Gesamtaussage Musterklauseln

Gesamtaussage. Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung den Geschäftsverlauf als positiv. Die allgemeine Ertragslage wurde durch den Umsatzrückgang negativ beeinflusst, was jedoch teilweise durch den überproportionalen Rückgang der operativen Aufwendungen ausgeglichen werden konnte. Positiv auf die Ertragslage wirkten die gestiegenen Zinserträge aus dem Cash-Pool Guthaben, was insgesamt zu einem positiven Ergebnis nach Steuern führte. Aufgrund der Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags erhöht das Jahresergebnis das Eigenkapital. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gesellschaft eine solide Bilanzstruktur aufweist.
Gesamtaussage. Das Geschäftsjahr 2021 verlief insgesamt unter den gegebenen Umständen einer mittlerweile bereits im zweiten Jahr andauernden Corona-Pandemie zufriedenstellend. Der Umsatz beträgt TEUR 20.484,0 (i. V. TEUR 18.384,0) und lag somit um TEUR 2.100,0 über dem Vorjahresumsatz. Das Umsatzwachstum ist im Wesentlichen der im Vorjahr stattgefundenen Zusammenführung der Betten Psychosomatik geschuldet. Hierbei wurde in Abstimmung mit den Kostenträgern mit einer Tochtergesell- schaft eine Zusammenlegung der vorhandenen Abteilungen Psychosomatik vereinbart. Die Abteilungen für Orthopädie, Innere Medizin und Geriatrie konnten ihre Belegung im Geschäftsjahr 2021 insgesamt nicht halten. Dies ist im Wesentlichen auf die Herausforderungen der Corona Pandemie und deren dynamische Entwicklung zurückzuführen. Insbesondere zum Ende des Jahres hin waren pandemie- bedingt deutliche Belegungsrückgänge zu verzeichnen. Jedoch konnten im vergangenen Jahr mit allen relevanten Kostenträgern Pflegesatzerhöhungen in zumindest geringem Umfang vereinbart werden. Die Personalaufwendungen konnten im Geschäftsjahr trotz einer um 9 Mitarbeitenden erhöhten Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden aufgrund des gesteigerten Umsatzes um 1,5 %-Punkte auf 59,9 % reduziert werden. Infolge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes konnten Akutkrankenhäuser seit Januar 2019 Mehraufwendungen zur Besetzung von Pflegestellen außerordentlich geltend machen. Infolge der Gehaltssteigerungen des TVöD konnten Akutkrankenhäuser ihre Wettbewerbsvorteile am Ar- beitsmarkt nutzten. Hierdurch sind auch die Gehälter in der gesamten Branche merklich angestiegen. Ins- gesamt ist die Akquise von Fachkräften zunehmend schwieriger geworden, sodass auch die Aufwendun- gen für das Personalrecruiting erheblich anstiegen. Zur langfristigen Erhaltung des Standortes wurden Aufwendungen für bauliche und technische Maßnah- men getätigt. Vornehmlich ist die Fassadensanierung des Bettenhauses C und D, die Sanierung des Kü- chenaufzugs sowie eine vollständige Renovierung der Geriatrie in Bad Bocklet zu nennen, die sich ergeb- nisbelastend in 2021 auswirken. Im Rahmen der Fassadensanierung wurde der Beton der Außenfassade instandgesetzt und farblich ansehnlich gestaltet. Das erzielte Betriebsergebnis lag im Rahmen der Prognose.
Gesamtaussage. Nach den o. a. Darstellungen erscheinen die Risiken überschaubar, während die Aussichten für die künftigen Jahre durchaus positive Wirkung haben dürften. Die finanzielle Basis ist bei weite- rer aufwandsorientierter Weitsicht der Gesellschaft als gesichert anzusehen.
Gesamtaussage. In Summe ist das Geschäftsjahr 2021 trotz der beschriebenen Herausforderungen besser verlaufen als das Vorjahr und hat zu einem hohen positivem EBITDA und einem positiven Gesamtergebnis geführt. Das lag zum einen an höheren Umsätzen, niedrigeren Aufwendungen für die Herstellung unserer Produkte sowie niedrigeren Vertriebs-, Logistik-, und Marketingaufwendungen.
Gesamtaussage. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2020 beurteilen wir in Bezug auf die von uns erwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als sehr herausfordernd und vor dem Hintergrund der Corona-Krise als schwer einschätzbar. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leis- tungs-indikatoren getroffenen Prognosen negativ beeinflussen. Ludwigsburg, den 23. April 2020 Der Vorstand
Gesamtaussage. Der Wirtschaftsplan 2022 wurde vom Aufsichtsrat der Krankenhaus Düren gem. GmbH am 20.01.2022 mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von -3.972 TEUR beschlossen. Gegenüber der Planung ergaben sich im Verlauf des Geschäftsjahres 2022, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Pandemie, wesentliche Änderungen. Plan Ist Abweichung abs. % Fallzahl (inkl. integrierte Versorgung) Anzahl 18.111 17.112 - 999 -5,51% Casemix-Index Quotient 0,850 0,842 - 0,008 -0,94% Casemix-Punkte Anzahl 15.396 14.444 - 952 -6,18% Vollkräfte Anzahl 791,7 766,1 - 26 -3,23% Casemix je Vollkraft Anzahl 19,4 18,8 - 0,6 -3,09% Erlöse aus Krankenhausleistungen in TEUR 85.670 84.861 - 808 -0,94% Erlöse aus Wahlleistungen in TEUR 5.569 5.362 - 207 -3,72% Erlöse aus ambulanten Leistungen in TEUR 14.856 15.948 1.092 7,35% Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB in TEUR 2.764 3.663 899 32,52% Sonstige Erträge (inkl. Zuschüsse und Bestandsveränderungen) in TEUR 1.228 1.372 144 11,73% Personalaufwand in TEUR - 72.392 - 70.895 1.498 -2,07% Materialaufwand in TEUR - 30.009 - 34.539 - 4.530 15,10% Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR - 11.658 - 12.044 - 386 3,3% Jahresergebnis in TEUR - 3.972 - 7.272 - 3.301 83,10% Abbildung 1. Eckdaten im Vergleich Plan und Ist 2022
Gesamtaussage. Nach Überprüfung der Risikolage kommt die Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Aufstellung des La- geberichts zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft in ihrem Bestand zwar gefährdet ist, jedoch durch die Unterstützung des neuen Gesellschafters sowie Aufrechterhaltung der Liquidität, den bestandsge- fährdenden Risiken für die Krankenhaus Düren gem. GmbH derzeit entgegengewirkt werden können. Mit der Artemed SE hat das Krankenhaus Düren nun einen neuen Gesellschafter, der bereits in der Ver- gangenheit zahlreiche Krankenhäuser in Schieflage erfolgreich saniert hat. Die Geschäftsführung geht auch davon aus, dass die RZVK diese positive Fortführungsprognose des Krankenhaus Düren teilt. Sollte die RZVK die Fortführung gefährdet sehen, besteht das Risiko, dass die RZVK die bestehende Mitgliedschaft nicht unverändert fortführt und Sicherheitsleistungen fordert. Das Krankenhaus Düren ist hierzu bereits im engen Austausch mit der RZVK. Unter diesen in 2023 geschaffenen Voraussetzungen schätzt die Geschäftsführung die zukünftige Ent- wicklung der Gesellschaft grundsätzlich weiterhin positiv ein.

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  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Begriff der Gefahrerhöhung 1.1. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungs- nehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wird. 1.2. Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat. 1.3. Eine Gefahrerhöhung nach Pkt. 1.1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll.

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.