Common use of Bürgschaft Clause in Contracts

Bürgschaft. Grundsätzlich ist zur Sicherung des Darlehens eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Für die Bewilligung eines Darlehens bis zu einem Betrag von 3.000 EUR kann die Sicherheitsleistung entfallen. Werden nach einem ersten Darlehen ohne Sicherheits- leistung im weiteren Verlauf des Studiums weitere Darlehen bewilligt, ist für den gesamten Darlehensbetrag aller Darlehen eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Die Bürgschaften sind in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von dem/der zuständigen Sachbearbeiter(in) des Studentenwerks bestätigt sein muss. Bürgen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Bürge/Die Bürgin muss selbst über ein regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des zum Zeitpunkt der Antragstellung festgesetzten Elternfreibetrages des Bundesausbildungsför- derungsgesetzes verfügen (derzeit 1.835 EUR netto). Nachweise hierüber sind vorzulegen. Vom Erfordernis des Satzes 1 kann abgesehen werden bei Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die sich im Vorbereitungsdienst befinden (Referendare, Ärzte im Praktikum). a) Verpfändung von Wertpapieren (grundsätzlich nur auf Euro lautende Schuldverschreibungen inländischer Emittenten) oder b) Errichtung eines Sperrkontos zugunsten der Darlehenkasse der Bayerischen Studentenwerke e.V., Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx Nachweis: Bankbestätigung oder c) Abtretung einer Kapitalversicherung, deren Rückkaufwert bei der Darlehens- gewährung die Darlehenssumme mindestens erreicht. Nachweise: Hinterlegung des Versicherungsvertrages, Bestätigung über den Rückkaufwert, schriftliche Zustimmung der Versicherung zur Abtretung sowie Verpfändungserklärung

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Samples: Richtlinien Für Die Gewährung Von Studienabschlussdarlehen

Bürgschaft. Grundsätzlich ist zur Sicherung des Darlehens eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Für die Bewilligung eines Darlehens bis zu einem Betrag von 3.000 EUR kann die Sicherheitsleistung entfallen. Werden nach einem ersten Darlehen ohne Sicherheits- leistung im weiteren Verlauf des Studiums weitere Darlehen bewilligt, ist für den gesamten Darlehensbetrag aller Darlehen eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Die Bürgschaften sind in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von dem/der zuständigen Sachbearbeiter(in) des Studentenwerks bestätigt sein muss. Bürgen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Bürge/Die Bürgin muss selbst über ein regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des zum Zeitpunkt der Antragstellung festgesetzten Elternfreibetrages des Bundesausbildungsför- derungsgesetzes verfügen (derzeit 1.835 2.000 EUR netto). Nachweise hierüber sind vorzulegen. Vom Erfordernis des Satzes 1 kann abgesehen werden bei Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die sich im Vorbereitungsdienst befinden (Referendare, Ärzte im Praktikum). a) Verpfändung von Wertpapieren (grundsätzlich nur auf Euro lautende Schuldverschreibungen inländischer Emittenten) oder b) Errichtung eines Sperrkontos zugunsten der Darlehenkasse der Bayerischen Studentenwerke e.V., Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx Nachweis: Bankbestätigung oder c) Abtretung einer Kapitalversicherung, deren Rückkaufwert bei der Darlehens- gewährung die Darlehenssumme mindestens erreicht. Nachweise: Hinterlegung des Versicherungsvertrages, Bestätigung über den Rückkaufwert, schriftliche Zustimmung der Versicherung zur Abtretung sowie Verpfändungserklärung

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Samples: Richtlinien Für Die Gewährung Von Studienabschlussdarlehen

Bürgschaft. Grundsätzlich ist zur 1. Zur Sicherung des Darlehens ist der/die Darlehensnehmer/in zur Stellung eines Bürgen verpflichtet. Der Bürge muss sich bereit erklären, die aus dem Darlehensvertrag eingegangenen Verpflichtungen durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringenvollumfänglich auf erste Anforderung zu übernehmen. Für die Bewilligung eines Darlehens bis zu einem zum Betrag von 3.000 EUR kann 400,00 € entfällt die Sicherheitsleistung entfallen. Werden nach einem ersten Darlehen ohne Sicherheits- leistung im weiteren Verlauf des Studiums weitere Darlehen bewilligt, ist für den gesamten Darlehensbetrag aller Darlehen eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringenSicherheitsleistung. 2. Die Bürgschaften sind Bürgschaft ist in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von dem/der zuständigen Sachbearbeiter(in) vom Justiziar des Studentenwerks Studierendenwerks bestätigt sein muss. 3. Bürgen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Nachweis einer Aufenthaltsberechtigung, die die Dauer der Rückzahlung übersteigt, erforderlich. Der Bürge/Die Bürgin Nachweis eines ständigen Wohnsitzes in Deutschland ist durch eine Meldebescheinigung zu belegen. 4. Der Bürge muss als natürliche Person selbst über ein regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des zum Zeitpunkt der Antragstellung festgesetzten Elternfreibetrages des Bundesausbildungsför- derungsgesetzes verfügen Bundesausbildungsförderungsgesetzes (derzeit 1.835 EUR netto)1.145,00 €) netto verfügen. Das Einkommen ist durch geeignete Nachweise hierüber sind vorzulegen(z. B. Gehaltsmitteilung) zu belegen. Vom Erfordernis des Satzes 1 kann abgesehen werden bei Personen mit abgeschlossenem HochschulstudiumDer Bürge darf nicht älter als 65 Jahre, die sich im Vorbereitungsdienst befinden (Referendareselbst Studierender, Ärzte im Praktikum)Ehegatte des/der Darlehensnehmers/in oder Schuldner der Darlehenskasse sein. a) Verpfändung von Wertpapieren (grundsätzlich nur auf Euro lautende Schuldverschreibungen inländischer Emittenten) oder b) Errichtung eines Sperrkontos zugunsten 5. Der Bürge ist verpflichtet, in der Darlehenkasse der Bayerischen Studentenwerke e.V., Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx Nachweis: Bankbestätigung oder c) Abtretung einer Kapitalversicherung, deren Rückkaufwert bei der Darlehens- gewährung die Darlehenssumme mindestens erreicht. Nachweise: Hinterlegung des Versicherungsvertrages, Bestätigung über den Rückkaufwert, schriftliche Zustimmung der Versicherung zur Abtretung sowie VerpfändungserklärungBürgschaftserklärung seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse wahrheitsgemäß darzulegen.

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Samples: Richtlinien Zur Vergabe Von Darlehen

Bürgschaft. Grundsätzlich ist zur Zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Für die Bewilligung eines Darlehens Einmaldarlehens bis zu einem zum Betrag von 3.000 EUR kann entfällt die Sicherheitsleistung entfallen. Werden nach einem ersten Darlehen ohne Sicherheits- leistung im weiteren Verlauf des Studiums weitere Darlehen bewilligt, ist für den gesamten Darlehensbetrag aller Darlehen eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringenSicherheitsleistung. Die Bürgschaften sind in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von dem/der zuständigen Sachbearbeiter(in) des Studentenwerks bestätigt sein muss. Bürgen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Bürge/Die Bürgin muss selbst über ein regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des zum Zeitpunkt der Antragstellung festgesetzten Elternfreibetrages des Bundesausbildungsför- derungsgesetzes Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes verfügen (derzeit 1.835 1.715 EUR netto). Nachweise hierüber sind vorzulegenvor- zulegen. Vom Erfordernis des Satzes 1 kann abgesehen werden bei Personen mit abgeschlossenem abgeschlos- senem Hochschulstudium, die sich im Vorbereitungsdienst befinden (Referendare, Ärzte im Praktikum). a) Verpfändung von Wertpapieren (grundsätzlich nur auf Euro lautende Schuldverschreibungen inländischer Emittenten) oder b) Errichtung eines Sperrkontos zugunsten der Darlehenkasse der Bayerischen Studentenwerke e.V., Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx Nachweis: Bankbestätigung oder c) Abtretung einer Kapitalversicherung, deren Rückkaufwert bei der Darlehens- gewährung die Darlehenssumme mindestens erreicht. Nachweise: Hinterlegung des Versicherungsvertrages, Bestätigung über den Rückkaufwert, schriftliche Zustimmung der Versicherung zur Abtretung sowie Verpfändungserklärung.

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Samples: Richtlinien Für Die Gewährung Von Studienabschlussdarlehen