Common use of BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ Clause in Contracts

BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 12.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögens- verhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten. 12.2 Der Mieter ist ab Unterzeichnung des Lizenzvertrags durch den Mieter und während der Vertragsdauer verpflichtet, jederzeit auf Anforderung des Vermieters unverzüglich geeignete Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) vorzulegen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit der Vermieter das wirtschaftliche Risiko des Lizenzvertrags beurteilen kann. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags berechtigt. 12.3 Die für den Abschluss und die Durchführung des Lizenzvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter zu diesem Zwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt. Soweit zur Durchführung des Lizenzvertrags erforderlich, können die Daten auch an Dritte (insbesondere die Lieferfirma) übermittelt werden. 12.4 Soweit dem Vermieter zur Kenntnis gelangende oder überlassene Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Soweit der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdaten- verarbeitung. 12.5 Die Parteien werden gemäß § 5 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement

BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 12.1 17.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögens- verhältnisse Vermögensverhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten. 12.2 17.2 Der Mieter ist ab Unterzeichnung des Lizenzvertrags Mietvertrags durch den Mieter und während der Vertragsdauer verpflichtet, jederzeit auf Anforderung des Vermieters unverzüglich geeignete Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) vorzulegen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit der Vermieter das wirtschaftliche Risiko des Lizenzvertrags Mietvertrags beurteilen kann. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags Mietvertrags berechtigt. 12.3 17.3 Die für den Abschluss und die Durchführung des Lizenzvertrags Mietvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter zu diesem Zwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt. Soweit zur Durchführung des Lizenzvertrags Mietvertrags erforderlich, können die Daten auch an Dritte (insbesondere die Lieferfirma) übermittelt werden. 12.4 17.4 Soweit dem Vermieter zur Kenntnis gelangende oder überlassene Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Soweit der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdaten- verarbeitungAuftragsdatenverarbeitung. 12.5 17.5 Die Parteien werden gemäß § 5 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 12.1 17.1 Der Vermieter LG ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögens- verhältnisse Vermögensverhältnisse des Mieters LN einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter LN eine natürliche Person ist, wird der Vermieter LG die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten. 12.2 17.2 Der Mieter LN ist ab Unterzeichnung des Lizenzvertrags Leasingvertrags durch den Mieter LN und während der Vertragsdauer verpflichtet, jederzeit auf Anforderung des Vermieters LG unverzüglich geeignete Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) vorzulegen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit der Vermieter LG das wirtschaftliche Risiko des Lizenzvertrags Leasingvertrags beurteilen kann. Der Vermieter LG verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Verstößt der Mieter LN gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter LG nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags Leasingvertrags berechtigt. 12.3 17.3 Die für den Abschluss und die Durchführung des Lizenzvertrags Leasingvertrags erforderlichen Daten des Mieters LN werden vom Vermieter LG zu diesem Zwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt. Soweit zur Durchführung des Lizenzvertrags Leasingvertrags erforderlich, können die Daten auch an Dritte (insbesondere die Lieferfirma) übermittelt werden. 12.4 17.4 Soweit dem Vermieter LG zur Kenntnis gelangende oder überlassene Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Soweit der Vermieter LG personenbezogene Daten des Mieters LN verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdaten- verarbeitungAuftrags- datenverarbeitung. 12.5 17.5 Die Parteien werden gemäß § 5 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.

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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement

BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 12.1 14.1 Der Vermieter ist berechtigt, berechtigt vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögens- verhältnisse Vermögensverhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Allgemeine Vertragsbedingungen Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten. 12.2 14.2 Der Mieter ist ab Unterzeichnung des Lizenzvertrags Mietvertrags durch den Mieter und während der Vertragsdauer verpflichtet, jederzeit auf Anforderung des Vermieters unverzüglich geeignete Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) vorzulegen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit der Vermieter das wirtschaftliche Risiko des Lizenzvertrags Mietvertrags beurteilen kann. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags Mietvertrags berechtigt. 12.3 14.3 Die für den Abschluss und die Durchführung des Lizenzvertrags Mietvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter zu diesem Zwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt. Soweit zur Durchführung des Lizenzvertrags Mietvertrags erforderlich, können die Daten auch an Dritte (insbesondere die Lieferfirma) übermittelt werden. 12.4 14.4 Soweit dem Vermieter zur Kenntnis gelangende oder überlassene Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Soweit der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdaten- verarbeitungAuftragsdatenverarbeitung. 12.5 14.5 Die Parteien werden gemäß § §5 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.

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Samples: Mietvertrag

BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 12.1 13.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögens- verhältnisse Vermö- gensverhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung Antragsbearbei- tung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des BundesdatenschutzgesetzesBundes- datenschutzgesetzes) beachten. 12.2 13.2 Der Mieter ist ab Unterzeichnung des Lizenzvertrags Mietvertrages durch den Mieter und während der Vertragsdauer verpflichtet, jederzeit auf Anforderung des Vermieters unverzüglich geeignete Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) vorzulegen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit der Vermieter das wirtschaftliche Risiko des Lizenzvertrags Vertrages beurteilen und seinen Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz nachkommen kann. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags berechtigt. 12.3 13.3 Die für den Abschluss und die Durchführung des Lizenzvertrags dieses Vertrages erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter zu diesem Zwecke gespeichert, verarbeitet verarbei- tet und genutzt. Soweit Wenn und soweit zur Durchführung des Lizenzvertrags dieses Vertrages erforderlich, können die diese Daten auch an Dritte (insbesondere die Lieferfirma) übermittelt werdenwer- den. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, erfolgt die Speicherung, Verarbei- tung und Nutzung unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vor- schriften. 12.4 Soweit dem Vermieter zur Kenntnis gelangende oder überlassene Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Soweit der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdaten- verarbeitung. 12.5 Die Parteien werden gemäß § 5 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.

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Samples: Mietvertrag

BONITÄTSPRÜFUNG, DATENSCHUTZ. 12.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte über die Vermögens- verhältnisse des Mieters einzuholen, wenn und soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist. Sofern der Mieter eine natürliche Person ist, wird der Vermieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die des BundesdatenschutzgesetzesBundesdaten- schutzgesetzes) beachten. 12.2 Der Mieter ist ab Unterzeichnung des Lizenzvertrags durch den Mieter und während der Vertragsdauer verpflichtet, jederzeit auf Anforderung des Vermieters unverzüglich geeignete Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) vorzulegen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit der Vermieter das wirtschaftliche Risiko des Lizenzvertrags beurteilen kann. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags berechtigt. 12.3 Die für den Abschluss und die Durchführung des Lizenzvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter zu diesem Zwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt. Soweit zur Durchführung des Lizenzvertrags erforderlich, können die Daten auch an Dritte (insbesondere die Lieferfirma) übermittelt werden. 12.4 Soweit dem Vermieter zur Kenntnis gelangende oder überlassene Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Soweit der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdaten- verarbeitungAuftragsdatenverarbeitung. 12.5 Die Parteien werden gemäß § 5 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.

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Samples: MDS Lizenzvertrag Ta Cockpit