Common use of BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ Clause in Contracts

BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 17.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten.

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BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 17.1 12.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögensverhältnisse Vermögens- verhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten.

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BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 17.1 14.1 Der Vermieter ist berechtigt, berechtigt vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Allgemeine Vertragsbedingungen Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten.

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BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 17.1 12.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögensverhältnisse Vermögens- verhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des BundesdatenschutzgesetzesBundesdaten- schutzgesetzes) beachten.

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BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 17.1 16.1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten.

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