Praktische Berufliche Orientierung Musterklauseln

Praktische Berufliche Orientierung. Die praktische Berufliche Orientierung beginnt in der 8. Jahrgangsstufe. Sie soll jungen Men- schen handlungsorientiert aufzeigen, wie erlerntes Wissen angewendet und umgesetzt wird. Die jungen Menschen können frühzeitig ihre Neigungen und Talente erproben. Sie gewinnen aus praktischen Erfahrungen Selbstvertrauen. • Berufsfelderkundungen (BFE) (drei Tage jeweils in einem Betrieb oder bei einem Trä- ger) liefern den jungen Menschen Impulse und realistische Vorstellungen über die Be- rufswelt und unterstützen dabei, die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwi- ckeln. Dies gilt auch für akademische Berufsfelder. Bei Berufsfelderkundungen sind junge Menschen aktiv beteiligt und können über praktische Übungen und Ausprobie- ren sowie Beobachtungen und Gespräche Erfahrungen sammeln. • In Ergänzung zu den trägergestützten Berufsfelderkundungen sollen für die Zielgrup- pe der Schülerinnen und Xxxxxxx an Förderschulen und GL-Schulen mit den Förder- schwerpunkten LE/ESE sowie Hauptschulen/Hauptschulbildungsgängen („Schü- ler/innen mit schwierigen Startchancen“) nach der Potenzialanalyse und vor den Be- rufsfelderkundungen an einem Tag an 16 Stationen alle 16 Berufsfelder kennenge- lernt werden, um eine fundierte Xxxx der anstehenden Berufsfelderkundung zu er- möglichen („Berufe begreifen“). • Das Langzeitpraktikum bietet ausgewählten Schülerinnen und Schülern auf freiwilli- ger Basis die Möglichkeit, bei fachlichem und individuellem Unterstützungsbedarf ei- nen direkten Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu erreichen. In der Jahr- gangsstufe 8 bzw. 9 ist ein ein- oder zweitägiges Langzeitpraktikum möglich. In der Jahrgangsstufe 10 wird es eintägig umgesetzt. Organisation und Dauer müssen flexi- bel auf die individuelle Entwicklung der Schülerin/des Schülers angepasst werden können, sodass sie bzw. er bei Bedarf den Praktikumsbetrieb wechseln oder das Lang- zeitpraktikum beenden kann, um wieder am regulären Unterricht teilzunehmen. • In Praxiskursen vertiefen Schülerinnen und Xxxxxxx praktische Erfahrungen sowie fachliche und soziale Kompetenzen mit Bezug auf Anforderungen in einem Berufsfeld bzw. den entsprechenden Ausbildungsberufen. Praxiskurse sind pädagogisch angelei- tete Lerneinheiten in betrieblichen/betriebsnahen Kontexten, die zur Konkretisierung der Berufswahlentscheidung beitragen. Jeder Praxiskurs besteht aus einem Set von handlungsorientierten Aufgaben (Arbeitsproben), das berufliche Tätigkeiten eines Be- rufsbildes vermittelt und den Schüle...
Praktische Berufliche Orientierung. Beschreibung: Die praktische Berufliche Orientierung beginnt in der 8. Klasse. Sie soll jungen Menschen handlungsorientiert aufzeigen, wie erlerntes Wissen angewandt und umgesetzt wird. Die Schülerinnen und Xxxxxxx können frühzeitig ihre Neigungen und Talente erproben. Sie gewinnen aus praktischen Erfahrungen Selbstvertrauen. Durch Werkstatttage in den Räumen von Bildungsträgern/Bildungszentren oder gezielte Praktika in Betrieben lassen sich die Berufswünsche in der Praxis überprüfen. Diese systematische Informationsgewinnung und der damit im besten Fall erzielte Kompetenzaufbau führen zu einer frühzeitigen und konkreten Auseinandersetzung mit den Berufs- und Zukunftswünschen der jungen Men- schen. Beteiligung: Das BMBF stellt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die Umsetzung von Werkstatttagen Mittel aus BOP entsprechend Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinien zur Ver- fügung. Beschreibung: Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr Dienstleistungsangebot qualitativ und quantitativ ausgeweitet und als Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) neu konzipiert. Das neue Angebot bietet ganzheitliche, lebensbegleitende und präventive Berufliche Orientie- rung und Beratung. Sie beginnt vor dem Erwerbsleben (BBvE) und begleitet die Kundinnen und Kunden kontinuierlich in allen Phasen des Berufslebens, soweit sie gewünscht wird. Er- gänzt wird sie durch attraktive Online-Angebote, z. B. Check-U, das Erkundungstool der BA. Beteiligung: Berufliche Orientierung (Berufs- und Studienorientierung) an Schulen im Rah- men von § 33 SGB III, eingebunden in das Gesamtkonzept der Berufsberatung vor dem Er- werbsleben, wird vollständig durch qualifizierte Beratungsfachkräfte der BA realisiert. Die Finanzierung des Personals erfolgt aus dem Haushalt der BA. Beschreibung: Das Landeskonzept zur vertieften Beruflichen Orientierung hat zum Ziel, ein flächendeckendes ergänzendes Angebot an berufsorientierenden Maßnahmen anzubieten, welche von den allgemeinbildenden Schulen in ihre schulspezifischen Konzepte zur Berufli- chen Orientierung einbezogen werden können. Beteiligung: Die derzeitige jährliche Finanzausstattung für Maßnahmen zur vertieften Beruf- lichen Orientierung beträgt zwei Mio. Euro jährlich, die hälftig vom Land Niedersachsen und der BA getragen werden. Aufgrund der hohen Nachfrage der allgemeinbildenden Schulen nach Maßnahmen zur vertieften Beruflichen Orientierung wird eine Erweiterung des Finanz- volumens angestrebt. Die Verwaltungskosten für die Ausschreibung und Abwick...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.