Clearingsystem Musterklauseln

Clearingsystem. Die die Schuldverschreibungen verbriefende Globalurkunde wird von Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxx Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx oder einem Funktionsnachfolger (das "Clearingsystem") verwahrt.
Clearingsystem. Die Globalurkunde wird von einem oder im Namen eines Clearingsystems verwahrt, bis sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. "Clearingsystem" bezeichnet OeKB CSD GmbH, Xxxxxxxxxxxx 0-0, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx ("OeKB"), auch für Clearstream Banking, S.A., Luxemburg, 00 Xxxxxx X.X. Xxxxxxx, 1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg ("CBL") und Euroclear Bank SA/NV, 1 Xxxxxxxxx xx Xxx Xxxxxx XX, 1210 Brüssel, Belgien ("Euroclear") als Kontoinhaber bei der OeKB und jeden Funktionsnachfolger.
Clearingsystem. Da die Globalurkunden, in denen die Schuldverschreibungen verbrieft sind, von einem oder für ein Clearingsystem gehalten werden können, sind die Anleger in Bezug auf Übertragungen, Zahlungen und die Kommunikation mit der Emittentin auf die Verfahren des Clearingsystems angewiesen.
Clearingsystem. Jede Globalurkunde wird solange von einem oder im Namen eines Clearingsystems verwahrt, bis sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. „Clearingsystem“ bezeichnet Clearstream Banking, S.A., Luxemburg („CBL“) und Euroclear Bank SA/NV, Brüssel („Euroclear“) (CBL und Euroclear jeweils ein „ICSD“ und zusammen die „ICSDs“) sowie jeder Funktionsnachfolger.
Clearingsystem. Die die Schuldverschreibungen verbriefende Globalurkunde wird von Clearstream Banking AG, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Bundesrepublik Deutsch- land oder einem Funktionsnachfolger (das " Clearingsystem") verwahrt.
Clearingsystem. Jede Globalurkunde wird solange von einem oder im Namen eines Clearingsystems verwahrt, bis samtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. „Clea- ringsystem” bezeichnet Clearstream Ban- king S.A., Luxemburg („CBL”) und Euro- clear Bank SA/NV, Brussel („Euroclear”) (CBL und Euroclear jeweils ein „ICSD” und zusammen die „ICSDs”) sowie jeder Funkti- onsnachfolger. (5) Clearing System. Each Global Note will be kept in custody by or on be- half of the Clearing System until all obligations of the Issuer under the Notes have been satisfied. “Clear- ing System” means the following: Clearstream Banking S.A., Luxem- bourg (“CBL”) and Euroclear Bank SA/NV, Brussels (“Euroclear”) (CBL and Euroclear each an “ICSD” and together the “ICSDs”) and any successor in such capacity.
Clearingsystem. ⌧ Clearstream Banking AG Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx 🞏 Clearstream Banking, société anonyme 00 Xxxxxx XX Xxxxxxx 1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg 🞏 Euroclear Bank S.A./N.V., as Operator of the Euroclear System 1 Xxxxxxxxx xx Xxx Xxxxxx XX 1210 Brüssel Belgien
Clearingsystem. Die Globalurkunden werden solange von einem oder im Namen eines Clearingsystems verwahrt, bis sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. “Clearingsystem” bedeutet jeweils folgendes: Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Clearstream Banking, société anonyme, Luxemburg, Euroclear Bank S.A./N.V. Brüssel, als Betreiberin des Euroclear Systems (Euroclear) und Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) sowie jeder Funktionsnachfolger.
Clearingsystem. Erst- oder Folgezeichnungen von Anteilen können auch über ein Clearingsystem zur Weiterleitung an die Verwaltungsstelle getätigt werden. Das Clearingsystem oder seine Teilnehmer können Anlegern, die Anteile über das Clearingsystem kaufen, einen Nominee-Service zur Verfügung stellen, bei dem der Nominee Anteile in seinem Namen, aber auf Rechnung der Anleger hält. Anleger, die solche Dienste in Anspruch nehmen möchten, sollten beachten, dass ihre Rechte als Anteilinhaber möglicherweise gegenüber dem Nominee und nicht unmittelbar gegenüber der Gesellschaft bestehen. Anteile können an ein von einem Anleger oder in seinem Namen bestimmtes Clearingsystem (oder einen Teilnehmer oder Nominee des Clearingsystems) oder gegebenenfalls einen von der Verwaltungsstelle anerkannten und akzeptierten Drittanbieter von Nominee-Dienstleistungen ausgegeben und im Namen eines solchen Clearingsystems (bzw. Teilnehmers oder Nominees des Clearingsystems) bzw. des Drittanbieters eingetragen werden. Den Anlegern können die für die Führung und Verwaltung von Konten bei einem solchen Clearingsystem (oder Nominee) normalerweise erhobenen Gebühren anfallen. Bei Zeichnungsanträgen über ein Clearingsystem können andere Zeichnungsverfahren und Fristen gelten, wobei der Handelsschluss der Gesellschaft hiervon jedoch nicht betroffen ist. Anleger sollten beachten, dass sie an Tagen, an denen das Clearingsystem nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet ist, – selbst wenn dies ein Geschäftstag ist – unter Umständen keine Anteile über das Clearingsystem zeichnen oder zurückgeben können.
Clearingsystem. Die Vorläufige Globalurkunde und die Dauer-Globalurkunde werden solange von einem Clearingsystem oder im Auftrag eines Clearingsystems verwahrt, bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. (d) Clearing System. Each of the Temporary Global Note and the Permanent Global Note will be held in custody by or on behalf of a Clearing System until all obligations of the Issuer under the Notes have been satisfied.