EMISSIONSBEDINGUNGEN. 1
(1) Währung. Stückelung. Form. Diese Serie von Optionsscheinen (die "Wertpapiere") der Xxxxxx Xxxxxxx & Co. International plc (die "Emittentin") wird in einer in der Tabelle beschriebenen Anzahl von Stücken in Euro (die "Währung" oder "EUR") ohne Nennbetrag begeben.
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für nicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für gewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für fundierte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, hinzugefügt.
(1) Währung. Stückelung. Form. Diese [im Falle der Angabe der konkreten Tranche einfügen: [Tranchennummer einfügen] Tranche der] Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") wi...
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die folgenden "Besonderen Bedingungen der Wertpapiere" vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Besonderen Bedingungen der Wertpapiere und die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere bilden zusammen die "Emissionsbedingungen" der jeweiligen Wertpapiere. Typ des Wertpapiers Schuldverschreibung / Festzinsanleihe ISIN DE000DB9U8L3 WKN DB9U8L Emittentin Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Anzahl der Wertpapiere bis zu 5.000.000 Wertpapiere zu je EUR 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 Anfänglicher Emissionspreis 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Emissionspreis anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Nach der Emission der Wertpapiere wird der Preis der Wertpapiere kontinuierlich angepasst. Basiswert Basiswert Keiner Produktdaten Abwicklungsart Zahlung Abwicklungswährung Euro („EUR“) Auszahlungsbetrag Der Nennbetrag Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier Zinsen Zinszahlung Zinszahlung findet Anwendung. Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein Zinsbetrag fällig wird, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf. am Fälligkeitstag fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar. Zinsbetrag in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zins 1,00% p. a. Zinstagequotient Wie in § 4 (3) unter Ziffer (vi) der Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere definiert 30/360 Bond Basis Zinsperiode Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) zum Zinstermin. Nicht angepasste (unadjusted) Zinsperiode Anwendbar Geschäftstag-Konvention Folgender-Geschäftstag-Konvention Zinsperiodenendtag 3. November 2023 Zinstermin 3. November 2023 oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist.
EMISSIONSBEDINGUNGEN. PART A. – TERMS AND CONDITIONS
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Dieser Teil I. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den im Prospekt enthaltenen Muster- Emissionsbedingungen zu lesen. Begriffe, die in dem Muster der Emissionsbedingungen definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesem Abschnitt der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze des Musters der Emissionsbedingungen. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen gelten als durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen, die sich auf Variable dieser Endgültigen Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die gestrichen werden, gelten als in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") gestrichen. Stückelung: ⮾ Nominale EUR 50.000,- ○ Nominale [Währung] [Betrag] ○ [Anzahl] Stück Zeichnungsfrist: ⮾ Daueremission ab 01.09.2022 bis spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin ○ Einmalemission Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] ○ Einmalemission Emissionstag am [ Datum ] Form des Angebotes: ⮾ Öffentliches Angebot in Österreich ○ Privatplatzierung in Österreich ⮾ Öffentliches Angebot in Deutschland ○ Privatplatzierung in Deutschland Ggf. Tatbestand der Prospektbefreiung: ○Art 1 Abs. 4 lit j) Prospekt-Verordnung („Daueremission“) ○Art 1 Abs. 4 lit c) Prospekt-Verordnung („Stückelung größer EUR 100.000“) ○Art 1 Abs. 4 lit a) Prospekt-Verordnung („Angebot nur an qualifizierte Anleger“) ○Art 1 Abs. 4 lit b) Prospekt-Verordnung („Angebot an weniger als 150 nichtqualifizierte Anleger“) Gesamtemissionsvolumen: ⮾ bis zu Nominale EUR 2.000.000,- Gesamtstückzahl: ○ [Anzahl] Stück Mit Aufstockungsmöglichkeit: ⮾ auf bis zu Nominale EUR 25.000.000,- ○ [Anzahl] Stück ○ Xxxxx Xxxxxxxxxxx vorgesehen Schließung bei maximalem Emissionsvolumen: ○ Ja, bei [EUR / [Währung]] [Betrag] ⮾ Nein Währung der Wertpapieremission Zeichnungsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Zinsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Rückzahlungs/Tilgungsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Verbriefung: ⮾ physische Sammelurkunde ○ digitale Sammelurkunde ⮾ Sammelurkunde veränderbar ○ Sammelurkunde nicht veränderbar Verwahrung: ○...
EMISSIONSBEDINGUNGEN der nachrangigen festverzinslichen ungedeckten Schuldverschreibungen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale auch als "Helaba Nachranganleihe 11/14 - 11/24" bezeichnet (ISIN DE000HLB1KN5) § 1 (Form und Nennbetrag)
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Part I: Conditions
EMISSIONSBEDINGUNGEN. 1
(1) Diese Serie von Hypothekenpfandbriefen (die „Pfandbriefe“) der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, (die „Emittentin“) wird in EUR zu einem Gesamtnennwert von 25.000.000 in Stückelungen von 250 begeben. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber.
(2) Die Pfandbriefe sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clear- stream Banking AG (die „Clearstream“) hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Pfandbriefe oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Globalurkunde mitverbrieft.
(3) Den Gläubigern der Pfandbriefe stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream übertragen werden.
(4) „Gläubiger“ ist jeder Inhaber eines Miteigentumsanteils an den Pfandbriefen, der gemäß der jeweils gültigen EDV-Dokumentation der Clearstream als Inhaber eines Miteigentumsanteils ausgewiesen ist.
(5) Die Währung der Emission lautet auf EUR. Jede Bezugnahme auf „EUR“ ist als Bezugnahme auf das in 19 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel „Euro“ zu verstehen.
(1) Die Pfandbriefe werden in Höhe ihres Nennwerts beginnend mit dem 09.12.2022 (dem „Valutatag“) (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (§ 3) (ausschließlich) bzw. im Falle einer Fälligkeitsverschiebung gemäß § 3a bis zum Hinausgeschobenen Fälligkeitstag (§ 3a (1)) (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen sind, vorbehaltlich § 3 Absatz (4), jährlich nachträglich jeweils am 30.09. (jeweils ein „Zinszahltag“) zahlbar und werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich), jeweils ungeachtet einer eventuellen Verschiebung der tatsächlichen Zinszahlung gemäß § 3 Absatz (4), erstmals jedoch beginnend vom Valutatag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) (jeweils eine „Zinsperiode“) berechnet. Die Berechnung des in Bezug auf die jeweilige Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahltag fällt, (actual/actual) nach der Regel Nr. 251 der International Capital Markets Association (ICMA). Der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht: 2,775% per annum, bezogen auf den Nennwert
(2) „Bankgeschäftstag“ im Sinne dieser Emissionsbedingungen i...
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Auf die Wertpapiere sind die Allgemeinen Emissionsbedingungen aus dem Basisprospekt vom 27. Mai 2015 (Abschnitt VII.1) sowie die entsprechenden Produktbedingungen für (Express) (Chance) (Lock-in) (Floored) (Floater) (Barrier) Reverse Convertibles anwendbar.
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Emissionsbedingungen bestehen aus den allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere (die "Allgemeinen Bedingungen"), den produktspezifischen Bedingungen der Wertpapiere (die "Produktspezifischen Bedingungen") sowie den besicherungsspezifischen Bedingungen (die "Besicherungsspezifischen Bedingungen") (zusammen die "Emissionsbedingungen"). Die Emissionsbedingungen enthalten verschiedene Optionen und Varianten (gekennzeichnet durch eckige Klammern oder Rahmen) oder Auslassungen (gekennzeichnet durch Platzhalter). Die Endgültigen Bedingungen enthalten die vervollständigten Emissionsbedingungen mit den fehlenden Informationen und der Auswahl der entsprechenden Optionen und Varianten.