Common use of BUprotect Clause in Contracts

BUprotect. Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Vollzeit z. B. zum Meister, Fachwirt (Bachelor Pro- fessional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt (Master Professional), im Rahmen des Mutter- schutzes, der Elternzeit und bei längerer berufli- cher Auszeit, in der Ihr Arbeitsvertrag weiter be- steht (Sabbatical), haben Sie die Möglichkeit, tem- porär Ihren Beitrag auf fünf Euro pro Monat zu re- duzieren. Den Zeitraum der Beitragsreduktion nennen wir BUprotect. Werden Sie in dieser Zeit berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen erhal- ten Sie – unter Berücksichtigung der vereinbarten Karenzzeit – während der Dauer der Berufsunfä- higkeit 70 Prozent der zuletzt vor BUprotect versi- cherten BU-Rente. Eine vereinbarte Dynamik oder eine garantierte Leistungssteigerung ruht während dieses Zeitraums. Eventuell bestehende Zusatz- versicherungen und Optionen werden für den Zeitraum von BUprotect ausgeschlossen. Diese werden nach Ablauf von BUprotect wieder einge- schlossen. Der BUprotect-Zeitraum beträgt – unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen – garan- tiert sechs Monate. Sofern Ihr Vertrag über ein ausreichend hohes Deckungskapital verfügt, können Sie BUprotect für bis zu 36 Monate beantragen. Bei der ersten Beantragung von BUprotect ermitteln wir den für Ihren Vertrag maximal möglichen Zeitraum. Die- ser gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie können den ermittelten maximalen Zeitraum auch in mehrere Zeiträume aufteilen, wobei jeder Zeit- raum mindestens sechs Monate betragen muss. Sollte bei erneuter Inanspruchnahme von BUpro- tect nur noch ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten zur Verfügung stehen, können Sie auch diesen Zeitraum in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für BUprotect: • Sie erbringen einen Nachweis über das Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Vollzeit, Mutterschutz, Elternzeit oder längerer beruflicher Aus- zeit mit bestehendem Arbeitsvertrag (Sabbatical). • Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits- losigkeit in einem Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr. • Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens einem Jahr. • Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen mindestens drei Jahre seit Beginn der Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während der Dauer der Beitragsstufe 1 ist BUpro- tect nicht möglich. • Die restliche Versicherungsdauer beträgt noch mindestens 15 Jahre. • Die Versicherungsdauer ist mindestens bis zum Alter 62 vereinbart und Sie waren bei Vertragsabschluss nicht älter als 35 Jahre. Unter den o.g. Voraussetzungen räumen wir Ihnen einen Rechtsanspruch auf BUprotect ein. Bei einer kürzeren Versicherungsdauer oder ei- nem höheren Eintrittsalter erfolgt eine individuelle Prüfung des maximal möglichen Zeitraums von BUprotect, einen Rechtsanspruch darauf können wir Ihnen jedoch nicht einräumen. Nach Ablauf dieser temporären Beitrags- und Leistungsreduktion im Rahmen von BUprotect wird Ihr Vertrag mit dem Beitrag weitergeführt, den Sie zuletzt vor Ausübung von BUprotect ge- zahlt haben. Die Leistung reduziert sich dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gegenüber der Leistung vor BUprotect. Bereits bei Bewilligung von BUprotect erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. In diesem dokumentieren wir den Beitrag und die Leistungen während BUprotect, das Ablaufdatum von BUpro- tect und den Beitrag und die Leistungen nach Ab- lauf von BUprotect. Sie können Ihren Vertrag auch mit dem Leistungs- umfang fortführen, der zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestand. Dadurch erhöht sich Ihr Bei- trag nach versicherungsmathematischen Grunds- ätzen. Sollten Sie die Fortführung Ihres Vertrags mit diesen Leistungen wünschen, teilen Sie uns dies bitte vier Wochen vor Ablauf der BUprotect- Phase in Textform mit. Wir erstellen Ihnen dann einen entsprechenden Vorschlag. Wenn Sie die- sen annehmen, erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Auf eine erneute gesund- heitliche und wirtschaftliche Risikoprüfung ver- zichten wir dabei. Die Weiterführung des Vertrags mit den Leistungen, die zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestanden, setzt voraus, dass während BUprotect keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. keine Leistungen aus der Berufsunfähig- keitsversicherung beantragt worden sind.

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BUprotect. Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Vollzeit (z. B. zum Meister, Fachwirt (Bachelor Pro- fessional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt (Master Professional), Meisterschule) und im Rahmen des Mutter- schutzes, Mutterschut- zes und der Elternzeit und bei längerer berufli- cher Auszeit, in der Ihr Arbeitsvertrag weiter be- steht (Sabbatical), haben Sie die Möglichkeit, tem- porär temporär Ihren Beitrag auf fünf Euro pro Monat zu re- duzierenreduzieren. Den Zeitraum der Beitragsreduktion nennen wir BUprotect, er beträgt mindestens sechs Monate. Werden Sie in dieser Zeit berufsunfähig berufs- unfähig im Sinne dieser Bedingungen erhal- ten Bedingungen, erhalten Sie – unter Berücksichtigung der vereinbarten Karenzzeit – während der Dauer der Berufsunfä- higkeit 70 Prozent der zuletzt vor BUprotect versi- cherten BU-Rente. Eine vereinbarte Dynamik oder eine garantierte Leistungssteigerung ruht während dieses Zeitraums. Eventuell bestehende Zusatz- versicherungen und Optionen werden für den Zeitraum von BUprotect ausgeschlossen. Diese werden nach Ablauf von BUprotect wieder einge- schlossen. Der BUprotect-Zeitraum beträgt – unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen – garan- tiert sechs Monate. Sofern Ihr Vertrag über ein ausreichend hohes Deckungskapital verfügt, können Sie BUprotect für bis zu 36 Monate beantragen. Bei der ersten Beantragung von BUprotect ermitteln wir den für Ihren Vertrag maximal möglichen Zeitraum. Die- ser gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie können den ermittelten maximalen Zeitraum auch in mehrere Zeiträume aufteilen, wobei jeder Zeit- raum mindestens ein Zeitraum mindes- tens sechs Monate betragen muss. Sollte bei erneuter Inanspruchnahme von BUpro- tect nur noch ein Eine verein- barte Dynamik oder eine garantierte Leistungs- steigerung ruht während dieses Zeitraums. Eventuell bestehende Zusatzversicherungen wer- den für den Zeitraum von weniger als sechs Monaten zur Verfügung stehen, können Sie auch diesen Zeitraum in Anspruch nehmenBUprotect ausgeschlos- sen. Voraussetzungen für BUprotect: • Sie erbringen einen Nachweis über das Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung Weiterbil- dung in Vollzeit, Mutterschutz, Elternzeit Mutterschutz oder längerer beruflicher Aus- zeit mit bestehendem Arbeitsvertrag (Sabbatical). • Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits- losigkeit in einem Arbeitsverhältnis von mindestens einem JahrEltern- zeit. • Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens einem Jahr. • Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen Die Versicherungs- und Leistungsdauer sind gleich und mindestens drei Jahre seit Beginn der Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während der Dauer der Beitragsstufe 1 ist BUpro- tect nicht möglichbis zum Al- ter 65 vereinbart. • Die restliche Versicherungsdauer Restlaufzeit Ihres Vertrags beträgt noch mindestens 15 Jahre. • Die Versicherungsdauer ist Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits- losigkeit in einem längerfristigen Arbeits- verhältnis (mindestens bis zum Alter 62 vereinbart und Sie waren bei Vertragsabschluss nicht älter als 35 Jahreein Jahr). Unter den o.g. Voraussetzungen räumen wir Ihnen einen Rechtsanspruch auf BUprotect ein. Bei einer kürzeren Versicherungsdauer oder ei- nem höheren Eintrittsalter erfolgt eine individuelle Prüfung des maximal möglichen Zeitraums von BUprotect, einen Rechtsanspruch darauf können wir Ihnen jedoch nicht einräumen. Nach Rechtzeitig vor Ablauf dieser temporären Beitrags- Bei- trags- und Leistungsreduktion im Rahmen von BUprotect wird Ihr Vertrag mit dem (BUprotect) erhal- ten Sie zwei Weiterführungsangebote, die auf Basis Ihres ursprünglichen Beitrags (bei geringe- rer Leistung als vor BUprotect) oder der ursprüng- lichen versicherten Leistung (bei höherem Beitrag weitergeführt, den Sie zuletzt als vor Ausübung von BUprotect ge- zahlt habenBUprotect) erstellt sind. Die Leistung reduziert sich dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gegenüber der Leistung vor BUprotect. Bereits bei Bewilligung von BUprotect erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. In diesem dokumentieren wir den Beitrag und die Leistungen während BUprotect, das Ablaufdatum von BUpro- tect und den Beitrag und die Leistungen nach Ab- lauf von BUprotect. Sie können Ihren Vertrag auch mit dem Leistungs- umfang fortführen, der zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestand. Dadurch erhöht sich Ihr Bei- trag nach versicherungsmathematischen Grunds- ätzen. Sollten Sie die Fortführung Ihres Vertrags mit diesen Leistungen wünschen, teilen Sie uns dies bitte vier Wochen vor Ablauf der BUprotect- Phase in Textform mit. Wir erstellen Ihnen dann einen entsprechenden Vorschlag. Wenn Sie die- sen annehmen, erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Auf eine erneute gesund- heitliche und wirtschaftliche Risikoprüfung ver- zichten wir dabei. Die Weiterführung des Vertrags mit den Leistungen, die zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestanden, setzt Weiterfüh- rungsangebote setzen voraus, dass während BUprotect keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. keine Leistungen aus der Berufsunfähig- keitsversicherung beantragt worden sind. Selbst- verständlich können Sie auch früher Weiterfüh- rungsangebote anfordern. Auf eine Risikoprüfung verzichten wir. Nehmen Sie das Weiterführungs- angebot nicht innerhalb des BUprotect-Zeitraums an, erlischt der Vertrag zum Ende von BUprotect. Auch für BUprotect räumen wir Ihnen einen Rechtsanspruch ein, wenn Sie bei Vertragsab- schluss nicht älter als 35 Jahre waren. Sollten Sie bei Vertragsabschluss älter gewesen sein, prüfen wir gerne individuell für Sie die Möglichkeit von BUprotect. Einen Rechtsanspruch darauf können wir Ihnen aber nicht einräumen.

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BUprotect. Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Vollzeit (z. B. zum Meister, Fachwirt (Bachelor Pro- fessional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt (Master Professional), Meisterschule) und im Rahmen des Mutter- schutzes, Mutterschutzes und der Elternzeit und bei längerer berufli- cher Auszeit, in der Ihr Arbeitsvertrag weiter be- steht (Sabbatical), haben Sie die Möglichkeit, tem- porär temporär Ihren Beitrag auf fünf Euro pro Monat zu re- duzierenreduzieren. Den Zeitraum der Beitragsreduktion nennen wir BUprotect, er beträgt mindestens sechs Monate. Werden Sie in dieser Zeit berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen erhal- ten Bedingungen, erhalten Sie – unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der vereinbarten Karenzzeit – während der Dauer der Berufsunfä- higkeit Berufsunfähigkeit 70 Prozent der zuletzt vor BUprotect versi- cherten versicherten BU-Rente. Eine vereinbarte Dynamik oder eine garantierte Leistungssteigerung ruht während dieses Zeitraums. Eventuell bestehende Zusatz- versicherungen und Optionen werden für den Zeitraum von BUprotect ausgeschlossen. Diese werden nach Ablauf von BUprotect wieder einge- schlossen. Der BUprotect-Zeitraum beträgt – unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen – garan- tiert sechs Monate. Sofern Ihr Vertrag über ein ausreichend hohes Deckungskapital verfügt, können Sie BUprotect für bis zu 36 Monate beantragen. Bei der ersten Beantragung von BUprotect ermitteln wir den für Ihren Vertrag maximal möglichen Zeitraum. Die- ser gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie können den ermittelten maximalen Zeitraum auch in mehrere Zeiträume aufteilen, wobei jeder Zeit- raum ein Zeitraum mindestens sechs Monate betragen muss. Sollte bei erneuter Inanspruchnahme von BUpro- tect nur noch ein Eine vereinbarte Dynamik oder eine garantierte Leistungssteigerung ruht während dieses Zeitraums. Eventuell bestehende Zusatzversicherungen werden für den Zeitraum von weniger als sechs Monaten zur Verfügung stehen, können Sie auch diesen Zeitraum in Anspruch nehmenBUprotect ausgeschlossen. Voraussetzungen für BUprotect: • Sie erbringen einen Nachweis über das Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Vollzeit, Mutterschutz, Elternzeit Mutterschutz oder längerer beruflicher Aus- zeit mit bestehendem Arbeitsvertrag (Sabbatical). • Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits- losigkeit in einem Arbeitsverhältnis von mindestens einem JahrElternzeit. • Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens einem Jahr. • Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen Die Versicherungs- und Leistungsdauer sind gleich und mindestens drei Jahre seit Beginn der Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während der Dauer der Beitragsstufe 1 ist BUpro- tect nicht möglichbis zum Alter 65 vereinbart. • Die restliche Versicherungsdauer Restlaufzeit Ihres Vertrags beträgt noch mindestens 15 Jahre. • Die Versicherungsdauer ist Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeitslosigkeit in einem längerfristigen Arbeitsverhältnis (mindestens bis zum Alter 62 vereinbart und Sie waren bei Vertragsabschluss nicht älter als 35 Jahreein Jahr). Unter den o.g. Voraussetzungen räumen wir Ihnen einen Rechtsanspruch auf BUprotect ein. Bei einer kürzeren Versicherungsdauer oder ei- nem höheren Eintrittsalter erfolgt eine individuelle Prüfung des maximal möglichen Zeitraums von BUprotect, einen Rechtsanspruch darauf können wir Ihnen jedoch nicht einräumen. Nach Rechtzeitig vor Ablauf dieser temporären Beitrags- und Leistungsreduktion im Rahmen von BUprotect wird Ihr Vertrag mit dem (BUprotect) erhalten Sie zwei Weiterführungsangebote, die auf Basis Ihres ursprünglichen Beitrags (bei geringerer Leistung als vor BUprotect) oder der ursprünglichen versicherten Leistung (bei höherem Beitrag weitergeführt, den Sie zuletzt als vor Ausübung von BUprotect ge- zahlt habenBUprotect) erstellt sind. Die Leistung reduziert sich dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gegenüber der Leistung vor BUprotect. Bereits bei Bewilligung von BUprotect erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. In diesem dokumentieren wir den Beitrag und die Leistungen während BUprotect, das Ablaufdatum von BUpro- tect und den Beitrag und die Leistungen nach Ab- lauf von BUprotect. Sie können Ihren Vertrag auch mit dem Leistungs- umfang fortführen, der zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestand. Dadurch erhöht sich Ihr Bei- trag nach versicherungsmathematischen Grunds- ätzen. Sollten Sie die Fortführung Ihres Vertrags mit diesen Leistungen wünschen, teilen Sie uns dies bitte vier Wochen vor Ablauf der BUprotect- Phase in Textform mit. Wir erstellen Ihnen dann einen entsprechenden Vorschlag. Wenn Sie die- sen annehmen, erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Auf eine erneute gesund- heitliche und wirtschaftliche Risikoprüfung ver- zichten wir dabei. Die Weiterführung des Vertrags mit den Leistungen, die zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestanden, setzt Weiterführungsangebote setzen voraus, dass während BUprotect keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. keine Leistungen aus der Berufsunfähig- keitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt worden sind. Selbstverständlich können Sie auch früher Weiterführungsangebote anfordern. Auf eine Risikoprüfung verzichten wir. Nehmen Sie das Weiterführungsangebot nicht innerhalb des BUprotect-Zeitraums an, erlischt der Vertrag zum Ende von BUprotect. Auch für BUprotect räumen wir Ihnen einen Rechtsanspruch ein, wenn Sie bei Vertragsabschluss nicht älter als 35 Jahre waren. Sollten Sie bei Vertragsabschluss älter gewesen sein, prüfen wir gerne individuell für Sie die Möglichkeit von BUprotect. Einen Rechtsanspruch darauf können wir Ihnen aber nicht einräumen.

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BUprotect. Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Vollzeit (z. B. zum Meister, Fachwirt (Bachelor Pro- fessional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt (Master Professional), Meisterschule) und im Rahmen des Mutter- schutzes, Mutterschut- zes und der Elternzeit und bei längerer berufli- cher Auszeit, in der Ihr Arbeitsvertrag weiter be- steht (Sabbatical), haben Sie die Möglichkeit, tem- porär temporär Ihren Beitrag auf fünf Euro pro Monat zu re- duzierenreduzieren. Den Zeitraum der Beitragsreduktion nennen wir BUprotect, er beträgt mindestens sechs Monate. Werden Sie in dieser Zeit berufsunfähig berufs- unfähig im Sinne dieser Bedingungen erhal- ten Bedingungen, erhalten Sie – unter Berücksichtigung der vereinbarten Karenzzeit Ka- renzzeit – während der Dauer der Berufsunfä- higkeit Berufsunfähig- keit 70 Prozent der zuletzt vor BUprotect versi- cherten BU-Rente. Eine vereinbarte Dynamik oder eine garantierte Leistungssteigerung ruht während dieses Zeitraums. Eventuell bestehende Zusatz- versicherungen und Optionen werden für den Zeitraum von BUprotect ausgeschlossen. Diese werden nach Ablauf von BUprotect wieder einge- schlossen. Der BUprotect-Zeitraum beträgt – unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen – garan- tiert sechs Monate. Sofern Ihr Vertrag über ein ausreichend hohes Deckungskapital verfügt, können Sie BUprotect für bis zu 36 Monate beantragen. Bei der ersten Beantragung von BUprotect ermitteln wir den für Ihren Vertrag maximal möglichen Zeitraum. Die- ser gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie können den ermittelten maximalen Zeitraum auch in mehrere Zeiträume aufteilen, wobei jeder Zeit- raum mindestens ein Zeitraum mindes- tens sechs Monate betragen muss. Sollte bei erneuter Inanspruchnahme von BUpro- tect nur noch ein Eine verein- barte Dynamik oder eine garantierte Leistungs- steigerung ruht während dieses Zeitraums. Eventuell bestehende Zusatzversicherungen wer- den für den Zeitraum von weniger als sechs Monaten zur Verfügung stehen, können Sie auch diesen Zeitraum in Anspruch nehmenBUprotect ausgeschlos- sen. Voraussetzungen für BUprotect: • Sie erbringen einen Nachweis über das Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung Weiterbil- dung in Vollzeit, Mutterschutz, Elternzeit Mutterschutz oder längerer beruflicher Aus- zeit mit bestehendem Arbeitsvertrag (Sabbatical). • Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits- losigkeit in einem Arbeitsverhältnis von mindestens einem JahrEltern- zeit. • Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens einem Jahr. • Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen Die Versicherungs- und Leistungsdauer sind gleich und mindestens drei Jahre seit Beginn der Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während der Dauer der Beitragsstufe 1 ist BUpro- tect nicht möglichbis zum Al- ter 65 vereinbart. • Die restliche Versicherungsdauer Restlaufzeit Ihres Vertrags beträgt noch mindestens 15 Jahre. • Die Versicherungsdauer ist Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits- losigkeit in einem längerfristigen Arbeits- verhältnis (mindestens bis zum Alter 62 vereinbart und Sie waren bei Vertragsabschluss nicht älter als 35 Jahreein Jahr). Unter den o.g. Voraussetzungen räumen wir Ihnen einen Rechtsanspruch auf BUprotect ein. Bei einer kürzeren Versicherungsdauer oder ei- nem höheren Eintrittsalter erfolgt eine individuelle Prüfung des maximal möglichen Zeitraums von BUprotect, einen Rechtsanspruch darauf können wir Ihnen jedoch nicht einräumen. Nach Rechtzeitig vor Ablauf dieser temporären Beitrags- Bei- trags- und Leistungsreduktion im Rahmen von BUprotect wird Ihr Vertrag mit dem (BUprotect) erhal- ten Sie zwei Weiterführungsangebote, die auf Ba- sis Ihres ursprünglichen Beitrags (bei geringerer Leistung als vor BUprotect) oder der ursprüngli- chen versicherten Leistung (bei höherem Beitrag weitergeführt, den Sie zuletzt als vor Ausübung von BUprotect ge- zahlt habenBUprotect) erstellt sind. Die Leistung reduziert sich dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gegenüber der Leistung vor BUprotect. Bereits bei Bewilligung von BUprotect erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. In diesem dokumentieren wir den Beitrag und die Leistungen während BUprotect, das Ablaufdatum von BUpro- tect und den Beitrag und die Leistungen nach Ab- lauf von BUprotect. Sie können Ihren Vertrag auch mit dem Leistungs- umfang fortführen, der zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestand. Dadurch erhöht sich Ihr Bei- trag nach versicherungsmathematischen Grunds- ätzen. Sollten Sie die Fortführung Ihres Vertrags mit diesen Leistungen wünschen, teilen Sie uns dies bitte vier Wochen vor Ablauf der BUprotect- Phase in Textform mit. Wir erstellen Ihnen dann einen entsprechenden Vorschlag. Wenn Sie die- sen annehmen, erstellen wir einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Auf eine erneute gesund- heitliche und wirtschaftliche Risikoprüfung ver- zichten wir dabei. Die Weiterführung des Vertrags mit den Leistungen, die zuletzt vor Ausübung von BUprotect bestanden, setzt Weiterfüh- rungsangebote setzen voraus, dass während BUprotect BU- protect keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. keine Leistungen aus der Berufsunfähig- keitsversicherung beantragt worden sind. Selbst- verständlich können Sie auch früher Weiterfüh- rungsangebote anfordern. Auf eine Risikoprüfung verzichten wir. Nehmen Sie das Weiterführungs- angebot nicht innerhalb des BUprotect-Zeitraums an, erlischt der Vertrag zum Ende von BUprotect. Auch für BUprotect räumen wir Ihnen einen Rechtsanspruch ein, wenn Sie bei Vertragsab- schluss nicht älter als 35 Jahre waren. Sollten Sie bei Vertragsabschluss älter gewesen sein, prüfen wir gerne individuell für Sie die Möglichkeit von BUprotect. Einen Rechtsanspruch darauf können wir Ihnen aber nicht einräumen.

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