Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des Online-Banking kann aus technischen und/oder betriebli- chen Gründen, die nicht von der ebase zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbindungen), zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeitsbeschränkungen sind ferner möglich aufgrund der Durchführung systembedingter Wartungs- und/oder Instandset- zungsarbeiten, die für einen ungestörten Betriebsablauf des Online-Banking im Interesse des Kunden erforderlich sind.
Systemverfügbarkeit. Dem Kunden steht der beauftragte Dienst grundsätzlich zu den vereinbarten Regelbetriebszeiten zur Verfügung. Berechnungszeitraum für die Systemverfügbarkeit ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum von der unterjährigen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Die Systemverfügbarkeit innerhalb eines Rumpfjahres wird auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Systemverfügbarkeit berechnet sich für jedes Kalenderjahr nach der Formel: • Regelbetriebszeit = kalenderjährliche RZ-Betriebszeit abzüglich geplanter Wartungstermine gemäß Ziff. 5. • Ausfallzeit = die Gesamtheit aller Zeiten innerhalb der Regelbetriebszeit eines Kalenderjahres, in denen die Systemverfügbarkeit nicht gegeben war. Nicht als Ausfallzeiten anzusehen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen: höherer Gewalt. • Sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die KÜS DATA nicht zu vertreten hat (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen oder Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf der die IT-Infrastruktur von KÜS DATA basiert (z. B. MS Windows Server)). • Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von KÜS DATA betriebenen Datennetzes (zum Übergabepunkt vgl. § 2), z. B. durch Leitungsausfall oder sonstige Störungen bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern. • Vom Kunden selbst verursachten Störungen sowie vom Kunden geforderten Tätigkeiten, z. B. Änderungen an der Konfiguration des vom Kunden genutzten Dienstes, die KÜS DATA auf Wunsch des Kunden vornimmt. • Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch KÜS DATA zu vertreten sind (z. B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen) Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard und/oder Softwareinfrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern. KÜS DATA wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen des Kunden soweit möglich angemessen Rücksicht nehmen, diesen über die getroffe...
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit von ebase Online kann aus technischen oder be- trieblichen Gründen, die nicht von der ebase zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbin- dungen), zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeits- beschränkungen sind ferner möglich aufgrund der Durchführung systembedingter Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die für einen ungestörten Betriebsablauf von ebase Online im Interesse des Kunden erforderlich sind.
Systemverfügbarkeit. Der Prozentsatz für die Systemverfügbarkeit wird folgendermaßen berechnet: ⎡⎛ TotalMinutesintheMonth −Downtime⎞ ⎤ SystemAvailability%age = ⎢⎜ ⎟*100⎥ ⎣⎝ ⎠ ⎦ SLA zur Systemverfügbarkeit („SLA“) Systemverfügbarkeit von 99,5 % pro Monat für Produktivversionen Gutschrift 2 % der Monatlichen Cloud-Vergütung pro Prozentpunkt (1 %) unterhalb des SLA, wobei die Gutschrift 100 % der Monatlichen Cloud-Vergütung nicht übersteigen darf Ausgeschlossene Ausfallzeiten Gesamtzahl der Minuten im Monat, die auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) Planmäßige Ausfallzeiten, für die in Abschnitt 4 ein Regelmäßiges Wartungsfenster angegeben ist, oder (ii) sonstige Planmäßige Ausfallzeiten gemäß Abschnitt 4, über die der Auftraggeber mindestens fünf (5) Werktage im Voraus benachrichtigt wurde, oder (iii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von SAP entziehen, z. B. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die sich selbst unter Anwendung angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindern lassen können. Planmäßige Ausfallzeiten Die Planmäßigen Ausfallzeiten für die entsprechenden Cloud Services, die der Auftraggeber vereinbart hat, sind in Abschnitt 4 unter „Wartungsfenster für SAP Cloud Services“ dargelegt.
Systemverfügbarkeit. Die Service-Level-Vereinbarung zur Systemverfügbarkeit für HEC Services und EX Services („SLA zur Systemverfügbarkeit“) regelt die Systemverfügbarkeit, die für die IT-Umgebung (und die Server für die Serverbereitstellung) gilt. Die SLA zur Systemverfügbarkeit tritt nach der System- übergabe an den Auftraggeber in Kraft. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt die SLA zur Systemverfügbarkeit nicht für Erworbene Software, die der Auftraggeber von einem Drittanbieter bezogen hat. Die „Systemverfügbarkeit“ für die einzelnen Systeme wird wie folgt berechnet: Systemverfügbarkeit = ( 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝑀𝑖𝑛𝑢𝑡𝑒𝑛 𝑖𝑚 𝑀𝑜𝑛𝑎𝑡 − 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡) ∗ 100 Service-Level Service-Gutschriften2 PRD: 99,5 %1 Systemverfügbarkeit NICHT-PRD: 95,0 % Systemverfügbarkeit Serverbereitstellung: 99,5 % Systemverfügbarkeit HEC Subscription und EX Services:3 2 % der Monatlichen Servicevergütung für jedes 1 %, um das die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschritten wird HEC Cloud Start und HEC BYOL:4 2 % der Monatlichen Servicevergütung für jedes 0,1%, um das die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschritten wird Serverbereitstellung (IaaS Basic): Insgesamt 0.000 € pro Monat für alle Instanzen, die die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschreiten 1 99,7 % Systemverfügbarkeit oder 99,9 % Systemverfügbarkeit für PRD gilt dann, wenn diese vom Auftraggeber erworben und in der Order Form festgelegt ist. 2 Entsprechend den in Abschnitt 5 festgelegten monatlichen maximalen Servicegutschriften. 3Gilt auch für S/4HANA CPO und S/4HANA CPE
Systemverfügbarkeit. MediData ist bestrebt ihre Systemverfügbarkeit so hoch wie möglich zu halten. Ausserhalb der Wartungsfenster (siehe 3.7) wird eine Verfügbarkeit des Systems von 99.9% pro Jahr zugesichert.
Systemverfügbarkeit. 2.1. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt der Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht für Erworbene Software von einem Drittanbieter.
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des SISA Rechenzentrums beträgt min- destens 99.0 %.
Systemverfügbarkeit. Die Cloud-Services sind für die auftraggeberseitigen Benutzer für zumindest zu neunundneunzig Prozent (99%) innerhalb der Nut- zungszeiten verfügbar. Die Nutzungszeiten für Cloud-Services betragen von Montag bis Samstag 24 Stunden und Sonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, basierend auf einer durchschnittlichen monatlichen Kalkulation. Die Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet:
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die REALTECH als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch REALTECH zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.