CityTicket Musterklauseln

CityTicket. Das City-Ticket ist ein Kooperationsangebot zwischen der DB-Fernverkehr und dem VRR und bietet Fahrgästen die Möglichkeit, am Ankunfts- und/ oder Abfahrtsort den ÖPNV zu nutzen. Die Kosten für das CityTicket sind für teilnehmende Städte bereits im Ticketpreis enthalten. Mit einem Fernverkehrsfahrschein der Deutschen Bahn AG (DB AG), der den Aufdruck "+ City" nach dem Zielort und dem Startort aufweist (z. B. "Gelsenkirchen +City"), können alle VRR-Verkehrsmittel zur Fahrt zum und vom Bahnhof genutzt werden. Dies gilt auch für die Rückreise, sofern eine gleichzeitige Buchung von Hin- und Rückfahrt auf einem Fahrschein erfolgt ist und sich die Aufdrucke "+ City" hinter den Ortseinträgen befinden. Bei der Hin- und Rückfahrt gilt das CityTicket • jeweils für die Fahrt zum Bahnhof am jeweils eingetragenen Gültigkeitstag; • jeweils bei der Weiterfahrt vom Bahnhof zum Ziel jeweils am Datum des entsprechenden Zangenabdrucks des Zugbegleiters. Im VRR-Gebiet gilt das CityTicket in den folgenden 20 Städten: • Bochum • Bottrop • Dortmund • Duisburg • Düsseldorf • Essen • Gelsenkirchen • Hagen • Herne • Krefeld • Moers • Mönchengladbach • Mülheim • Neuss • Oberhausen • Recklinghausen • Remscheid • Solingen • Witten • Wuppertal Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr.
CityTicket. Beim CityTicket handelt es sich um eine vertragliche Kooperation zwischen DB Fernverkehr AG und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), dem sich der Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen angeschlossen hat.
CityTicket. Zu Fahrkarten des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG wird nach bestimmten Regeln der Service „CityTicket“ (+City) ausgestellt. Das Vorliegen des Service ist zu erkennen, wenn die Fahrkarte den Vermerk „+City“ aufgedruckt hat. Die Fahrkarte berechtigt dann am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßen- bahn, U-Bahn, S-Bahn, RB- und RE- Xxxx) zum Fahrtantritt in Richtung Startbahnhof bzw. zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung bei der Hin- fahrt gilt für die Fahrt zum Startbahn- hof bzw. zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt Bad Homburg = Tarifgebiet 0000 Xxxxxxxxx = Tarifgebiete 0000 (Xxxxxxxxx Xxxxx), 0000 (Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxx) und 4045 (Darmstadt-Eberstadt) Xxxxx = Tarifgebiet 6500 ohne Wiesbaden – bis zum Rhein, ohne Xxxxxxxx, Gustavsburg und Walluf Offenbach/Main = Tarifgebiet 0000 Xxxxxxxxx = Tarifgebiet 6500 ohne Mainz– bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf Fahrscheine des Angebotes „Schönes- Wochenende-Ticket“ der Deutschen Bahn AG gelten ausschließlich auf Schienenverkehrsprodukten außer U- und Straßenbahnen. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. Auf allen weiteren Verkehrsange- boten des RMV ist dieses Angebot nicht gültig. Der Verkauf der Fahrscheine zum „Schönes-Wochenende-Ticket“ er- folgt ausschließlich durch Verkaufs- stellen der Deutschen Bahn AG. Die Benutzungsbedingungen erge- ben sich aus den jeweils gültigen Deutsche-Bahn-AG-Beförderungs- bedingungen „Schönes-Wochenende- Ticket“.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.