Common use of Bonitätsauskünfte Clause in Contracts

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: www.lv1871.de, www.lv1871.de, www.lv1871.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und bei der Creditreform-Auskunftei, Creditreform Köln x. Xxxxxxx KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxx Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personen- bezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** von der AXA Krankenversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Insoweit befreie ich die AXA Krankenversicherung AG vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen In- formationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: Aktionsantrag Auf Krankenversicherung Für PKV Wechsler, Antrag Auf Krankenversicherung, content.morgenundmorgen.com

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personenbezo- gene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages Versiche- rungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denSie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheim- haltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt ent- nommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbe- zogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäfts- beziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erfor- derlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die CRIF Bürgel verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbe- schluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beur- teilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: content.morgenundmorgen.com, www.patriarch-fonds.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und bei der Creditreform-Auskunftei, Creditreform Köln x. Xxxxxxx KG, Xxxxxx- Xxxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxx Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personenbezoge- ne Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** von der AXA Krankenversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Insoweit befreie ich die AXA Krankenversicherung AG vom Berufsgeheimnis (Geheimhal- tungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbe- schluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: +49 (0) 0 00-00 00 0 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx erreichbar.

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Samples: www.care-concept.de, www.care-concept.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und bei der Creditreform-Auskunftei, Creditreform Köln x. Xxxxxxx KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxx Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen allge- meinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personen-bezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** von der AXA Krankenversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Insoweit befreie ich die AXA Krankenversicherung AG vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungspflicht nach § 203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung Beurtei- lung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: Spezialantrag Für Dienstanfänger Private Krankenversicherung Polizei/Bundespolizei/Feuerwehr

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der Deutsche Ärzteversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Sie befreien die Deutsche Ärzteversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungs- pflicht nach §203 Strafgesetzbuch Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission Kom- mission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen natürli- chen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die Deutsche Ärzteversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhal- tungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die CRIF Bürgel verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profil- bildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und bei der Creditreform-Auskunftei, Creditreform Köln x. Xxxxxxx KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxx Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen allge- meinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personenbe- zogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages Versi- cherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches betrügeri- sches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen Übermitt- lungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgener- folgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** von der AXA Krankenversi- cherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Insoweit befreie ich die AXA Krankenversicherung AG vom Berufsgeheimnis (Geheim- haltungspflicht nach § 203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum Wirtschafts- raum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Ange- messenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt SCHUFA-Informations- blatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denSie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheim- haltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt ent- nommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbe- zogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäfts- beziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforder- lich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die CRIF Bürgel verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbe- schluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: Antrag Auf Zuzahlung Zu Ihrer Bestehenden

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und bei der Creditreform-Auskunftei, Creditreform Köln x. Xxxxxxx KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxx Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personen- bezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches be- trügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen Über- mittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** von der AXA Krankenver- sicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Insoweit befreie ich die AXA Krankenversicherung AG vom Berufsgeheimnis (Geheim- haltungspflicht nach § 203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum Wirtschafts- raum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt SCHUFA-Infor- mationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxx.xx/ datenschutz eingesehen werden.

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Samples: Antrag Auf Beitragsentlastung Im Alter

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der Deutsche Ärzteversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Sie befreien die Deutsche Ärzteversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungs- pflicht nach §203 Strafgesetzbuch Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die Deutsche Ärzteversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhal- tungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). – Seite 8 von 12 – 21005885 (05.20)

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Samples: doc-bu.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen können wir bei Auskunfteien dem Verband der Vereine Creditreform e. V. oder der Schufa Holding AG Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ababfragen. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 AXA übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages dieser Geschäfts- beziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen Rechtsgrund- lagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der AXA oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen Kredit- würdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: maxtrans-logistics.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung W ahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und bei der Creditreform- Auskunftei, Creditreform Köln x. Xxxxxxx KG, Xxxxxx- Xxxxxxxxx- Xxxx 00, 00000 Xxxx Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0Kormoranweg 5, 00000 Xxxxxxxxx65201 W iesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe Buch- stabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Datenschutz- Grund- verordnung (DS-GVODSGVO ). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung W ahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** von der AXA Krankenversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener personenbe- zogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Insoweit befreie ich die AXA Krankenversicherung AG vom Berufs- geheimnis (Geheimhaltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum W irtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.dem

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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages Versicherungs­ vertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Datenschutz­Grundverordnung (DS-GVODS­GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DS­GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denSie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheim­ haltungspflicht nach § 203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessen­ heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Infor­ xxxxxxxx zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA­Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbe­ zogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäfts­ beziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz­Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies – Seite 7 von 11 – 21006836 (01.22) zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforder­ lich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungspflicht nach § 203 Strafgesetzbuch). Die CRIF Bürgel verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbe­ schluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beur­ teilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA CRIF Bürgel können dem SCHUFA- Informationsblatt CRIF­Bürgel­Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: www.winexpertisa.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der Deutsche Ärzteversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Sie befreien die Deutsche Ärzteversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungs- pflicht nach §203 Strafgesetzbuch Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission Kom- mission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen natürli- chen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die Deutsche Ärzteversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhal- tungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die CRIF Bürgel verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profil- bildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens Zahlungs- verhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personenbezo- gene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages Versiche- rungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erforderlich erfor- derlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denSie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheim- haltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informati- onen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbe- zogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäfts- beziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter erfor- derlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungspflicht nach §203 Strafgesetzbuch). Die CRIF Bürgel verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbe- schluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beur- teilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA CRIF Bürgel können dem SCHUFA- CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: Zahlbeitrag

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene erho- bene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie dieser Geschäftsbeziehung so- wie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches betrüge- risches Verhalten an die SCHUFA Holding AGCRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxXxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe Buch- stabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVODSGVO). Übermittlungen Übermitt- lungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter berech- tigter Interessen des Vertragspartners** unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten Grundfreihei- ten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA CRIFBÜRGEL dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA CRIFBÜRGEL verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission bestehtbe- steht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ Kredit- würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen Informa- tionen zur Tätigkeit der SCHUFA CRIFBÜRGEL können dem SCHUFA- CRIFBÜR- GEL-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx www.crif- xxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: www.contentshift.de

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen können wir bei Auskunfteien dem Verband der Vereine Creditreform e.V. oder der Schufa Holding AG Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ababfragen. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 AXA übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene erho- bene personenbezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung Durchfüh- rung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverord- nung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der AXA oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordernerfor- dern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen Kreditwür- digkeitsprüfungen von Kun­ denKunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Ge- setzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet ver- wendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss Ange- messenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen Infor- mationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden."

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Samples: www.wifo-marketingportal.com

Bonitätsauskünfte. Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien der SCHUFA und Bürgel-Auskunftei Informationen zur Be­ urteilung Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt Dazu übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene personen- bezogene Daten über die Beantra­ gungBeantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten Verhalten oder betrügerisches be- trügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel Arti- kel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen dür fen nur erfolgener folgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** der DBV Deutsche Beamtenversiche- rung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG oder Dritter Drit- ter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit Sie befreien die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweignie- derlassung der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ denAXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheim- haltungspflicht nach § 203 Strafgesetzbuch). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum Wirtschafts- raum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ An- gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Weiterhin übermitteln wir im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene perso- nenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrü- gerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Über- mittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AXA Lebensversiche- rung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Sie befreien die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweignie- derlassung der AXA Lebensversicherung AG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheim- haltungspflicht nach § 203 Strafgesetzbuch). Die CRIF Bürgel verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschafts- raum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An- gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel können dem CRIF-Bürgel- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

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Samples: content.morgenundmorgen.com