COVID-19-Pandemie Musterklauseln

COVID-19-Pandemie. Im Zuge der weltweiten Ausbreitung von COVID-19 hat die NORD/LB seit Xxxx 2020 im Rahmen einer pro- jekthaften Struktur, bestehend aus Managementteam, Lageteam und themenspezifischen Task Forces um- fangreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und des Geschäftsbetriebes implementiert, darunter eine rollierende Split-Organisation. Nach zwischenzeitlichen Lockerungsmaßnahmen im Verlauf des Jahres 2020 hat die NORD/LB die Maßnah- men wegen der steigenden Dynamik beim Infektionsgeschehen zum Jahresende wieder verstärkt. Im Ergeb- nis arbeiten derzeit mehr als 70 Prozent der Mitarbeiter aus dem Home-Office, ohne dass hierbei die Prozess- stabilität maßgeblich beeinträchtigt ist. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht für Mitar- beiter in der Bank auf allen Verkehrsflächen, wurden eingeführt. Die NORD/LB pflegt im Kontext COVID-19 einen engen Austausch mit den wesentlichen Dienstleistern, um auch hier auf ggf. anfallende Störungen frühzeitig reagieren zu können. Alle diese Maßnahmen haben bisher dazu geführt, dass die Fallzahlen in der NORD/LB proportional weniger stark ansteigen als in Deutschland und eine Störung des Geschäftsbetriebs in der NORD/LB erfolgreich ver- hindert werden konnte. Die weitere Entwicklung der COVID-19 Pandemie wird weiterhin eng verfolgt, um bei Bedarf kurzfristig mit weiteren Maßnahmen reagieren zu können.
COVID-19-Pandemie. 18.1. Ausdrücklich festgehalten wird, dass sämtliche vertraglichen Verpflichtungen für beide Vertragsparteien nur insoweit unverändert aufrecht bleiben, als die Einhaltung derselben nicht durch folgende Gründe, d.h. durch behördliche bzw. sonst hoheitlich angeordnete oder dringlich empfohlene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie (COVID 19), rechtlich oder faktisch gänzlich oder teilweise unmöglich gemacht oder erheblich beeinträchtigt wird, oder die Sicherheit & Gesundheit der Mitarbeiter sowohl seitens voestalpine als auch seitens des Käufers gefährden würde. Vorgenannte Gründe berechtigt voestalpine zu einer Anpassung ursprünglich festgelegter Termine und/ oder die Lieferung und Leistungen vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Käufer berechtigt ist, Schadenersatz zu verlangen sowie den Vertrag zu kündigen. Die Vertragsparteien werden jedoch sämtliche Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen für die andere Vertragspartei so gering wie möglich zu halten.
COVID-19-Pandemie. Die COVID-19 Pandemie hat eine große Unsicherheit in der Weltwirtschaft und auf den globalen Märkten verursacht. Die von den Staaten erlassenen Vorschriften zur Eindämmung der COVID -19 Pandemie und die durch den Lockdown verursachten Einschränkungen haben zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit geführt und sich auch negativ auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin ausgewirkt. In diesem – auch aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus – herausfordernden, wirtschaftlichen Umfeld war in der abgelaufenen Berichtsperiode für die Emittentin ein Jahresergebnis 2020 nach Steuern in Höhe von EUR 8.709.859,94 (Jahresergebnis 2019: EUR 22.451.490,76 und Halbjahresergebnis 2020: EUR 8.626.616,70) zu verzeichnen. Trotz Stundungen und staatlicher Garantien ist mit höheren Risikokosten im bestehenden Kreditportfolio für die Emittentin zu rechnen. Im Jahresabschluss per 31.12.2020 betragen die Risikokosten im Kundengeschäft EUR 10,9 Mio. Bei der Kreditrisikovorsorge wurden die tatsächlich erkennbaren Risiken der Emittentin bewertet und eingestellt. Im Wertberichtigungsbedarf per 31.12.2020 enthalten ist eine zusätzliche Portfoliowertberichtigung für Risiken im Zusammenhang mit COVID-19 in Höhe von EUR 3,4 Mio. Auf Basis der aktuell verfügbaren Daten, rechnet die Emittentin für das Geschäftsjahr 2021 ebenfalls mit Risikokosten im Kundengeschäft in Höhe von EUR 10,0 Mio. Die Risikokosten aus der Bewertung und Veräußerung von Wertpapieren sowie Beteiligungen betragen zum Jahresabschluss 31.12.2020 EUR 0,5 Mio. Für für das Geschäftsjahr 2021 rechnet die Emittentin in diesem Bereich, auf Basis der aktuell verfügbaren Daten, mit Kosten in Höhe von EUR 1,3 Mio. Die künftige Entwicklung der Konjunktur ist durch die COVID-19 Pandemie äußerst ungewiss. So hängen die Wachstumsaussichten von vielen Faktoren ab, darunter dem Ausmaß und der Dauer der nationalen Stillstände, der Geschwindigkeit, mit der die Eindämmungsmaßnahmen gelockert werden, sowie der Effektivität der fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den europäischen Bankensektor, insbesondere auf das Ausmaß möglicher Kreditausfälle, sind derzeit ebenfalls noch schwer quantifizierbar. In diesem Umfeld wird für 2021 in den Kernmärkten der Emittentin von einem deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung, geringerer Investitionsbereitschaft und einer damit einhergehenden rückläufigen Nachfrage nach Finanzierungen ausgegangen. Konkret wird ein geringeres organisches Kreditwachstu...
COVID-19-Pandemie. Die COVID-19 Pandemie hat sowohl international wie auch auf die Republik Österreich, das Land Tirol und das gesamte wirtschaftliche und soziale Leben massive Auswirkungen zur Folge. Die österreichische Bundesregierung und die Bundesländer haben umfassende Pakete zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen durch die COVID-19 Pandemie geschnürt. Öffentliche Hand und Banken kooperieren als Financiers und Garanten für viele Hilfsprogramme. Auch für die Emittentin war das Jahr 2021 nach wie vor geprägt von der COVID-19 Pandemie. Die Aufgabenstellungen für die Emittentin als Systemerhalterin waren vielseitig und die Emittentin hat in Erfüllung ihres Business Continuity Managements Maßnahmen zur Steuerung und Überwachung ihrer verschiedenen Geschäftsbereiche getroffen. Unmittelbar nach Auftreten der COVID-19 Pandemie wurden die Ressourcen der risikoüberwachenden Einheiten der Emittentin in einer eigenen Corona-Arbeitsgruppe gebündelt. Die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben iZm der COVID-19 Pandemie wurden strukturiert und Maßnahmen gesetzt, um eine möglichst reibungslose Abwicklung von gesetzlichen Unterstützungsleistungen an die Kunden der Emittentin zu gewährleisten. Weiters wurde eine Initial- Risikobeurteilung durchgeführt, aus welcher vor allem das Kreditrisiko, Marktrisiko und das Liquiditätsrisiko einem engen Monitoring unterzogen wurden. Eines der Kerngeschäfte der Emittentin ist die Kreditvergabe an Unternehmen, die im Tourismus tätig sind (z. B. Hotels, Skianlagen, Freizeiteinrichtungen). Krisen im Zusammenhang mit Pandemien (wie z.B. die oben erwähnte COVID-19, Epidemien oder Ausbrüche von Infektionskrankheiten) könnten zu wirtschaftlichen Problemen oder sogar zur Schließung von Betrieben im Tourismus führen. Solche Unternehmen könnten aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, mangelnder Liquidität oder Verschlechterung der Kreditqualität nicht in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Zur Überwachung der Kreditrisiken wurde in der Emittentin eine Task Force speziell für diese Zwecke eingerichtet, um die laufenden Entwicklungen in diesen Branchen genau zu beobachten. Hinsichtlich der Marktrisiken ist Folgendes festzuhalten: Das Aktienexposure der Emittentin liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich. Das Anleihe-Exposure besteht aus überwiegend liquiditätsdeckungsgradfähigen Anleihen europäischer Kernemittenten. Aus dem dargestellten engen Monitoring der Risikoarten wurden keine Maßnahmen erforderlich, welche sich...
COVID-19-Pandemie. Die Emittentin und die gesamte GRAWE Gruppe beobachten die Entwicklungen und die Auswirkungen im Zusammenhang mit der globalen Ausbreitung der COVID-19 Pandemie genau. Die Emittentin verfügt zwar über eine ausreichende Eigenmittelausstattung und über eine gute Liquiditätssituation, derzeit lassen sich aber die Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage noch nicht abschließend beurteilen. Aufgrund der Risikopolitik in den vergangenen Jahren halten sich Werteverluste im Kreditportfolio derzeit in Grenzen. Auch im Bereich der Eigenveranlagungen werden die Zinsentwicklungen und die hohen Volatilitäten auf den Kapitalmärkten genau beobachtet, führen aber aktuell zu keinen wesentlichen Auswirkungen.
COVID-19-Pandemie. Der globale Ausbruch der COVID-19 Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 und die damit zusammenhängenden nationalen und internationalen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen zu rückläufigen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Die möglichen Auswirkungen auf die Konjunktur und die Wirtschaftsbereiche sind derzeit nicht seriös einschätzbar. Aufgrund der in den vergangenen Jahren getätigten Rücklagen und der stabilen Eigenkapitalsituation kann die Emittentin auch in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation bestehen. Neben einer soliden Eigenkapitalausstattung verfügt die Emittenin über ausreichende Liquiditätsreserven und eine diversifizierte Fundingstruktur. Zudem stehen im Jahr 2020 keine großen Fälligkeiten an. Trotzdem ist zu erwarten, dass sich die durch die COVID-19 Pandemie verursachte Wirtschaftskrise deutlich auf alle Geschäftsbereiche der Emittentin auswirken wird. Weitere Auswirkungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie werden im Abschnitt "3. Risikofaktoren" im Risikofaktor "Die weltweite Coronavirus (COVID-19) Pandemie kann erhebliche Auswirkungen auf die Emittentin und ihre Kunden haben." oben dargestellt. Darüber hinaus sind in jüngster Zeit keine wichtigen Ereignisse in der Geschäftstätigkeit der Emittentin eingetreten, die in hohem Maße für die Bewertung der Solvenz der Emittentin relevant sind.
COVID-19-Pandemie. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pande- mie betreffen inzwischen alle für GRAMMER relevanten Absatz- märkte. Von der daraus resultierenden negativen Entwicklung war die gesamte Weltwirtschaft mit teilweise drastischen Rückgängen betroffen. Die aktuellen Auswirkungen der Pan- demie variieren zwischen den Regionen und Kundenbranchen erheblich. Regierungen und lokale Behörden bemühen sich, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, indem sie verschie- dene Gegenmaßnahmen ergreifen, die von der Empfehlung nach bestimmten Formen der Einschränkung sozialer Kontakte und der Einhaltung hygienischer Mindeststandards bis hin zu breit angelegten Lockdown-Maßnahmen und Öffnungsbe- schränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige reichen. Die wesentliche Unsicherheit der COVID-19-Pandemie geht aus ihrer Dauer hervor, die unter anderem von möglichen weiteren Infektionswellen oder Mutationen des Corona-Virus abhängig ist. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pan- demie im Insolvenzrecht ist bis zum 30. April 2021 verlängert worden, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft abzufedern. Dies könnte im Jahr 2021 die vermehrte Anmeldung von Insolvenzen im Lieferantenbereich zur Folge haben. Darüber hinaus können Risiken aus weiteren möglichen Werthaltigkeitsprüfungen des Geschäfts- oder Firmenwertes entstehen. Auch die damit verbundene Volatilität der Finanz- märkte kann derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden, so dass GRAMMER derzeit von höheren finanzwirtschaftlichen Risiken ausgeht. Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen, die derzeit wesentlich von der COVID-19-Pandemie bestimmt sind, besteht im kurz- bis mittelfristigen Bereich weiterhin eine außergewöhn- lich hohe Unsicherheit über die künftige geschäftliche Entwick- lung der GRAMMER Gruppe. Es lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich abschätzen, welchen weiteren Verlauf die COVID-19-Pandemie in den für GRAMMER relevanten Absatz- und Beschaffungsmärkten nimmt. Die bisher im Unternehmen getroffenen Maßnahmen zur Ein- dämmung der COVID-19-Pandemie haben sich als wirksam erwiesen und werden kontinuierlich fortgeführt, überprüft und bei Bedarf angepasst, wobei der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Geschäftskontinuität liegt.
COVID-19-Pandemie. Im Zuge der weltweiten Ausbreitung von COVID-19 hat die NORD/LB seit Xxxx 2020 im Rahmen einer pro- jekthaften Struktur, bestehend aus Managementteam, Lageteam und themenspezifischen Task Forces um- fangreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden und des Geschäftsbetriebes implementiert. Der Vorstand und die Aufsicht werden dabei regelmäßig und bei Bedarf ad-hoc über die aktuelle Lage und den Stand der Maßnahmen informiert. Im Verlauf des Jahres 2021 hat die Bank ihre Vorsichtsmaßnahmen fortlaufend überprüft und bei Bedarf an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Die NORD/LB hat dabei stets die jeweils gültige Fassung der Arbeitsschutzverordnung vollständig umgesetzt. Zusätzlich hat die Bank in 2021 betriebliche Impfangebote in zwei Impfkampagnen für die Mitarbeitenden bereitgestellt. Trotz einer zwischenzeitlichen Home-Office-Quote von über 80% der Mitarbeitenden war die Prozessstabilität dabei zu keiner Zeit maßgeblich beeinträchtigt. Auch die ökonomischen Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie werden fortlaufend eng überwacht. Vor allem die Angemessenheit von Ratings der Kreditnehmenden wird regelmäßig überprüft. Den Unsicherheiten des weiteren Verlaufs der Pandemie und den daraus resultierenden möglichen Auswirkungen auf die Kredit- qualität der Kreditnehmenden trägt die NORD/LB bilanziell durch die Fortführung des in 2020 erstmals gebil- deten Management-Adjustments (MAC-19) in der Risikovorsorge Rechnung.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.