Common use of Börsennotierung Clause in Contracts

Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 18.03.2020 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass nach erfolgter Börsennotierung diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Es ist auch möglich, dass die Notierung an der Börse, an der die Optionsscheine ursprünglich notiert waren, eingestellt wird und eine Notierung an einer anderen Börse oder in einem anderen Segment beantragt wird. Eine solche Änderung würde auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht.

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Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 18.03.2020 26.03.2020 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass nach erfolgter Börsennotierung diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Es ist auch möglich, dass die Notierung an der Börse, an der die Optionsscheine ursprünglich notiert waren, eingestellt wird und eine Notierung an einer anderen Börse oder in einem anderen Segment beantragt wird. Eine solche Änderung würde auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht.

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Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 18.03.2020 01.04.2020 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass nach erfolgter Börsennotierung diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Es ist auch möglich, dass die Notierung an der Börse, an der die Optionsscheine ursprünglich notiert waren, eingestellt wird und eine Notierung an einer anderen Börse oder in einem anderen Segment beantragt wird. Eine solche Änderung würde auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht.

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Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 18.03.2020 06.04.2020 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass nach erfolgter Börsennotierung diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Es ist auch möglich, dass die Notierung an der Börse, an der die Optionsscheine ursprünglich notiert waren, eingestellt wird und eine Notierung an einer anderen Börse oder in einem anderen Segment beantragt wird. Eine solche Änderung würde auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht.

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Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 18.03.2020 17.03.2020 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass nach erfolgter Börsennotierung diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Es ist auch möglich, dass die Notierung an der Börse, an der die Optionsscheine ursprünglich notiert waren, eingestellt wird und eine Notierung an einer anderen Börse oder in einem anderen Segment beantragt wird. Eine solche Änderung würde auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht.

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Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 18.03.2020 19.05.2020 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass nach erfolgter Börsennotierung diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Es ist auch möglich, dass die Notierung an der Börse, an der die Optionsscheine ursprünglich notiert waren, eingestellt wird und eine Notierung an einer anderen Börse oder in einem anderen Segment beantragt wird. Eine solche Änderung würde auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht.

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