Common use of Bonus/Malus Clause in Contracts

Bonus/Malus. Diese Versicherung wird in der Tarifform „Bonus/ Malus“ abgeschlossen, die Prämiensenkungen oder Prämienerhöhungen vorsieht, je nachdem, ob im Beobachtungszeitraum Schadenfälle eintreten oder nicht. Sie ist in 18 Schadensklassen mit steigenden Prämienstufen Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen Erstzulassung und/oder erste Ver- sicherung nach Eigentumsübertra- gung oder Vertragsabtretung 14 - Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief - Eigentumsbescheinigungen in digitaler Form (oder Beiblatt) - Eventueller Nachtrag zur Vertragsabtretung oder offizielle Dokumentation zum Nachweis des Verkaufs Erstzulassung und/oder erste Versicherung nach Eigentums- übertragung - Absatz 4-bis des Art. 134 GvD Nr. 209 vom 07.09.2005. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse für das Fahrzeug des gleichen schon versicherten Typs. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Eventuelle „Familienstandsbescheinigung“ Schon versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon versichert, mit seit mehr als 12 Monaten (aber nicht mehr als 60 Monaten) abgelaufenem Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versiche- rungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 10 von 32 gegliedert, wie nach der Tabelle A. Bei Vertragsabschluss wird die Schadenfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs, die aus den in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen Schon versichert, mit seit mehr als 60 Monaten abgelaufenem Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position zu rekonstruieren. Seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der Diebstahlanzeige. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Verschrottetes oder endgültig stillgelegtes Fahrzeug. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position zu rekonstruieren. - Kopie der Unterlagen, welche die Verschrottung bzw. die definitive Stilllegung nachweisen. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Ver- sicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorherge- henden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Fahrzeug, für das der vorange- hende Vertrag unterbrochen wurde, ohne Wiederherstellung seit nicht mehr als 60 Tagen. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Datum der Unterbrechung des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Im Ausland versichert 14 oder mit nach Tabelle A berechneter Klasse. - Von der vorangehenden ausländischen Versicherungsgesellschaft ausgestellte Erklärung aus der die vorangehende Versicherungsperiode und die Anzahl der in diesem Zeitraum eingetretenen Schadenfälle der Kfz-Haftpflicht hervorgehen. Schon bei einer anderen Versi- cherungsgesellschaft versicher- tes Fahrzeug, der die Übernah- me neuer Geschäfte verboten wurde oder die unter verwal- tungsbehördliche Zwangsliqui- dation gestellt wurde. Entsprechende Klasse, die aus der Ersatzdokumentation der Bescheinigung hervorgeht, welche vom Unternehmen oder vom Insolvenzverwalter ausgestellt wurde. - Kopie des Einschreibens zur Beantragung der Bescheinigung des Schadenverlaufs, das der vorangehenden Gesellschaft oder dem Insolvenzverwalter zugeschickt wurde - Erklärung des Versicherungsnehmers der Elemente, die in der Bescheinigung hätten enthalten sein müssen oder der Einstufungsklasse, falls der Vertrag vor der Jahresfälligkeit aufgelöst wird (Art. 1892 und 1893 ital. ZGB). Fehlende Bescheinigung oder entsprechende Dokumentation (Fehlen von Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief, Beiblatt/ Eigentumsbescheinigung, Nachtrag zur Vertragsabtretung. 18 - Mit Überprüfung der Einstufung im Falle der Einreichung der Dokumente innerhalb der 6 Folgemonate (mit Berechnung der eventuellen Prämiendifferenz, die von der Gesellschaft zurückerstattet wird). Schon in Bonus-Malus- Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert, mit seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. Die Schadenfreiheitsklasse geht aus dem vorangehenden befristeten Vertrag hervor, an- derenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. Kopie des befristeten Vertrags. - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 11 von 32 Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit seit mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. 14 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB), die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse oder, bei fehlender „CU“ auf der Bescheinigung über den Schadenverlauf auf Grundlage der Tabelle D berechnet. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Schon mit Tarifform mit festem Tarif versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse, anderenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Versicherungsbedingungen - S. 12 von 32 (Anpassungskriterien im Falle des Übergangs von der Ta- rifform „mit Selbstbehalt“ zur Tarifform „Bonus-Malus“)

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, www.zurich-connect.it

Bonus/Malus. Diese Versicherung wird in der Tarifform „Bonus/ Bonus-Malus“ abgeschlossen, die -Form abge- schlossen; sie sieht Prämiensenkungen oder Prämienerhöhungen vorsiehtPrämienerhö- hungen vor, je nachdem, ob in den im Beobachtungszeitraum folgenden Absatz definierten „Beobachtungszeiträumen“ Schadenfälle eintreten ein- treten oder nicht. Sie ist in 18 (achtzehn) Schadensklassen mit steigenden Prämienstufen von Klasse 1 bis Klasse 18 gegliedert, wie nach der Tabelle der Anpassungsregeln der „Universellen Konvertierungsklasse CU“. Zur Anwen- dung der Anpassungsregeln sind bei der Beobachtung die folgendenZeiträume der tatsächlichen Versicherungsde- Versicherungsbedingungen - S. 10 von 30 Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen Erstzulassung und/oder erste Ver- sicherung nach Eigentumsübertra- gung oder Vertragsabtretung 14 - Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief - und Eigentumsbescheinigungen in digitaler Form (oder Beiblatt) - Eventueller bzw. Nachtrag zur Vertragsabtretung oder offizielle Dokumentation zum Nachweis des Verkaufs Erstzulassung und/oder erste Versicherung nach Eigentums- übertragung - Absatz 4-bis des Art. 134 GvD Nr. 209 vom 07.09.2005. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Scha- denverlaufs, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft Versicherungs- gesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf Datenbank gesendet wur- dewurde, hervorgehende CU-Klasse für das Fahrzeug des gleichen schon versicherten Typs. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Eventuelle „Familienstandsbescheinigung“ Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Scha- denverlaufs, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende hervorge- hende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon versichertin Bonus-Malus-Form ver- sichert, mit aber Vertrag seit mehr als 12 Monaten abgelaufen (aber nicht mehr als bis 60 Monaten) abgelaufenem VertragMonate). Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Scha- denverlaufs, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende hervorge- hende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versiche- rungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 10 ckung zu berücksichtigen: • 1. Beobachtungszeitraum: er beginnt am Tag des Ver- sicherungsbeginns und endet 60 Tage vor Ablauf der Versicherung, was der ersten vollen Jahresprämie ent- spricht; • Folgezeiträume: sie haben eine Dauer von 32 gegliedert, wie nach der Tabelle A. 12 Monaten und beginnen jeweils bei Ablauf des vorausgegange- nen Zeitraums. Bei Vertragsabschluss wird die Schadenfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs, die aus den in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen Schon versichert, in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit seit mehr als 60 Monaten abgelaufenem abgelaufe- nem Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position Versi- cherungsposition zu rekonstruieren. Seit - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 desital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufda- tum des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 desital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vor- hergehenden gekauft wurde. Fahrzeug seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufgestohlen, die telematisch versichert mit Tarifform mit fester und ab- soluter Selbstbeteiligung; von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurde, hervorgehende anderer Versicherungsgesell- schaft kommend. CU-KlasseKlasse berechnet auf der Grundlage der Angaben in den Vertragsbedingungen, Art. 1.9 Bestimmung der Universellen Konvertierungsklasse CU. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der Diebstahlanzeige. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 italdesital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Verschrottetes Vertrags Seit nicht mehr als 60 Monaten verschrottetes oder endgültig stillgelegtes Fahrzeug, in Bo- nus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert; von anderer Versicherungsgesell- schaft kommend. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Scha- denverlaufs, die der telematisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherung an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurdegesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position Versi- cherungsposition zu rekonstruieren. - Kopie der Unterlagen, welche die Verschrottung Verschrot- tung bzw. die definitive Stilllegung nachweisen. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 italdesital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Ver- sicherung Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorherge- henden vor- hergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Fahrzeug, für das Gegenstand der vorange- hende Vertrag unterbrochen wurde, Unterbrechung ohne Wiederherstellung Wieder- herstellung seit nicht mehr als 60 TagenMonaten ist, in Bonus-Malus- Form mit oder ohne Selbstbetei- ligung versichert; von einer an- deren Versicherungsgesellschaft kommend. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch der telema- tisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherung an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. Klasse - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 italdesital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Datum der Unterbrechung des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 italdesital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Im Ausland versichert 14 oder mit nach Tabelle A berechneter Klasse. - Von der vorangehenden ausländischen Versicherungsgesellschaft ausgestellte Erklärung aus der die vorangehende Versicherungsperiode und die Anzahl der in diesem Zeitraum eingetretenen Schadenfälle der Kfz-Haftpflicht hervorgehen. Schon bei einer anderen Versi- cherungsgesellschaft versicher- tes Fahrzeug, der die Übernah- me neuer Geschäfte verboten wurde oder die unter verwal- tungsbehördliche Zwangsliqui- dation gestellt wurde. Entsprechende Klasse, die aus der Ersatzdokumentation der Bescheinigung hervorgeht, welche vom Unternehmen oder vom Insolvenzverwalter ausgestellt wurde. - Kopie des Einschreibens zur Beantragung der Bescheinigung des Schadenverlaufs, das der vorangehenden Gesellschaft oder dem Insolvenzverwalter zugeschickt wurde - Erklärung des Versicherungsnehmers der Elemente, die in der Bescheinigung hätten enthalten sein müssen oder der Einstufungsklasse, falls der Vertrag vor der Jahresfälligkeit aufgelöst wird (Art. 1892 und 1893 ital. ZGB). Fehlende Bescheinigung oder entsprechende Dokumentation (Fehlen von Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief, Beiblatt/ Eigentumsbescheinigung, Nachtrag zur Vertragsabtretung. 18 - Mit Überprüfung der Einstufung im Falle der Einreichung der Dokumente innerhalb der 6 Folgemonate (mit Berechnung der eventuellen Prämiendifferenz, die von der Gesellschaft zurückerstattet wird). Schon in Bonus-Malus- Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichertver- sichert, mit dem seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem abgelaufenen befriste- ten Vertrag. Die Schadenfreiheitsklasse geht aus dem vorangehenden befristeten Vertrag hervor, an- derenfalls anderenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Kopie des befristeten Vertrags. - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 11 von 32 Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit dem seit mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem abge- laufenen befristeten Vertrag. 14 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB), die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Schon mit Tarifform Selbstbehalt in Bonus-Malus-Form versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen dem seit nicht mehr als 60 12 Monaten abgelaufenen befristeten Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf13 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB), die telematisch bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 11 von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- 30 Schon in anderer Tarifform versichert (feste und absolute Selbstbeteiligung). CU-Klasse oder, bei fehlender „CU“ berechnet auf der Bescheinigung über den Schadenverlauf auf Grundlage der Tabelle D berechnetAngaben in den Vertragsbedingungen, Art. 1.9 Bestimmung der Uni- versellen Konvertierungsklasse CU. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Wenn der Vertrag seit mehr als 12 Monaten aber weniger als 60 Monaten abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB). Im Ausland versichert. 14 oder mit auf der Grundlage der Angaben in den Vertrags- bedingungen, Art. 1.9 Bestim- mung der Universellen Konver- tierungsklasse CU berechneter Klasse. - Von der vorangehenden ausländischen Versicherungsgesellschaft ausgestellte Er- klärung aus der die vorangehende Versi- cherungsperiode (ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes) und die Anzahl der in diesem Zeitraum eingetretenen Schaden- fälle der Kfz-Haftpflicht hervorgehen. Im Ausland versichert. 14 oder mit auf der Grundlage der Angaben in den Vertrags- bedingungen, Art. 1.9 Bestim- mung der Universellen Konver- tierungsklasse CU berechneter Klasse. - Von der vorangehenden ausländischen Versicherungsgesellschaft ausgestellte Er- klärung aus der die vorangehende Versi- cherungsperiode (ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes) und die Anzahl der in diesem Zeitraum eingetretenen Schaden- fälle der Kfz-Haftpflicht hervorgehen. Schon bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichertes Fahrzeug, der die Übernahme neuer Geschäfte verboten wurde oder die unter verwaltungsbehördliche Zwangsliquidation gestellt wurde. Entsprechende Klasse, die aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht. - Kopie des Einschreibens zur Beantragung der Bescheinigung des Schadenverlaufs, das der vorangehenden Gesellschaft oder dem Insolvenzverwalter zugeschickt wurde - Erklärung des Versicherungsnehmers der Elemente, die in der Bescheinigungoder der Einstufungsklasse angegeben gewesen wä- ren, wenn der Vertrag vor der Jahresfälligkeit aufgelöst wird (Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags ). Fehlende Bescheinigung oder entsprechende Dokumenta- tion oder nicht gefahren wurdeausdrücklich angegebene Fälle. 18 - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Schon mit Tarifform mit festem Tarif versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus Mit Überprüfung der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse, anderenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Versicherungsbedingungen - S. 12 von 32 (Anpassungskriterien Einstufung im Falle des Übergangs der Einreichung der Dokumente innerhalb der 6 Folgemonate (mit Berechnung der eventuellen Prämiendifferenz, die von der Ta- rifform „mit Selbstbehalt“ zur Tarifform „Bonus-Malus“Gesellschaft zurückerstattet wird).

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Bonus/Malus. Diese Versicherung wird in der Tarifform „Bonus/ Malus“ abgeschlossen, die Prämiensenkungen oder Prämienerhöhungen vorsieht, je nachdem, ob im Beobachtungszeitraum Schadenfälle eintreten oder nicht. Sie ist in 18 Schadensklassen mit steigenden Prämienstufen gegliedert, wie nach der Tabelle A. Bei Vertragsabschluss wird die Schadenfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für Fahrzeugs, die Einstufunge Notwendige Unterlagen aus den in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Erstzulassung und/oder erste Ver- sicherung nach Eigentumsübertra- gung oder Vertragsabtretung 14 - Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief - Eigentumsbescheinigungen in digitaler Form (oder Beiblatt) - Eventueller Nachtrag zur Vertragsabtretung oder offizielle Dokumentation zum Nachweis des Verkaufs Erstzulassung und/oder erste Versicherung nach Eigentums- übertragung - Absatz 4-bis des Art. 134 GvD Nr. 209 vom 07.09.2005. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse für das Fahrzeug des gleichen schon versicherten Typs. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Eventuelle „Familienstandsbescheinigung“ Schon versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon versichert, mit seit mehr als 12 Monaten (aber nicht mehr als 60 Monaten) abgelaufenem Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versiche- rungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 10 von 32 gegliedert, wie nach der Tabelle A. Bei Vertragsabschluss wird die Schadenfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs, die aus den in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen 29 Schon versichert, mit seit mehr als 60 Monaten abgelaufenem Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position Versiche- rungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Ver- sicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorherge- henden gekauft wurde. Seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der Diebstahlanzeige. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Verschrottetes oder endgültig stillgelegtes Fahrzeug. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position Versiche- rungsposition zu rekonstruieren. - Kopie der Unterlagen, welche die Verschrottung Verschrot- tung bzw. die definitive Stilllegung nachweisen. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Ver- sicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorherge- henden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Fahrzeug, für das der vorange- hende Vertrag unterbrochen wurde, ohne Wiederherstellung seit nicht mehr als 60 Tagen. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Datum der Unterbrechung des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Im Ausland versichert 14 oder mit nach Tabelle A berechneter Klasse. - Von der vorangehenden ausländischen Versicherungsgesellschaft ausgestellte Erklärung aus der die vorangehende Versicherungsperiode und die Anzahl der in diesem Zeitraum eingetretenen Schadenfälle der Kfz-Haftpflicht hervorgehen. Schon bei einer anderen Versi- cherungsgesellschaft versicher- tes versichertes Fahrzeug, der die Übernah- me neuer Übernahme neu- er Geschäfte verboten wurde oder die unter verwal- tungsbehördliche Zwangsliqui- dation verwaltungsbehördliche Zwangsliquidation gestellt wurde. Entsprechende Klasse, die aus der Ersatzdokumentation der Bescheinigung hervorgeht, welche wel- che vom Unternehmen oder vom Insolvenzverwalter ausgestellt ausge- stellt wurde. - Kopie des Einschreibens zur Beantragung der Bescheinigung des Schadenverlaufs, das von der vorangehenden Gesellschaft oder dem vom Insolvenzverwalter zugeschickt wurde - Erklärung des Versicherungsnehmers der Elemente, die in der Bescheinigung hätten enthalten sein müssen oder der die Einstufungsklasse, falls der Vertrag vor der Jahresfälligkeit aufgelöst wird (Art. 1892 und 1893 ital. ZGB). Fehlende Bescheinigung oder entsprechende Dokumentation (Fehlen von Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief, Beiblatt/ Eigentumsbescheinigung, Nachtrag zur Vertragsabtretung). 18 - Mit Überprüfung der Einstufung im Falle der Einreichung der Dokumente innerhalb der 6 Folgemonate (mit Berechnung der eventuellen Prämiendifferenz, die von der Gesellschaft zurückerstattet wird). Versicherungsbedingungen - S. 11 von 29 Schon in Bonus-Malus- Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert, mit seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. Die Schadenfreiheitsklasse geht aus dem vorangehenden befristeten befris- teten Vertrag hervor, an- derenfalls anderenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Kopie des befristeten Vertrags. - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete unterzeich- nete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 11 von 32 Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit seit mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. 14 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung Er- klärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB), die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Schon in Bonus-Malus-Form versichert, mit seit nicht mehr als 12 abgelaufenem befristetem Vertrag. 13 - Kopie des befristeten Vertrags - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer un- terzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich be- fristeten Police nicht gefahren wurde. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse oder, bei fehlender „CU“ auf der Bescheinigung über den Schadenverlauf auf Grundlage der Tabelle D berechnet. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Schon mit Tarifform mit festem Tarif versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse, anderenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Versicherungsbedingungen - S. 12 von 32 (Anpassungskriterien im Falle des Übergangs von der Ta- rifform „mit Selbstbehalt“ zur Tarifform „Bonus-Malus“).

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Bonus/Malus. Diese Versicherung wird in der Tarifform „Bonus/ Bonus-Malus“ abgeschlossen, die -Form abge- schlossen; sie sieht Prämiensenkungen oder Prämienerhöhungen vorsiehtPrämie- nerhöhungen vor, je nachdem, ob in den im Beobachtungszeitraum Schadenfälle folgenden Absatz definierten Beobachtungszeiträumen Scha- denfälle eintreten oder nicht. Sie ist in 18 (achtzehn) Schadensklassen mit steigenden Prämienstufen von Klasse 1 bis Klasse 18 gegliedert, wie nach der Tabelle der Anpassungsregeln der „Universellen Konvertierungs- klasse CU“. • Folgezeiträume: sie haben eine Dauer von 12 Monaten und beginnen jeweils bei Ablauf des vorausgegange- nen Zeitraums. Bei Vertragsabschluss wird die Scha- denfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für Fahrzeugs, die Einstufunge Notwendige Unterlagen aus den in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Versicherungsbedingungen - S. 12 von 37 Erstzulassung und/oder erste Ver- sicherung Versicherung nach Eigentumsübertra- gung Eigentums- übertragung oder Vertragsabtretung Vertragsab- tretung 14 - Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief - Eigentumsbescheinigungen und Eigentumsbeschei- nigungen in digitaler Form (oder Beiblatt) - Eventueller bzw. Nachtrag zur Vertragsabtretung oder offizielle Dokumentation zum Nachweis des Verkaufs Erstzulassung und/oder erste Versicherung nach Eigentums- übertragung - Absatz 4-bis des Art. 134 GvD Nr. 209 vom 07.09.2005. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf Datenbank gesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse für das Fahrzeug des gleichen schon versicherten Typs. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Eventuelle „Familienstandsbescheinigung“ Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteili- gung versichert, mit Bescheinigung Beschei- nigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenen abgelau- fenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf Datenbank gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon versichert, mit seit mehr als 12 Monaten (aber nicht mehr als 60 Monaten) abgelaufenem Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurdewur- de, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versiche- rungsposition Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 10 von 32 gegliedert, wie nach der Tabelle A. Bei Vertragsabschluss wird die Schadenfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs, die aus den Schon in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen Schon Bonus-Malus-Form versichert, mit aber Vertrag seit mehr als 12 Monaten abgelau- fen (bis 60 Monaten abgelaufenem VertragMonate). 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position zu rekonstruieren. Seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurdegesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der DiebstahlanzeigeErklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht ge- fahren wurde. Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteili- gung versichert oder mit Ta- rifform mit Selbstbeteiligung aber mit seit mehr als 60 Mo- naten abgelaufenem Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht ge- fahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertie- rungsklasse „CU“ für die Einstufung Notwendige Unterlagen Fahrzeug seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen, versichert mit Bonus-Malus-Form; von anderer Versicherungsgesell- schaft kommend. Aus der Bescheinigung des Schadenverlaufs, die telema- tisch von der vorangehenden Versicherung an die Datenbank gesendet wurde, hervorgehen- de CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der Dieb- stahlanzeige. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Verschrottetes Fahrzeug seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen, versichert mit Tarifform mit fester und absoluter Selbstbeteiligung; von anderer Versicherungsgesell- schaft kommend. CU-Klasse berechnet auf der Grundlage der Angaben in den Vertragsbedingungen, Art. 1.8 Bestimmung der Universellen Konvertierungsklasse CU. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der Dieb- stahlanzeige. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Seit nicht mehr als 60 Monaten verschrottetes oder endgültig stillgelegtes Fahrzeug, in Bo- nus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert; von anderer Versicherungsge- sellschaft kommend. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherung an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet gesendet wurde, hervorgehende hervorgehen- de CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Kopie der Unterlagen, welche die Verschrottung bzw. die definitive Stilllegung nachweisen. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Ver- sicherung Versicherung eines Fahrzeugs Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorherge- henden vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Fahrzeug, für das Gegenstand der vorange- hende Vertrag unterbrochen wurde, Unterbrechung ohne Wiederherstellung Wie- derherstellung seit nicht mehr als 60 Tagenals60 Monaten ist, in Bonus- Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert; von einer anderen Versiche- rungsgesellschaft kommend. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherung an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet gesendet wurde, hervorgehende hervorgehen- de CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Datum der Unterbrechung des Vertrags Ver- trags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteili- gung versichert, mit dem seit nicht mehr als 12 Monaten ab- gelaufenen befristeten Vertrag. Die Schadenfreiheitsklasse geht aus dem vorangehenden befristeten Vertrag hervor, an- derenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Kopie des befristeten Vertrags. - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versiche- rungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht ge- fahren wurde. Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit dem seit mehr als 12 Monaten ab- gelaufenen befristeten Vertrag. 14 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB), die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 13 von 37 Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertie- rungsklasse „CU“ für die Einstufung Notwendige Unterlagen Schon in Bonus-Malus-Form versichert, mit dem seit nicht mehr als 12 Monaten abgelau- fenen befristeten Vertrag. 13 - Kopie des befristeten Vertrags - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB) not- wendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde. Schon in anderer Tarifform versichert (feste und absolute Selbstbeteiligung). CU-Klasse berechnet auf der Grundlage der Angaben in den Vertragsbedingungen, Art. 1.8 Bestimmung der Universellen Konvertierungsklasse CU. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Wenn der Vertrag seit mehr als 12 Monaten aber weniger als 60 Monaten abgelaufen ist, ist auch die vom Versiche- rungsnehmer unterzeichnete Erklärung notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB). Im Ausland versichert 14 oder mit nach Tabelle A auf der Grundlage der Angaben in den Vertragsbe- dingungen, Art. 1.8 Bestimmung der Universellen Konvertierungs- klasse CU berechneter Klasse. - Von der vorangehenden ausländischen Versicherungsgesellschaft Versicherungsge- sellschaft ausgestellte Erklärung aus der die vorangehende Versicherungsperiode (ohne Unterbrechung des Versiche- rungsschutzes) und die Anzahl der in diesem Zeitraum eingetretenen ein- getretenen Schadenfälle der Kfz-Haftpflicht hervorgehen. Schon bei einer anderen Versi- cherungsgesellschaft versicher- tes Fahrzeug, der die Übernah- me neuer Geschäfte verboten wurde oder die unter verwal- tungsbehördliche Zwangsliqui- dation gestellt wurde. Entsprechende Klasse, die aus der Ersatzdokumentation der Bescheinigung den eingereichten Unterlagen hervorgeht, welche vom Unternehmen oder vom Insolvenzverwalter ausgestellt wurde. - Kopie des Einschreibens zur Beantragung der Bescheinigung des Schadenverlaufs, das der vorangehenden Gesellschaft oder dem Insolvenzverwalter zugeschickt wurde - Erklärung des Versicherungsnehmers der Elemente, die in der Bescheinigung hätten enthalten sein müssen oder der Einstufungsklassedie Zuweisungsklasse, falls der Vertrag vor der Jahresfälligkeit aufgelöst wird (Art. 1892 und 1893 ital. ZGB). Fehlende Bescheinigung oder entsprechende Dokumentation (Fehlen von Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief, Beiblatt/ Eigentumsbescheinigung, Nachtrag zur Vertragsabtretungoder nicht ausdrücklich ange- gebene Fälle. 18 - Mit Überprüfung der Einstufung im Falle der Einreichung der Dokumente innerhalb der 6 Folgemonate (mit Berechnung Berech- nung der eventuellen Prämiendifferenz, die von der Gesellschaft Gesell- schaft zurückerstattet wird). Schon in Bonus-Malus- Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert, mit seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. Die Schadenfreiheitsklasse geht aus dem vorangehenden befristeten Vertrag hervor, an- derenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. Kopie des befristeten Vertrags. - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 11 von 32 Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit seit mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. 14 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB), die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse oder, bei fehlender „CU“ auf der Bescheinigung über den Schadenverlauf auf Grundlage der Tabelle D berechnet. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Schon mit Tarifform mit festem Tarif versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse, anderenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Versicherungsbedingungen - S. 12 von 32 (Anpassungskriterien im Falle des Übergangs von der Ta- rifform „mit Selbstbehalt“ zur Tarifform „Bonus-Malus“).

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Bonus/Malus. Diese Versicherung wird in der Tarifform „Bonus/ Bonus-Malus“ abgeschlossen, die -Form abge- schlossen; sie sieht Prämiensenkungen oder Prämienerhöhungen vorsiehtPrämie- nerhöhungen vor, je nachdem, ob in den im Beobachtungszeitraum Schadenfälle folgenden Absatz definierten Beobachtungszeiträumen Scha- denfälle eintreten oder nicht. Sie ist in 18 (achtzehn) Schadensklassen mit steigenden Prämienstufen von Klasse 1 bis Klasse 18 gegliedert, wie nach der Tabelle der Anpassungsregeln der „Universellen Konvertierungs- klasse CU“. • Folgezeiträume: sie haben eine Dauer von 12 Monaten und beginnen jeweils bei Ablauf des vorausgegange- nen Zeitraums. Bei Vertragsabschluss wird die Scha- denfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für Fahrzeugs, die Einstufunge Notwendige Unterlagen aus den in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Versicherungsbedingungen - S. 12 von 38 Erstzulassung und/oder erste Ver- sicherung Versicherung nach Eigentumsübertra- gung Eigentums- übertragung oder Vertragsabtretung Vertragsab- tretung 14 - Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief - Eigentumsbescheinigungen und Eigentumsbeschei- nigungen in digitaler Form (oder Beiblatt) - Eventueller bzw. Nachtrag zur Vertragsabtretung oder offizielle Dokumentation zum Nachweis des Verkaufs Erstzulassung und/oder erste Versicherung nach Eigentums- übertragung - Absatz 4-bis des Art. 134 GvD Nr. 209 vom 07.09.2005. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf Datenbank gesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse für das Fahrzeug des gleichen schon versicherten Typs. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Eventuelle „Familienstandsbescheinigung“ Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteili- gung versichert, mit Bescheinigung Beschei- nigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenen abgelau- fenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf Datenbank gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon versichert, mit seit mehr als 12 Monaten (aber nicht mehr als 60 Monaten) abgelaufenem Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurdewur- de, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versiche- rungsposition Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 10 von 32 gegliedert, wie nach der Tabelle A. Bei Vertragsabschluss wird die Schadenfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs, die aus den Schon in der Tabelle C angegebenen Elementen hervorgeht, zugewiesen. Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen Schon Bonus-Malus-Form versichert, mit aber Vertrag seit mehr als 12 Monaten abgelau- fen (bis 60 Monaten abgelaufenem VertragMonate). 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position zu rekonstruieren. Seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet wurdegesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der DiebstahlanzeigeErklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht ge- fahren wurde. Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteili- gung versichert oder mit Ta- rifform mit Selbstbeteiligung aber mit seit mehr als 60 Mo- naten abgelaufenem Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht ge- fahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertie- rungsklasse „CU“ für die Einstufung Notwendige Unterlagen Fahrzeug seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen, versichert mit Bonus-Malus-Form; von anderer Versicherungsgesell- schaft kommend. Aus der Bescheinigung des Schadenverlaufs, die telema- tisch von der vorangehenden Versicherung an die Datenbank gesendet wurde, hervorgehen- de CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der Dieb- stahlanzeige. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Verschrottetes Fahrzeug seit nicht mehr als 60 Monaten gestohlen, versichert mit Tarifform mit fester und absoluter Selbstbeteiligung; von anderer Versicherungsgesell- schaft kommend. CU-Klasse berechnet auf der Grundlage der Angaben in den Vertragsbedingungen, Art. 1.8 Bestimmung der Universellen Konvertierungsklasse CU. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Von der zuständigen Behörde ausgestellte Kopie der Dieb- stahlanzeige. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Seit nicht mehr als 60 Monaten verschrottetes oder endgültig stillgelegtes Fahrzeug, in Bo- nus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert; von anderer Versicherungsge- sellschaft kommend. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherung an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet gesendet wurde, hervorgehende hervorgehen- de CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungs- position Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Kopie der Unterlagen, welche die Verschrottung bzw. die definitive Stilllegung nachweisen. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Ver- sicherung Versicherung eines Fahrzeugs Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorherge- henden vorhergehenden gekauft wurde. - Kopie des vorangehenden Vertrags. Fahrzeug, für das Gegenstand der vorange- hende Vertrag unterbrochen wurde, Unterbrechung ohne Wiederherstellung Wie- derherstellung seit nicht mehr als 60 Tagenals60 Monaten ist, in Bonus- Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert; von einer anderen Versiche- rungsgesellschaft kommend. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlaufdes Schadenverlaufs, die telematisch telema- tisch von der vorangehenden Ver- sicherungsgesellschaft Versicherung an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf ge- sendet gesendet wurde, hervorgehende hervorgehen- de CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruierenre- konstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Datum der Unterbrechung des Vertrags Ver- trags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs Fahr- zeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteili- gung versichert, mit dem seit nicht mehr als 12 Monaten ab- gelaufenen befristeten Vertrag. Die Schadenfreiheitsklasse geht aus dem vorangehenden befristeten Vertrag hervor, an- derenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Kopie des befristeten Vertrags. - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versiche- rungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht ge- fahren wurde. Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit dem seit mehr als 12 Monaten ab- gelaufenen befristeten Vertrag. 14 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB), die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 13 von 38 Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertie- rungsklasse „CU“ für die Einstufung Notwendige Unterlagen Schon in Bonus-Malus-Form versichert, mit dem seit nicht mehr als 12 Monaten abgelau- fenen befristeten Vertrag. 13 - Kopie des befristeten Vertrags - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB) not- wendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde. Schon in anderer Tarifform versichert (feste und absolute Selbstbeteiligung). CU-Klasse berechnet auf der Grundlage der Angaben in den Vertragsbedingungen, Art. 1.8 Bestimmung der Universellen Konvertierungsklasse CU. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu re- konstruieren. - Wenn der Vertrag seit mehr als 12 Monaten aber weniger als 60 Monaten abgelaufen ist, ist auch die vom Versiche- rungsnehmer unterzeichnete Erklärung notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde (gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB). Im Ausland versichert 14 oder mit nach Tabelle A auf der Grundlage der Angaben in den Vertragsbe- dingungen, Art. 1.8 Bestimmung der Universellen Konvertierungs- klasse CU berechneter Klasse. - Von der vorangehenden ausländischen Versicherungsgesellschaft Versicherungsge- sellschaft ausgestellte Erklärung aus der die vorangehende Versicherungsperiode (ohne Unterbrechung des Versiche- rungsschutzes) und die Anzahl der in diesem Zeitraum eingetretenen ein- getretenen Schadenfälle der Kfz-Haftpflicht hervorgehen. Schon bei einer anderen Versi- cherungsgesellschaft versicher- tes Fahrzeug, der die Übernah- me neuer Geschäfte verboten wurde oder die unter verwal- tungsbehördliche Zwangsliqui- dation gestellt wurde. Entsprechende Klasse, die aus der Ersatzdokumentation der Bescheinigung den eingereichten Unterlagen hervorgeht, welche vom Unternehmen oder vom Insolvenzverwalter ausgestellt wurde. - Kopie des Einschreibens zur Beantragung der Bescheinigung des Schadenverlaufs, das der vorangehenden Gesellschaft oder dem Insolvenzverwalter zugeschickt wurde - Erklärung des Versicherungsnehmers der Elemente, die in der Bescheinigung hätten enthalten sein müssen oder der Einstufungsklassedie Zuweisungsklasse, falls der Vertrag vor der Jahresfälligkeit aufgelöst wird (Art. 1892 und 1893 ital. ZGB). Fehlende Bescheinigung oder entsprechende Dokumentation (Fehlen von Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief, Beiblatt/ Eigentumsbescheinigung, Nachtrag zur Vertragsabtretungoder nicht ausdrücklich ange- gebene Fälle. 18 - Mit Überprüfung der Einstufung im Falle der Einreichung der Dokumente innerhalb der 6 Folgemonate (mit Berechnung Berech- nung der eventuellen Prämiendifferenz, die von der Gesellschaft Gesell- schaft zurückerstattet wird). Schon in Bonus-Malus- Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert, mit seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. Die Schadenfreiheitsklasse geht aus dem vorangehenden befristeten Vertrag hervor, an- derenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. Kopie des befristeten Vertrags. - Wenn der Vertrag seit mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr abgelaufen ist, ist auch die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB) notwendig, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der befristeten Police nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 11 von 32 Schon in Bonus-Malus-Form mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert oder mit Tarifform mit Selbstbeteiligung aber mit seit mehr als 12 Monaten abgelaufenem befristetem Vertrag. 14 - Kopie des befristeten Vertrags - Vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung (gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB), die bescheinigt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der zeitlich befristeten Police nicht gefahren wurde. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse oder, bei fehlender „CU“ auf der Bescheinigung über den Schadenverlauf auf Grundlage der Tabelle D berechnet. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon mit Tarifform Selbstbehalt versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. 14 - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, dass die Bescheinigung nicht schon für die Versicherung eines Fahrzeugs verwendet wurde, das vom Versicherten als Ersatz des vorhergehenden gekauft wurde. Schon mit Tarifform mit festem Tarif versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 60 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versicherungsgesellschaft an die Datenbank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU- Klasse, anderenfalls wird die Klasse 14 zugewiesen. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Versicherungsbedingungen - S. 12 von 32 (Anpassungskriterien im Falle des Übergangs von der Ta- rifform „mit Selbstbehalt“ zur Tarifform „Bonus-Malus“).

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