Onlinetickets Musterklauseln

Onlinetickets. (1) Als Onlinetickets gelten per App oder im Internet Webshop gekaufte Fahrkarten, die auf ein mobiles Endgerät oder einer App („Handyticket“) geladen oder nach dem Download ausgedruckt („Printticket“) werden. Onlinetickets sind per- sönliche Fahrkarten, die auf den Namen des Käufers oder auf den Namen eines anderen Nutzers ausgestellt werden. Wird das Onlineticket nicht als Printticket ausgedruckt, sondern als Handyticket genutzt auf ein mobiles Endgerät gela- den (Mobiltelefon/Tablet), und ist der Besitzer dieses mobilen Endgeräts nicht der Nutzer, so muss die Fahrt von beiden Personen zusammen durchgeführt werden. (2) Als Onlineticket wird nur ein eingeschränktes Fahrkartensortiment verkauft. Zusätzliche Berechtigungsnachweise sind nicht online erhältlich. Einzelne Fahrkarten können ausschließlich in der App oder ausschließlich im Webshop angebo- ten werden. (3) Onlinetickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis für die in der Fahrkarte angegebene Person. Bei der Tageskarte Gruppe und der Tageskarte Gruppe Kind muss die im Onlineticket als Nutzer eingetragene Person stets mitfahren. Kann sich die eingetragene Person nicht durch einen Ausweis legitimieren, gilt das Onlineticket nicht als gültige Fahrkarte. Eingetragene Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich durch einen gültigen Schülerausweis legitimieren. (4) Onlinetickets sind vor Fahrtantritt zu erwerben. Ein Kauf erst im Fahrzeug ist unzulässig. Wird das Onlineticket erst während der Fahrt gekauft oder kann das Onlineticket während der Fahrt nicht vorgezeigt werden (auch für den Fall einer technischen Störung, leerer Akku etc.), ist der Fahrgast zur Zahlung eines Erhöhten Fahrpreises nach § 9 der Beförderungsbedingungen im GVH verpflichtet. Ein Betreten des Verkehrsmittels ist erst nach vollständiger Übertra- gung des Handytickets gestattet. Eine „Bestellung“ des Onlinetickets gilt nicht als Fahrtberechtigung. Eine nachträgliche Vorlage im Falle einer Beanstandung wird nicht anerkannt. Eine Erstattung von Onlinetickets für eine Fahrt bzw. mit Tageskarte ist ausgeschlossen. Die Erstattung oder Rücknahme von Zeitkarten als Onlineticket erfolgt gemäß § 10 Absatz 5. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Onlinetickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Die Bedienung des mobilen Endgerätes während der Kontrolle erfolgt durch den Reisenden. Das...
Onlinetickets a) Allgemeines: Die ÜSTRA AG bedient sich zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen des IT- Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxx (nachfolgend „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Onlinetickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren (insbesondere Ansprüche aus Verzug sowie Ersatz von Rücklastschriftgebühren) verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. b) Anmeldung: Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der ÜSTRA AG Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft registrieren (abweichend hiervon s. u. „Unregistrierter Kauf): - Anrede - Name und vollständige Adresse - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - gewünschte Zahlart - Kontoverbindungen und International Bank Account Number (IBAN) (im Falle SEPA Lastschriftverfahren) - Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung) - PayPal-Daten (im Falle Bezahlung per PayPal) - Apple Pay-Daten (im Falle Bezahlung per Apple Pay) - Google Pay-Daten (im Falle Bezahlung per Google Pay) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich (Kundenkonto) entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Es ist auch ein sogenannter „Unregistrierter Kauf“ möglich. Der Kunde muss bei jedem Kauf alle für die Onlineticketkonfiguration elementaren Informationen sowie die Zahlungsdaten eingeben (Ausnahme: Bezahlung mit PayPal Express, Apple Pay oder Google Pay). Das Onlineticket wird im Gegensatz zum registrierten Kauf ausschließlich in der App auf dem Endgerät gespeichert. Ein Übertragen auf andere Geräte bei Verlust oder leerem Akku ist aufgrund der nicht erfolgten Registrierung/Zuordnung zu einem Kundenkonto nicht möglich. Bei Löschen/Deinstallieren der App vom Endgerät i...
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  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.