Selbstversorgung Musterklauseln

Selbstversorgung. Bewältigung von und selbständiger Um- gang mit krankheits- oder therapiebeding- ten Anforderungen und Belastungen
Selbstversorgung. Die einzelnen Kriterien für diesen Bereich (zum Beispiel "Essen") können Sie § 14 Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI ent- nehmen. Die Beurteilung der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbst- ständigkeit und der Fähigkeiten in Bezug auf die Kriterien erfolgt anhand der Kategorien "Selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig" bzw. "entfällt, teilweise oder vollständig" (siehe Anlage 1 zu § 15 des Sozialge- setzbuchs (SGB) XI).
Selbstversorgung. Häusliches Leben Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen Bedeutende Lebensbereiche Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend des individuellen Bedarfes sowie des Wunsch- und Wahlrechts der leistungsberechtigten Personen sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftsleistung. Leistungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, die zwar nicht der einzelnen leistungsberechtigten Person zuzuordnen, aber für die Leistungserbringung als solche notwendig sind, sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten. Dazu zählen beispielsweise Dienstbesprechungen, Supervision, Fortbildung, Dokumentation, Organisation, Qualitätsmanagement und sozialräumlich ausgerichtete Arbeit.
Selbstversorgung. Zur Selbstversorgung gehören die Bereiche Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernäh- rung und Ausscheiden. Die Aufgaben im Bereich der Körperpflege, der Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung und beim Ausscheiden werden vom Grad der Selbständigkeit des pflegebedürftigen Menschen und den bestehen Ressourcen bestimmt. Neben der Un- terstützung der motorischen und/oder kognitiven Fähigkeiten muss auch eine individuel- le Abstimmung auf die physischen und psychischen Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen erfolgen (z.B. muss neben Unterstützung der Fähigkeit Speisen und Geträn- ke zum Mund zu führen, individuell eingeschätzt werden, ob situationsgerecht ausrei- chend Nahrung aufgenommen wird). Pflege und Betreuung orientieren sich an den be- stehenden Ressourcen und berücksichtigen bei den durchzuführenden Aufgaben weit- gehend die Erhaltung bzw. das Wiedererlangen der Selbständigkeit insbesondere durch individuelle, zielführende Maßnahmen zur Aktivierung und Förderung.
Selbstversorgung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß im gesamten Hüttenbereich - Terrasse, Lokal und Unterkünfte - die Konsumation von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt ist.
Selbstversorgung. Häusliches Leben Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen Bedeutende Lebensbereiche Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben
Selbstversorgung. (z. B. Körperpflege, Ernährung etc.)
Selbstversorgung. Kriterien im Bereich der Selbstversorgung sind: • Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, • Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, • An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Ge- tränken, Essen, Trinken, • Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, • Bewältigen der Folgen einer Harn-Inkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, • Bewältigen der Folgen einer Stuhl-Inkontinenz und Umgang mit Stoma, • Besonderheiten bei Sonden-Ernährung, Besonderheiten bei par- enteraler Ernährung sowie • Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pfle- geintensiven Hilfebedarf auslösen.
Selbstversorgung. Unterstützung der Selbstversorgung erfolgt soweit ihre Erbringung in der häuslichen Um- gebung nicht sichergestellt ist oder diese aufgrund der individuellen Tagesstruktur des Gastes während des Aufenthaltes in der Pflegeinrichtung notwendig wird. Zur Selbstver- sorgung gehören die Bereiche Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Aus- scheiden. Die Aufgaben werden vom Grad der Selbständigkeit des Gastes und den bestehen Res- sourcen bestimmt und orientieren sich an den persönlichen Gewohnheiten und Bedürfnis- sen des Gastes. Die Intimsphäre ist zu schützen. Neben der Unterstützung der motori- schen und/oder kognitiven Fähigkeiten muss auch eine individuelle Abstimmung auf die physischen und psychischen Bedürfnisse des Gastes erfolgen (z.B. muss neben Unter- stützung der Fähigkeit Speisen und Getränke zum Mund zu führen, individuell einge- schätzt werden, ob situationsgerecht ausreichend Nahrung aufgenommen wird). Betreu- ung und Pflege orientieren sich an den bestehenden Ressourcen und berücksichtigen bei den durchzuführenden Aufgaben weitgehend die Erhaltung bzw. das Wiedererlangen der Selbständigkeit insbesondere durch individuelle, zielführende Maßnahmen zur Aktivie- rung und Förderung.
Selbstversorgung. Häusliches Leben Interpersonelle Beziehungen Bedeutende Lebensbereiche (Betätigung / Spiel) Gemeinschaftsleben