Conditions of use Musterklauseln

Conditions of use. Only one automobile can be parked in each parking space. Parking automobiles outside marked spaces or in blocked-off parking spaces, as well as the parking of automobiles with no official license plates or of scrap vehicles, bicycles of any kind, or trailers of any kind without the corresponding towing vehicle is not permitted. In case of violation of the aforementioned regulation, the automobiles and/or trailers in question will be towed at the risk and expense of the owner/Xxxxxx. The Lessee must comply with traffic signs, all other conditions of use, and any and all instructions given by the operating staff. Furthermore, traffic regulation provisions apply as relevant. The Lessor is entitled to move parked automobiles to another parking spot in the event that urgent operational requirements should arise. Maneuvering in the area of the barriers and pedestrian passage through the area of the barriers is forbidden. Liability is excluded in the event of noncompliance. Entering and remaining in the parking lots is forbidden if not done in the context of a concluded Lease Agreement for a parking space. Collections, advertisements, and the distribution of fliers or any other printed material will require the Lessor's prior written consent. This also applies to the distribution of marketing items and samples. There are cameras installed in the parking lots, which are used for temporary video recording and are clearly identified with a pictogram.
Conditions of use. 1. Inspection of the rental object The rented item shall be handed over to the lessee in a technically faultless and cleaned condition. The Hirer shall be obliged to check the hired object for damage or soiling when taking it over. If any damage or soiling is detected upon takeover, the Hirer shall be obliged to report this to the Rental Firm without delay. If this report is not made, the Hirer may be held liable for any damage and a charge may be made for cleaning.

Related to Conditions of use

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Allgemeines Umweltrisiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).

  • GENERAL PROVISIONS 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Jumia Technologies AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. (1) The name of the Company is Jumia Technologies AG. (2) The Company has its registered seat in Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die di- rekte oder indirekte Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Grün- dung neuer Unternehmen oder der Erwerb existierender Unternehmen, die Entwick- lung und Umsetzung neuer Geschäftskon- zepte, der Erwerb, die Verwaltung und die Verfügung über Anteile an anderen Unter- nehmen und juristischen Personen in Deutschland oder im Ausland sowie die Er- bringung von Dienst- und Beratungsleistun- gen, insbesondere mit Fokussierung auf so unterschiedliche Bereiche wie Internet, On- line-Dienste, E-Commerce, Telekommuni- kation, Medien, Neue Medien, Technologien, Software, IT- Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Per- sonalbeschaffung, Finanzierung, Program- mierung, Projektmanagement sowie Start- Up- und Wachstumsunternehmen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegen- stand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu die- nen geeignet sind. Sie kann auch andere Un- ternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb, auch soweit es um die von ihr gehaltenen Beteiligungen geht, ganz oder teilweise durch verbundene Un- ternehmen führen lassen oder auf solche (1) The Company’s purpose is the direct or in- direct management of its own assets, in particular the incorporation of new compa- nies or the acquisition of existing compa- nies, the development and implementation of new business concepts, the acquisition, management and disposition of shares in other companies and legal entities in Ger- many or abroad as well as the provision of consulting and other services, in particular with a focus on areas as diverse as Internet, online services, e-commerce, telecommu- nications, media, new media, technologies, software, IT services, marketing, sales, re- cruitment, financing, programming, pro- ject management and start-up and growth companies. (2) The Company is entitled to perform all acts and take all steps and conduct all transactions relating to its purpose or which are appropriate to directly or indi- rectly effect the accomplishment of the Company’s purpose. The Company may also establish or acquire enterprises in Ger- many or abroad and participate in and manage such enterprises or confine itself to the management of its participation. The Company can completely or partially del- egate management of its operations, in- cluding its participation in other companies, to affiliated companies or übertragen oder auslagern und sich auf die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding be- schränken. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Absatz 1 be- zeichneten Tätigkeitsfelder beschränken. transfer or outsource its operations to such affiliated companies as well as confine it- self to operation as a management holding company. The Company may also estab- lish branch offices and permanent estab- lishments in Germany and abroad. The Company may limit its activity to any part of the areas designated in paragraph 1. (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft er- folgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetz- lich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Be- kanntmachungsform. (2) Informationen an die Aktionäre der Gesell- schaft können, soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 128 Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG ist auf den Weg elektronischer Kom- munikation beschränkt. Der Vorstand ist - ohne dass hierauf ein Anspruch besteht - be- rechtigt, diese Mitteilungen auch auf ande- rem Weg zu versenden.

  • FINAL PROVISIONS 11.1 Alterations and supplements to the contract, to acceptance of the application and to these General Business Terms and Conditions shall be made in text form. Unilateral changes or supplements are ineffective. 11.2 If the customer is a merchant or public law legal entity, the courts of Bad Hersfeld have exclusive jurisdiction and venue. The hotel can, however, at its election, also bring legal action against the customer at the place of the customer’s registered of- fice. This also applies to customers not covered by sentence 1 above if they do not have their registered office or place of residence in an EU member state. 11.3 German law shall apply. The application of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods is excluded. 11.4 In compliance with its statutory obligation the hotel points out that the European Union has set up an online platform for the extrajudicial resolution of consumer dis- putes (“ODR platform”): xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

  • Im Allgemeinen Die Bestimmungen zur Auflösung des OGAW gelten ebenfalls für dessen Anteilsklassen. Die Anleger werden über den Beschluss der Verwaltungsgesellschaft auf dem gleichen Weg informiert, wie im vorhergehenden Abschnitt „Strukturmassnahmen“ beschrieben.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Allgemeine Pflichten Art. 28-33 DSGVO 5.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer schriftlichen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 37, 38 DSGVO ausüben kann. Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber auf Anforderung, zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme, mitgeteilt. 5.1.2 Soweit seitens des Auftragnehmers eine Erhebung, Verarbeitung und / oder Nutzung der Daten erfolgt, ist dies nur zulässig im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer Zugriff auf Daten des Auftraggebers hat, verwendet er diese nicht für vertragsfremde Zwecke, insbesondere gibt er diese an Dritte nur weiter, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Kopien von Daten dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers erstellt werden. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung oder Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind. 5.1.3 Der Auftragnehmer stellt die Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO sicher. Alle Personen, die auftragsgemäß auf die unter Punkt 4.1 aufgeführten Daten des Auftraggebers zugreifen könnten, müssen auf die Vertraulichkeit verpflichtet und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt werden. 5.1.4 Der Auftragnehmer stellt die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend Art. 32 DSGVO sicher. 5.1.5 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich bei von ihm oder der bei ihm beschäftigten Personen begangenen Verstößen gegen Datenschutzvorschriften. Gleiches gilt im Falle schwerwiegender Störungen des Betriebsablaufs oder anderen Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Daten des Auftraggebers. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach Art. 32 und 33 DSGVO treffen, hat der Auftragnehmer ihn hierbei zu unterstützen. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO treffen, z.B. im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte, hat der Auftragnehmer ihn hierbei im Rahmen des Charakters der durch den Auftragnehmer erbrachten Dienstleistung zu unterstützen.