Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die Chargeback-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten und Beleganforderungen, wird dann ausschließlich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der Portal-Nutzung, in kurzen Abständen das Chargeback-Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rückbelastungen und Beleganforderun- gen zu versäumen.
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Samples: Verpfändungsvertrag
Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die Chargeback-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten und Beleganforderungen, wird dann ausschließlich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der PortalPor- tal-Nutzung, in kurzen Abständen das Chargeback-Chargeback- Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rückbelastungen Rück- belastungen und Beleganforderun- gen Beleganforderungen zu versäumenversäu- men.
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Samples: www.concardis.com
Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die Chargeback-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten und Beleganforderungen, wird dann ausschließlich ausschliesslich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der PortalPor- tal-Nutzung, in kurzen Abständen das Chargeback-Chargeback- Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rückbelastungen Rück- belastungen und Beleganforderun- gen Beleganforderungen zu versäumenversäu- men.
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Samples: www.concardis.com
Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die ChargebackCharge- back-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen Transaktio- nen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestelltumge- stellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang Zusammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten Kartenemittenten und BeleganforderungenBelegan- forderungen, wird dann ausschließlich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der Portal-Nutzung, in kurzen Abständen das ChargebackCharge- back-Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rückbelastungen Rück- belastungen und Beleganforderun- gen Beleganforderungen zu versäumen.
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Samples: rs-pos.de