Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die Chargeback-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten und Beleganforderungen, wird dann ausschliesslich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der Por- tal-Nutzung, in kurzen Abständen das Chargeback- Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rück- belastungen und Beleganforderungen zu versäu- men.
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Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die Chargeback-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten und Beleganforderungen, wird dann ausschliesslich ausschließlich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der Por- talPortal-Nutzung, in kurzen Abständen das Chargeback- Chargeback-Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rück- belastungen Rückbelastungen und Beleganforderungen Beleganforderun- gen zu versäu- menversäumen.
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Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die ChargebackCharge- back-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen Transaktio- nen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestelltumge- stellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang Zusammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten Kartenemittenten und BeleganforderungenBelegan- forderungen, wird dann ausschliesslich ausschließlich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der Por- talPortal-Nutzung, in kurzen Abständen das Chargeback- Charge- back-Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rück- belastungen und Beleganforderungen zu versäu- menversäumen.
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Chargeback-Verwaltung. Nutzt der Vertragspartner das Portal, wird die Chargeback-Verwaltung für Visa und Mastercard Transaktionen zwingend auf die Kommunikation via Portal umgestellt. Die Kommunikation in Zu- sammenhang mit Rückbelastungen der Kar- tenemittenten und Beleganforderungen, wird dann ausschliesslich ausschließlich über das Portal geführt. Dem Vertragspartner obliegt es daher im Falle der Por- tal-Nutzung, in kurzen Abständen das Chargeback- Modul zu öffnen, um keine Fristen bei den Rück- belastungen und Beleganforderungen zu versäu- men.
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