Beratung zur beruflichen Entwicklung zu nennen. Die fortdauernde Wirksamkeit der im Rahmen des Innovationswettbewerbs für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET) mit Mitteln in Höhe von 5,4 Mio. Euro im Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2024. Die Bedeutung von inklusiven Ansätzen am Übergang Schule – Beruf wächst. Ziele sind eine noch bessere Zugänglichkeit zu den Angeboten der KAUSA-Landesstelle entwickelten Ansät- ze/Initiativen wird nach Auslaufen Berufsvorbereitung und Ausbildung so- wie eine höhere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Angeboten. Die Unterstüt- zungsangebote am Übergang Schule – Beruf sind vielfältig. Abgestimmt auf die individuellen Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls erfolgt der BMBF-Förderung durch die 53 Kommunalen Koordi- nierungsstellen in enger Zusammenarbeit mit den Regionalagenturen sichergestelltÜbergang so betriebsnah wie möglich. Der Elterneinbindung im Berufsorientierungsprozess Übergang soll bei allen Schülerinnen und Schülern gelingen – ob mit oder ohne Behinderun- gen. Dafür ist es erforderlich, dass die immer noch bestehenden Vorbehalte gegen die Ein- stellung von jungen Menschen wird eine große Bedeutung beigemessenmit Behinderungen oder Bedarf an sonderpädagogischer Un- terstützung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abgebaut werden. Eltern sind nicht nur wichtige Ratgeber bei der Berufswahl, son- dern spielen KAoA-STAR stellt im gesamten Bildungskontext der Kinder und jungen Menschen eine prägende Rolle. Elterneinbindung ist insbesondere bei Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sicher, dass in NRW alle jungen Menschen mit wesentlichen Behinderungen Zugang zu einer ihre besonderen Bedarfe berücksichtigenden vertieften Beruflichen Orientierung erhalten. KAoA- STAR beschreitet keinen Sonderweg, sondern ermöglicht eine behinderungsspezifische Um- setzung zentraler Elemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Wie auch das Landesvor- haben KAoA besteht KAoA-STAR aus einem System aufeinander aufbauender standardisier- ter Elemente der Beruflichen Orientierung. Die Angebote werden von den Integrationsfach- diensten (IFD) oder von ihnen beauftragten Dritten je nach Bedarf in Gruppen- bzw. in Ein- zelsettings durchgeführt. Die möglichst betriebsnahe und bedarfsorientierte Berufsvorberei- tung beginnt drei Jahre vor der Schulentlassung. Zielgruppe sind Schülerinnen und Xxxxxxx mit einer anerkannten Schwerbehinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten: Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE) und Sprache (SB) – in der Sekundarstufe I im Fall einer schweren Beeinträchtigung und/oder bei in Verbindung mit einer sekundären, schweren Entwicklungsverzögerung. Auch junge Menschen mit einer Autismus-Spektrum- Störung können KAoA-STAR in Anspruch nehmen. Die Fachkräfte des Integrationsfach- dienstes begleiten den gesamten Prozess der Beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Xxxxxxx. Sie beraten die jungen Menschen und beteiligen sich an den Förderschulen sowie am Gemeinsamen Lernen an Berufswegekonferenzen. Dort werden die nächsten Schritte geplant – gemeinsam mit Migrationshintergrund von großer Relevanz. Daher sollten Eltern informiertEltern, unterstützt Lehrkräften und am Prozess später auch der Berufsfindung aktiv beteiligt werdenReha-Beratung der Agentur für Arbeit.

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