Cancellation policy Musterklauseln

Cancellation policy. The member has the right to revoke this contract within fourteen days without giving reasons. The revocation shall be addressed to:
Cancellation policy. Right of withdrawal: You have the right to revoke this contract within fourteen days without giving any reason. The withdrawal period is fourteen days from the date of conclusion of the contract. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform solid flow GmbH, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxx of your decision to withdraw from this contract by means of a clear declaration (e.g. a letter sent by post or e-mail). For this purpose, you may use the enclosed sample revocation form, which, however, is not mandatory. To comply with the revocation period, it is sufficient that you send the notification of the exercise of the right of revocation before the expiry of the revocation period. Consequences of revocation: If you revoke this contract, we shall reimburse you all payments we have received from you without undue delay and at the latest within fourteen days from the day on which we received the notification of your revocation of this contract. For this repayment, we will use the same means of payment that you used for the original transaction, unless expressly agreed otherwise with you; in no case will you be charged any fees because of this repayment. If you have requested that the services begin during the revocation period, you shall pay us a reasonable amount corresponding to the proportion of the services already provided up to the Registered office: Eslohe Registry court: Amtsgericht Arnsberg Sparkasse Mitten im Sauerland Directors: Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxxx time you notify us of the exercise of the right of revocation with respect to this contract compared to the total scope of the services provided for in the contract.
Cancellation policy. If an appointment for a consultation or treatment cannot be kept for an important reason, this must be communicated at least 24 hours before the agreed appointment via phone, Whatsapp or email. Cancellations after this deadline are considered a missed appointment and the customer will be charged CHF 250.00 will be charged for missed consultations or for missed treatments. Cancellations of surgery must be made at least 14 days before the scheduled surgery date. If the customer cancels the surgery less than 14 days before the surgery date, he/she will be charged a cancellation fee of 30% of the scheduled surgery cost. If the cancellation is made less than 7 days before the surgery, the full cost of the surgery will be charged. It does not matter whether the cancellation is due to fault or no fault of the patient. Failure to make advance payment of the surgery costs charged to the customer in due time shall also be considered as a cancellation of the surgery and the entire surgery costs shall be paid. If the operation cannot be performed due to the customer's fault or no-fault delay or due to medical or health reasons of the customer, the entire planned operation costs will be charged to the customer, i.e. no refund will be made. In case the attending physician is unavailable (e.g. due to illness), TREMP PLASTIC SURGERY AG is entitled to offer the customer a reasonable alternative appointment without further cost consequences.
Cancellation policy. Consumers are entitled to a cancellation right as follows, whereby a consumer is any natural person, who concludes a legal transaction for purposes that are neither mainly attributable to commercial purposes nor for a self-employment activity: 6.1. Cancellation right You have the right to cancel this contract within fourteen days without specifying reasons. e cancellation notice period is fourteen days from the day on which you or a third party appointed by you, who is not the carrier, took possession of the goods. To exercise your right, you must inform us expofair GmbH, Berlin Kongress-, Ausstellungs- und Festausstattungen Xxxxxxxxxxxxxx 00-00, X-00000 Xxxxxx, Xxxxxxx, Telephone: +49 (0)00 00 00 00-0, Fax: +49 (0)00 00 00 00-00 E-mail: xxxx@xxxxxxxx-xxxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xx with a clear declaration (e.g. with a letter sent by post, telefax, or e-mail) about your decision to cancel this contract. You may use the attached cancellation form template; however, this is not prescribed. You may also fill out and send the cancellation form template or another clear declaration on our website at xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxx. Make use of this option, so that we can send you a confirmation of receipt of such a cancellation (e.g. by e-mail) without delay. To preserve the cancellation time limit, it is sufficient for you to dispatch the notification about exercising the right of cancellation prior to the expiry of the cancellation time limit.
Cancellation policy. [Link to cancellation policy] (for the purchase of event tickets) As a consumer, you have the right to withdraw from this contract within fourteen days without giving a reason. The withdrawal period is fourteen days from the date of the contract conclusion. To exercise your right of withdrawal, you must inform us: Puppy & Friends NRW e.V. c/o Aids Hilfe Düsseldorf e.V. Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 40225 Düsseldorf Germany Email: xxxx@xxxxx.xxx by means of a clear declaration (e.g., a letter sent by post or email) about your decision to withdraw from this contract. To meet the withdrawal deadline, it is sufficient to send your communication regarding your exercise of the right of withdrawal before the withdrawal period expires.
Cancellation policy. Right of withdrawal (valid for online purchase) Consequences of withdrawal
Cancellation policy. You may declare the cancellation of your contract within 14 days without giving any grounds. The period for revocation is 14 days and begins earliest upon receipt of the goods by you or a third party, other than the carrier.The period for revocation for services is 14 days and begins with the day the contract was concluded.
Cancellation policy. In accordance with § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (“Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz” / Distance Selling Act) customers have no right to cancellation (right of withdrawal) from a booking valid for a particular date.

Related to Cancellation policy

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Glossar Begriff Erläuterung Anleihe Sammelbezeichnung für alle Inhaberschuldverschreibungen mit bestimmter, fester oder variabler Verzinsung und fester, meist längerer Laufzeit sowie vereinbarter Tilgung. BGB Bürgerliches Gesetzbuch Clearstream Banking AG Das Tochterunternehmen der Deutsche Börse AG Clearstream entstand im Jahr 2000 aus der Fusion der internationalen Abwicklungsorganisation Cedel International und der Deutsche Börse Clearing AG, die bis zum Wechsel der Trägerschaft von den deutschen Kreditinstituten zur Deutschen Börse AG im Jahr 1997 Deutsche Kassenverein AG hieß. Clearstream obliegt die zentrale Verwaltung und Verwahrung von Wertpapiergeschäften beziehungsweise Effekten in Deutschland. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Durchführung des Wertpapiergiroverkehrs, die Wertpapierleihe und insbesondere die Abwicklung der an der Börse getätigten Geschäfte. Dazu gehören auch der Einzug und die Verteilung von Erträgen der verwahrten Wertpapiere. Depot Aufbewahrungsort für Wertpapiere bei einer Bank. Die Bank übernimmt die Verwaltung der Papiere. Eigenkapital Eigenkapital zählt zu den Finanzierungsmitteln eines Unternehmens. Es entsteht durch Einzahlungen beziehungsweise Vermögenseinbringung der Eigentümer (Kapitalerhöhung), darüber hinaus zum Beispiel aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung) und Rückstellungen. Zum Eigenkapital zählen vor allem das gezeichnete Kapital – das ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beziehungsweise Stammkapital einer GmbH -, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie ein möglicher Gewinnvortrag. Emission Die Ausgabe und Platzierung neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.) auf einem Kapitalmarkt durch einen öffentlichen Verkauf wird als Emission bezeichnet. Sie kann durch die Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder auch als Eigenemission durchgeführt werden. Die Emission dient der Beschaffung von Kapital für das emittierende Unternehmen. Emittentin Als Emittentin wird diejenige bezeichnet, die ein neues Wertpapier am Markt zum Verkauf anbietet. Bei der Eigenemission ist das Unternehmen, das sich Kapital am Markt beschaffen möchte, selbst die Emittentin. Geschäftsjahr Zeitraum, für den der Jahresabschluss einer Unternehmung erstellt werden muss. Gemäß § 240 Abs. 2 HGB darf die Dauer eines Geschäftsjahres zwölf Monate nicht überschreiten. Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige, das heißt ordentliche oder seltener unregelmäßige, das heißt außerordentliche Versammlung der Gesellschafter. Wesentliches Entscheidungsforum der Gesellschafter.

  • Geltung der AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Änderung der AGB 15.1 PT ist zu Änderungen der AGB ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, wenn durch un- vorhersehbare Änderungen, die PT nicht veranlasst hat und auf die PT keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn eine vertragliche Regelungslücke dadurch entsteht, dass die Recht- sprechung eine Klausel für unwirksam erklärt und hierdurch Schwierigkeiten bei der Durch- führung des Vertrages entstehen, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung der AGB zu beseitigen sind. Änderungen können auch durch geänderte Anforderungen hinsichtlich der Zertifizierungsgrundlagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und/oder Zulassungsbestimmungen der gematik GmbH erforderlich werden. 15.2 PT kann eine Änderung der AGB auch dann vornehmen, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn zu Vertragsschluss eine technische Neuerung nicht absehbar war und später einen divergierenden Regelungsinhalt erfordert. Dabei ist maßgeblich, dass die Neuerung die Leistungserbringung unter den geänderten Bedingungen nicht mehr oder nur noch unter großem oder unwirtschaftlichem Aufwand erbracht werden kann. 15.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat der Kunde mit PT im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ver- einbart, können Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. 15.4 Änderungen der AGB, die der Zustimmung des Kunden bedürfen, gelten als genehmigt, wenn der Kunde nach Bekanntgabe nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektro- nischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird PT den Kunden bei der Bekanntgabe hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an PT absenden.

  • ISSUE SPECIFIC SUMMARY Section 1 – Introduction containing warnings

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.

  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst in Textform – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.