Brand- und Explosionsschutz Musterklauseln

Brand- und Explosionsschutz. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört die Durchsetzung der Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Jeder Auftragnehmer muss die für seinen Arbeitsbereich erforderlichen Brand- bzw. Explosionsschutzmaßnahmen mit der Bauleitung abstimmen. Bzgl. Brandschutz gelten die einschlägigen Vorschriften für die einzelnen Gewerke in den BGV’s bzw. der Feuerwehr. Diese sind den Beschäftigten der auf der Baustelle tätigen Unternehmen durch die Unternehmer mitzuteilen. Werden Schweiß-, Schneid- und verwandte Verfahren durchgeführt, ist schriftlich eine Schweißerlaubnis einzuholen. Diese sind vom AN unaufgefordert vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung und dem SiGe- Koordinator vorzulegen. Sicherheitsmaßnahmen müssen schriftlich festgelegt werden. Generell ist in allen Bauphasen für einen ausreichenden (vorbeugenden) Brandschutz zu sorgen. Die Beschäftigten müssen im Gebrauch der Löscheinrichtungen unterwiesen sein und sonstige Schutzmaßnahmen, bezogen auf die konkreten Arbeiten, benennen. Die Einhaltung der Maßnahmen ist von den Aufsichtsführenden der AN zu kontrollieren. Leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe dürfen nur in Mengen, die für den Fortschritt der Arbeiten erforderlich sind, am Arbeitsplatz vorgehalten werden. Siehe auch Ziff. 1.15. An diesen Arbeitsstätten hat der Auftragnehmer geeignete Löscheinrichtungen bereitzustellen. Brandgefährdete Bereiche sind entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und der Arbeitsstättenverordnung zu kennzeichnen und zu sichern. Die beteiligten Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Arbeitsschutzpflichten für eine ausreichende Anzahl von funktionsfähigen Feuerlöschern in unmittelbarer Nähe bei der Ausübung der Tätigkeiten sorgen. Für den Brandfall gilt der Alarmplan der Baustelle. Generell sind alle Brände, auch wenn diese mittels vorh. Löscheinrichtungen oder Feuerlöschern gelöscht werden konnten, dem Auftraggeber, der Objektleitung der Technischen Abteilung des Klinikums Bremen-Mitte und der Bauleitung unverzüglich zu melden. Vor Beginn der Ausführung o. a. Arbeiten in oder an bestehenden Gebäudeteilen sowie in Betrieb befindlichen Gebäudeteilen ist rechtzeitig vom Brandschutzbeauftragten des KBM (Xxxx Xxxxxxx, Tel. 0421 / 000-0000) ein Erlaubnisschein einzuholen. Ohne diesen Schein sind o. g. Arbeiten nicht zulässig.
Brand- und Explosionsschutz. Bei Heißarbeiten trägt der Lieferant die Verantwortung für den Feuerschutz während der Arbeiten und für eine nachträgliche Aufsicht nach Abschluss der Arbeiten (mindestens 30 Minuten). Die Beaufsichtigung dieser Arbeiten kann vom Schichtleiter des Lieferanten (d. x. Xxxxxx der Schicht, in der die Arbeiten mit offenen Flammen durchgeführt wurden) oder von einem Mitarbeiter beaufsichtigt werden, der vom Schichtleiter des Lieferanten befugt wurde.
Brand- und Explosionsschutz. Der AN hat sich so zu verhalten, dass der Entstehung von Bränden und Explosionen vorgebeugt wird. Bei der Ausübung seiner Tätigkeiten hat er dafür Sorge zu tragen, dass eine Ausbreitung im Falle eines Brandes verhindert wird und dass Notfall-, Rettungs- und Löschmaßnahmen sofort möglich sind und nicht behindert werden. Hierzu sind die üblichen Sicherheitsvorschriften zum Brand- und Explosionsschutz einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
Brand- und Explosionsschutz. Vor Aufnahme der Tätigkeit hat sich der Auftragnehmer über die Brandschutzbestimmungen und Brandschutzeinrichtungen des Standortes, beispielsweise Standorte von Löscheinrichtungen, Alarmierungs- und Evakuierungssysteme und Flucht- und Rettungswege, vor Ort zu informieren und deren Einhaltung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat während der Leistungserbringung im Sinne eines wirksamen Brandschutzes den Auftraggeber zu unterstützen und auf etwaige Mängel des Brandschutzes hinzuweisen. Im Rahmen der Leistungserbringung sind alle Tätigkeiten bezüglich Brandgefahren vom Auftragnehmer zu bewerten. Erforderliche Schutzmaßnahmen werden zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt. Mit feuergefährlichen Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn im jeweiligen Bereich die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt und vom Auftraggeber freigegeben sind (Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitserlaubnisschein-Verfahren oder COSIM). Die betriebsbereite Bereitstellung von Geräten für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (beispielsweise Braunkohle-Feuerlöscher, Verteiler, Schläuche, Strahlrohre, Schweißplanen) am Arbeitsbereich erfolgt durch den Auftraggeber. Zusätzlich ist bei Arbeiten mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr ein Sicherheitskonzept frühzeitig vor der Leistungserbringung mit den Rettungskräften des Standortes abzustimmen. Nach Arbeitsfreigabe und vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer den Arbeitsbereich auf verschmutzungsbedingte Brandlasten zu prüfen und vorhandene Brandlasten dem Auftraggeber mitzuteilen. Zur Reduzierung von maßnahmenbedingten Brandlasten ist der Arbeitsbereich regelmäßig während der Durchführung der Arbeiten vom Auftragnehmer zu reinigen. Die Reinigungszyklen sind dem Verschmutzungsgrad anzupassen. Ist für die Tätigkeit eine Brandwache vor Ort notwendig, und wird diese nicht vom Auftraggeber gestellt (wird im Rahmen der Feuererlaubnis festgelegt), muss diese Person an einer praktischen Unterrichtung zum Einsatz von Braunkohle- Feuerlöschern teilgenommen haben (Der Auftraggeber bietet diese Unterrichtung an. Eine Teilnahme an dieser Unterrichtung wird nicht vergütet).
Brand- und Explosionsschutz. (z.B. Brandschutz, Notfallmeldung, Alarmplan, usw.) E – Sicherung der Baustelle (z.B. Betretungserlaubnis, Fotografieren, Besucher, Anwohnerschutz) F – Umweltschutz (z.B. Abfall, Lärm, Gewässer, Luft, Vegetation, usw.) Die Unterlage ist nach RAB 32 zu erstellen. Die Unterlage enthält Aussagen für ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an baulichen Anlagen im Hinblick auf z. B. Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten. Dazu sind folgende Angaben erforderlich • Teil der baulichen Anlage, • Art der Arbeit, • Gefahren, • Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die Unterlage kann zusätzlich weitere Angaben enthalten, um z. B. eine erhöhte Planungssicherheit zu erreichen, dem Bauherrn weitere Hinweise zu den späteren Arbeiten zu geben und den Unter- nehmern, die mit den späteren Arbeiten beauftragt werden, die Durchführung dieser Arbeiten zu er- leichtern. Weitere Angaben können zum Beispiel sein: • Häufigkeit der wiederkehrenden Arbeiten, • Aufbewahrungsort von sicherheitstechnischen Einrichtungen, • Anschlagpunkte für das Einhängen des Sicherheitsgeschirrs.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.