EMISSIONSBEDINGUNGEN. 1
(1) Währung. Stückelung. Form. Diese Serie von Optionsscheinen (die "Wertpapiere") der Xxxxxx Xxxxxxx & Co. International plc (die "Emittentin") wird in einer in der Tabelle beschriebenen Anzahl von Stücken in Euro (die "Währung" oder "EUR") ohne Nennbetrag begeben.
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für nicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für gewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für gedeckte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, hinzugefügt.
(1) Währung. Stückelung. Form. Diese [im Falle der Angabe der konkreten Tranche einfügen: [Tranchennummer einfügen] Tranche der] Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") wir...
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Dieser Teil 1 der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Senior-Muster- Anleihebedingungen für fixverzinsliche Teilschuldverschreibungen der PORR AG (die "Senior-Muster-Anleihebedingungen"), die im Prospekt abgedruckt sind, zu lesen. Be- griffe, die im Teil I dieser Endgültigen Bedingungen nicht anders definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wie sie in den Senior-Muster-Anleihebedingungen festgelegt sind. Die Leerstellen und/oder Platzhalter in den auf die Teilschuldverschreibung anwendbaren Bestimmungen der Senior-Muster-Anleihebedingungen gelten als durch die in den Endgül- tigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffen- den Bestimmungen der Senior-Muster-Anleihebedingungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Bestimmungen der Senior-Muster-Anleihebedingungen, die sich auf al- ternative oder wählbare Bestimmungen dieser Endgültigen Bedingungen beziehen, die we- der angekreuzt oder die als nicht anwendbar erklärt werden, gelten hinsichtlich dieser Teil- schuldverschreibungen als aus den Senior-Muster-Anleihebedingungen gelöscht. Die gemäß den vorstehenden Regeln vervollständigten Senior-Muster-Anleihebedingungen stellen ge- meinsam mit den Endgültigen Bedingungen die Emissionsbedingungen der Teilschuldver- schreibungen dar (die "Emissionsbedingungen"). Emissionsbezeichnung PORR Senior-Anleihe 2014-2019/1 Gesamtnennbetrag bis zu EUR 150.000.000,00 Gesamtnennbetrag in Worten bis zu Euro einhundertfünfzig Mil- lionen Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu nicht anwendbar. Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu in Worten nicht anwendbar. Anzahl der Teilschuldverschreibungen bis zu 300.000 Anzahl der Teilschuldverschreibungen im Fall der Aufstockung nicht anwendbar. Nennbetrag (Stückelung) EUR 500,00 ISIN AT0000A19Y28 Sonstige Wertpapierkennnummer nicht anwendbar. Laufzeitbeginn 28.10.2014 Laufzeitende 27.10.2019 Laufzeit 5 Jahre Zinssatz 3,875% per annum Zinszahlungstag 28.10. Erster Zinszahlungstag 28.10.2015 Tag der Fälligkeit 28.10.2019 Zahlstelle Erste Group Bank AG Börseeinführung Geregelter Freiverkehr, Wiener Börse
EMISSIONSBEDINGUNGEN. PART A. – TERMS AND CONDITIONS
EMISSIONSBEDINGUNGEN ist in Verbindung mit den im Prospekt enthaltenen Muster- Emissionsbedingungen zu lesen. Begriffe, die in dem Muster der Emissionsbedingungen definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesem Abschnitt der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze des Musters der Emissionsbedingungen. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen gelten als durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen, die sich auf Variable dieser Endgültigen Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die gestrichen werden, gelten als in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") gestrichen. Stückelung: ⮾ Nominale EUR 100,- ○ Nominale [Währung] [Betrag] ○ [Anzahl] Stück Zeichnungsfrist: ⮾ Daueremission ab 16.01.2023 bis spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin ○ Einmalemission Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] ○ Einmalemission Emissionstag am [ Datum ] Form des Angebotes: ⮾ Öffentliches Angebot in Österreich ○ Privatplatzierung in Österreich ⮾ Öffentliches Angebot in Deutschland ○ Privatplatzierung in Deutschland Ggf. Tatbestand der Prospektbefreiung: ○Art 1 Abs. 4 lit j) Prospekt-Verordnung („Daueremission“) ○Art 1 Abs. 4 lit c) Prospekt-Verordnung („Stückelung größer EUR 100.000“) ○Art 1 Abs. 4 lit a) Prospekt-Verordnung („Angebot nur an qualifizierte Anleger“) ○Art 1 Abs. 4 lit b) Prospekt-Verordnung („Angebot an weniger als 150 nichtqualifizierte Anleger“) Gesamtemissionsvolumen: ⮾ bis zu Nominale EUR 2.000.000,- Gesamtstückzahl: ○ [Anzahl] Stück Mit Aufstockungsmöglichkeit: ⮾ auf bis zu Nominale EUR 20.000.000,- ○ [Anzahl] Stück ○ Xxxxx Xxxxxxxxxxx vorgesehen Schließung bei maximalem Emissionsvolumen: ○ Ja, bei [EUR / [Währung]] [Betrag] ⮾ Nein Währung der Wertpapieremission Zeichnungsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Zinsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Rückzahlungs/Tilgungsbetrag: ⮾ Euro ○ andere Währung [einfügen] Verbriefung: ⮾ physische Sammelurkunde ○ digitale Sammelurkunde ⮾ Sammelurkunde veränderbar ○ Sammelurkunde nicht veränderbar Verwahrung: ○ Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellsch...
EMISSIONSBEDINGUNGEN der festverzinslichen gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe) der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (ISIN DE000HLB4JN1) § 1 (Form und Nennbetrag)
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Part I: Conditions
EMISSIONSBEDINGUNGEN. 1
(1) Diese Serie von Hypothekenpfandbriefen (die „Pfandbriefe“) der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, (die „Emittentin“) wird in EUR zu einem Gesamtnennwert von 25.000.000 in Stückelungen von 250 begeben. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber.
(2) Die Pfandbriefe sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clear- stream Banking AG (die „Clearstream“) hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Pfandbriefe oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Globalurkunde mitverbrieft.
(3) Den Gläubigern der Pfandbriefe stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream übertragen werden.
(4) „Gläubiger“ ist jeder Inhaber eines Miteigentumsanteils an den Pfandbriefen, der gemäß der jeweils gültigen EDV-Dokumentation der Clearstream als Inhaber eines Miteigentumsanteils ausgewiesen ist.
(5) Die Währung der Emission lautet auf EUR. Jede Bezugnahme auf „EUR“ ist als Bezugnahme auf das in 19 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel „Euro“ zu verstehen.
(1) Die Pfandbriefe werden in Höhe ihres Nennwerts beginnend mit dem 09.12.2022 (dem „Valutatag“) (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (§ 3) (ausschließlich) bzw. im Falle einer Fälligkeitsverschiebung gemäß § 3a bis zum Hinausgeschobenen Fälligkeitstag (§ 3a (1)) (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen sind, vorbehaltlich § 3 Absatz (4), jährlich nachträglich jeweils am 30.09. (jeweils ein „Zinszahltag“) zahlbar und werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich), jeweils ungeachtet einer eventuellen Verschiebung der tatsächlichen Zinszahlung gemäß § 3 Absatz (4), erstmals jedoch beginnend vom Valutatag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) (jeweils eine „Zinsperiode“) berechnet. Die Berechnung des in Bezug auf die jeweilige Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahltag fällt, (actual/actual) nach der Regel Nr. 251 der International Capital Markets Association (ICMA). Der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht: 2,775% per annum, bezogen auf den Nennwert
(2) „Bankgeschäftstag“ im Sinne dieser Emissionsbedingungen i...
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Auf die Wertpapiere sind die Allgemeinen Emissionsbedingungen aus dem Basisprospekt vom 13. April 2016 (Abschnitt VIII.1) sowie die entsprechenden Produktbedingungen für (Best Entry) (Chance) (Lock- in) (Floored) (Floater) (Barrier) Reverse Convertibles anwendbar.
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Emissionsbedingungen bestehen aus den allgemeinen Bedingungen (die "Allgemeinen Bedingungen"), den produktspezifischen Bedingungen (die "Produktspezifischen Bedingungen") sowie den besicherungsspezifischen Bedingungen (die "Besicherungsspezifischen Bedingungen") der Wertpapiere (zusammen die "Emissionsbedingungen"). Die Emissionsbedingungen enthalten verschiedene Optionen und Varianten (gekennzeichnet durch eckige Klammern oder Rahmen) oder Auslassungen (gekennzeichnet durch Platzhalter). Die Endgültigen Bedingungen enthalten die vervollständigten Emissionsbedingungen mit den fehlenden Informationen und der Auswahl der entsprechenden Optionen und Varianten.