EMISSIONSBEDINGUNGEN Musterklauseln

EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in drei Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung; Option 2: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsung; Option 3: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsung; Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 3 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 3 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, angeschlossen.
EMISSIONSBEDINGUNGEN ist in Verbindung mit den im Prospekt enthaltenen Muster- Emissionsbedingungen zu lesen. Begriffe, die in dem Muster der Emissionsbedingungen definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesem Abschnitt der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze des Musters der Emissionsbedingungen. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen gelten als durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen, die sich auf Variable dieser Endgültigen Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die gestrichen werden, gelten als in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") gestrichen. Stückelung: ⮾ Nominale EUR 100,- ○ Nominale [Währung] [Betrag] ○ [Anzahl] Stück Zeichnungsfrist: ⮾ Daueremission ab 16.01.2023 bis spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin ○ Einmalemission Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] ○ Einmalemission Emissionstag am [ Datum ] Form des Angebotes: ⮾ Öffentliches Angebot in Österreich ○ Privatplatzierung in Österreich ⮾ Öffentliches Angebot in Deutschland ○ Privatplatzierung in Deutschland Ggf. Tatbestand der Prospektbefreiung: ○Art 1 Abs. 4 lit j) Prospekt-Verordnung („Daueremission“) ○Art 1 Abs. 4 lit c) Prospekt-Verordnung („Stückelung größer EUR 100.000“) ○Art 1 Abs. 4 lit a) Prospekt-Verordnung („Angebot nur an qualifizierte Anleger“) ○Art 1 Abs. 4 lit b) Prospekt-Verordnung („Angebot an weniger als 150 nichtqualifizierte Anleger“) Gesamtemissionsvolumen: ⮾ bis zu Nominale EUR 2.000.000,- Gesamtstückzahl: ○ [Anzahl] Stück Mit Aufstockungsmöglichkeit: ⮾ auf bis zu Nominale EUR 20.000.000,- ○ [Anzahl] Stück ○ Xxxxx Xxxxxxxxxxx vorgesehen Schließung bei maximalem Emissionsvolumen: ○ Ja, bei [EUR / [Währung]] [Betrag] ⮾ Nein Währung der Wertpapieremission Zeichnungsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Zinsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Rückzahlungs/Tilgungsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Verbriefung: ⮾ physische Sammelurkunde ○ digitale Sammelurkunde ⮾ Sammelurkunde veränderbar ○ Sammelurkunde nicht veränderbar Verwahrung: ○ Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellsch...
EMISSIONSBEDINGUNGEN. PART A. – TERMS AND CONDITIONS
EMISSIONSBEDINGUNGEN der festverzinslichen gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe) der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (ISIN DE000HLB4JN1) § 1 (Form und Nennbetrag) § 2 (Verzinsung) § 4 (Zahlungen) § 5 (Status) § 6 (Begebung weiterer Schuldverschreibungen) § 7 (Bekanntmachungen) § 8 (Zahl- und Berechnungsstelle) § 9 (Steuern) § 10 (Anwendbares Recht, teilweise Unwirksamkeit, Gerichtsstand und Erfüllungsort)
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die für den vorstehend unter A. ALLGEMEINE INFORMATIONEN angegebenen „Zweck der Endgültigen Bedingungen“ erstellten Maßgeblichen Emissionsbedingungen sind am Ende des Dokuments als Anlage wiedergegeben.30 [🞎 Neuemission von Wertpapieren31 Anwendbare Option der Grundbedingungen [🞎 Option I – Grundbedingungen für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen mit einem Referenzschuldner.] [🞎 Option II – Grundbedingungen für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen mit mehreren Referenzschuldnern.] ] [🞎 Option I – Grundbedingungen für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen mit einem Referenzschuldner.] [🞎 Option II – Grundbedingungen für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen mit mehreren Referenzschuldnern.] [🞎 [Abweichende Bezeichnung der anwendbaren Option für die Emissionsbedingungen einfügen, sofern die erste Tranche der Serie unter einem anderen Prospekt begeben wurde (wie in Teil I.A. angegeben)]] ] [🞎 Aufstockung einer bestehenden Serie von Wertpapieren 33 [🞎 Option I – Grundbedingungen für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen mit einem Referenzschuldner.] [🞎 Option II – Grundbedingungen für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen mit mehreren Referenzschuldnern.] [🞎 [Abweichende Bezeichnung der anwendbaren Option für die Emissionsbedingungen einfügen, sofern die erste Tranche der Serie unter einem anderen Prospekt begeben wurde (wie in Teil I.A. angegeben)]] ]
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die folgenden "Besonderen Bedingungen der Wertpapiere" vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Besonderen Bedingungen der Wertpapiere und die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere bilden zusammen die "Emissionsbedingungen" der jeweiligen Wertpapiere. Typ des Wertpapiers Schuldverschreibung / Festzinsanleihe ISIN DE000DB9U8L3 WKN DB9U8L Emittentin Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Anzahl der Wertpapiere bis zu 5.000.000 Wertpapiere zu je EUR 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 Anfänglicher Emissionspreis 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Emissionspreis anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Nach der Emission der Wertpapiere wird der Preis der Wertpapiere kontinuierlich angepasst. Basiswert Basiswert Keiner Produktdaten Abwicklungsart Zahlung Abwicklungswährung Euro („EUR“) Auszahlungsbetrag Der Nennbetrag Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier Zinsen Zinszahlung Zinszahlung findet Anwendung. Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein Zinsbetrag fällig wird, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf. am Fälligkeitstag fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar. Zinsbetrag in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zins 1,00% p. a. Zinstagequotient Wie in § 4 (3) unter Ziffer (vi) der Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere definiert 30/360 Bond Basis Zinsperiode Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) zum Zinstermin. Nicht angepasste (unadjusted) Zinsperiode Anwendbar Geschäftstag-Konvention Folgender-Geschäftstag-Konvention Zinsperiodenendtag 3. November 2023 Zinstermin 3. November 2023 oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist.
EMISSIONSBEDINGUNGEN der nachrangigen festverzinslichen ungedeckten Schuldverschreibungen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale auch als "Helaba Nachranganleihe 11/15-11/25" bezeichnet (ISIN DE000HLB2DM0) § 1 (Form und Nennbetrag) § 6 (Emission weiterer Schuldverschreibungen) § 8 (Zahl- und Berechnungsstelle) § 10 (Anwendbares Recht, teilweise Unwirksamkeit, Gerichtsstand und Erfüllungsort)
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Auf die Wertpapiere sind die Allgemeinen Emissionsbedingungen aus dem Basisprospekt vom 27. Mai 2015 (Abschnitt VII.1) sowie die entsprechenden Produktbedingungen für (Express) (Chance) (Lock-in) (Floored) (Floater) (Barrier) Reverse Convertibles anwendbar.
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Part I: Terms and Conditions
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die nachfolgenden Angaben vervollständigen die im Basisprospekt vom 5. Februar 2014 unter Abschnitt