Systemverfügbarkeit Musterklauseln

Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des Online-Banking kann aus technischen und/oder betriebli- chen Gründen, die nicht von der ebase zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbindungen), zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeitsbeschränkungen sind ferner möglich aufgrund der Durchführung systembedingter Wartungs- und/oder Instandset- zungsarbeiten, die für einen ungestörten Betriebsablauf des Online-Banking im Interesse des Kunden erforderlich sind.
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit von ebase Online kann aus technischen oder be- trieblichen Gründen, die nicht von der ebase zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbin- dungen), zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeits- beschränkungen sind ferner möglich aufgrund der Durchführung systembedingter Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die für einen ungestörten Betriebsablauf von ebase Online im Interesse des Kunden erforderlich sind.
Systemverfügbarkeit. Die Service-Level-Vereinbarung zur Systemverfügbarkeit für HEC Services und STE Services („SLA zur Systemverfügbarkeit“) regelt die Systemverfügbarkeit, die für die IT-Umgebung (und die Server für die Serverbereitstellung) gilt. Die SLA zur Systemverfügbarkeit tritt nach der Systemübergabe an den Auftraggeber in Kraft. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt die SLA zur Systemverfügbarkeit nicht für Erworbene Software, die der Auftraggeber von einem Drittanbieter bezogen hat. Die „Systemverfügbarkeit“ für die einzelnen Systeme wird wie folgt berechnet: Service-Level Service Level Credit 2 PRD: 99,5 %1 Systemverfügbarkeit Nicht-PRD: 95,0 % Systemverfügbarkeit HEC Subscription und STE Services:3 2 % der Monatlichen Servicevergütung für jedes 1 %, um das die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschritten wird HEC Cloud Start und HEC BYOL:4 2 % der Monatlichen Servicevergütung für jedes 0,1 %, um das die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschritten wird Serverbereitstellung: 99,5 % Systemverfügbarkeit Serverbereitstellung (IaaS Basic): Insgesamt 0.000 € pro Monat für alle Instanzen, die die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschreiten 199,7 % Systemverfügbarkeit oder 99,9 % Systemverfügbarkeit für PRD gilt dann, wenn diese vom Auftraggeber erworben und in der Order Form festgelegt ist. 2Entsprechend den in Abschnitt 5 festgelegten monatlichen maximalen Service Level Credits. 3Gilt auch für S/4HANA CPO und S/4HANA CPE 4HEC Cloud Start war zuvor als HEC Project bekannt und HEC BYOL war zuvor als HEC Production bekannt.
Systemverfügbarkeit. Der Prozentsatz für die Systemverfügbarkeit wird folgendermaßen berechnet: Systemverfügbarkeit = ( 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝑀𝑖𝑛𝑢𝑡𝑒𝑛 𝑖𝑚 𝑀𝑜𝑛𝑎𝑡 − 𝐴𝑢𝑠𝑔𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑜𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡 − 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡) ∗ 100 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝑀𝑖𝑛𝑢𝑡𝑒𝑛 𝑖𝑚 𝑀𝑜𝑛𝑎𝑡 −𝐴𝑢𝑠𝑔𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑜𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡 SLA zur Systemverfügbarkeit Systemverfügbarkeit von 99,5 % pro Monat für Produktivversionen Guthaben 2 % der Monatlichen Cloud-Vergütung pro Prozentpunkt (1 %) unterhalb des SLA zur Systemverfügbarkeit, wobei die Gutschrift 100 % der Monatlichen Cloud-Vergütung nicht übersteigen darf Ausgeschlossene Ausfallzeiten Gesamtzahl der Minuten im Monat, die auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) Planmäßige Ausfallzeiten, für die in Abschnitt 4 ein Regelmäßiges Wartungsfenster angegeben ist, oder (ii) ein Fenster für wichtige Upgrades gemäß Abschnitt 5, über die der Auftraggeber mindestens fünf (5) Werktage im Voraus benachrichtigt wurde, oder (iii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von SAP entziehen, z. B. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die sich selbst unter Anwendung angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindern lassen können. Planmäßige Ausfallzeiten Die Planmäßigen Ausfallzeiten für die entsprechenden SAP Cloud Services, die der Auftraggeber vereinbart hat, sind in Abschnitt 4 unter „Wartungs- fenster für SAP Cloud Services“ dargelegt.
Systemverfügbarkeit. MediData ist bestrebt ihre Systemverfügbarkeit so hoch wie möglich zu halten. Ausserhalb der Wartungsfenster (siehe 3.7) wird eine Verfügbarkeit des Systems von 99.9% pro Jahr zugesichert.
Systemverfügbarkeit. 2.1. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt der Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht für Erworbene Software von einem Drittanbieter.
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des SISA Rechenzentrums beträgt min- destens 99.0 %.
Systemverfügbarkeit. Die Cloud-Services sind für die auftraggeberseitigen Benutzer für zumindest zu neunundneunzig Prozent (99%) innerhalb der Nut- zungszeiten verfügbar. Die Nutzungszeiten für Cloud-Services betragen von Montag bis Samstag 24 Stunden und Sonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, basierend auf einer durchschnittlichen monatlichen Kalkulation. Die Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet:
Systemverfügbarkeit. Dem Kunden steht der beauftragte Dienst grundsätzlich zu den vereinbarten Regelbetriebszeiten zur Verfügung. Berechnungszeitraum für die System- verfügbarkeit ist das Kalenderjahr und beinhaltet ausschließlich jene Dienste und Services, welche vollständig im Verantwortungsbereich der TBS angesiedelt sind. Der Zeitraum von der unterjährigen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Die Systemverfügbarkeit innerhalb eines Rumpfjahres wird auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Systemverfügbarkeit berechnet sich für jedes Kalenderjahr nach der Formel: • Regelbetriebszeit = kalenderjährliche Betriebszeit abzüglich geplanter Wartungstermine gemäß Ziff. 6. • Ausfallzeit = die Gesamtheit aller Zeiten innerhalb der Regelbetriebszeit eines Kalenderjahres, in denen die Systemverfügbarkeit nicht gegeben war. Nicht als Ausfallzeiten anzusehen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen: • höherer Gewalt • sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die TBS nicht zu vertreten hat (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen oder Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf der die IT-Infrastruktur von TBS basiert (z.B. MS Windows Server)) • Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von TBS betriebenen Datennetzes (zum Übergabepunkt vgl. § 2), z.B. durch Leitungsausfall oder sonstige Störungen bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern • vom Kunden selbst verursachte Störungen sowie vom Kunden geforderten Tätigkeiten, z.B. Änderungen an der Konfiguration des vom Kunden genutzten Dienstes, die TBS auf Wunsch des Kunden vornimmt • Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch TBS zu vertreten sind (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen) • Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/ oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern. TBS wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtige...
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die 360° Medical als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch 360° Medical zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.