COVID-19-Pandemie Musterklauseln

COVID-19-Pandemie. Im Zuge der weltweiten Ausbreitung von COVID-19 hat die NORD/LB seit Xxxx 2020 im Rahmen einer pro- jekthaften Struktur, bestehend aus Managementteam, Lageteam und themenspezifischen Task Forces um- fangreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und des Geschäftsbetriebes implementiert, darunter eine rollierende Split-Organisation. Nach zwischenzeitlichen Lockerungsmaßnahmen im Verlauf des Jahres 2020 hat die NORD/LB die Maßnah- men wegen der steigenden Dynamik beim Infektionsgeschehen zum Jahresende wieder verstärkt. Im Ergeb- nis arbeiten derzeit mehr als 70 Prozent der Mitarbeiter aus dem Home-Office, ohne dass hierbei die Prozess- stabilität maßgeblich beeinträchtigt ist. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht für Mitar- beiter in der Bank auf allen Verkehrsflächen, wurden eingeführt. Die NORD/LB pflegt im Kontext COVID-19 einen engen Austausch mit den wesentlichen Dienstleistern, um auch hier auf ggf. anfallende Störungen frühzeitig reagieren zu können. Alle diese Maßnahmen haben bisher dazu geführt, dass die Fallzahlen in der NORD/LB proportional weniger stark ansteigen als in Deutschland und eine Störung des Geschäftsbetriebs in der NORD/LB erfolgreich ver- hindert werden konnte. Die weitere Entwicklung der COVID-19 Pandemie wird weiterhin eng verfolgt, um bei Bedarf kurzfristig mit weiteren Maßnahmen reagieren zu können.
COVID-19-Pandemie. Die COVID-19 Pandemie hat eine große Unsicherheit in der Weltwirtschaft und auf den globalen Märkten verursacht. Die von den Staaten erlassenen Vorschriften zur Eindämmung der COVID -19 Pandemie und die durch den Lockdown verursachten Einschränkungen haben zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit geführt und sich auch negativ auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin ausgewirkt. In diesem – auch aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus – herausfordernden, wirtschaftlichen Umfeld war in der abgelaufenen Berichtsperiode für die Emittentin ein Jahresergebnis 2020 nach Steuern in Höhe von EUR 8.709.859,94 (Jahresergebnis 2019: EUR 22.451.490,76 und Halbjahresergebnis 2020: EUR 8.626.616,70) zu verzeichnen. Trotz Stundungen und staatlicher Garantien ist mit höheren Risikokosten im bestehenden Kreditportfolio für die Emittentin zu rechnen. Im Jahresabschluss per 31.12.2020 betragen die Risikokosten im Kundengeschäft EUR 10,9 Mio. Bei der Kreditrisikovorsorge wurden die tatsächlich erkennbaren Risiken der Emittentin bewertet und eingestellt. Im Wertberichtigungsbedarf per 31.12.2020 enthalten ist eine zusätzliche Portfoliowertberichtigung für Risiken im Zusammenhang mit COVID-19 in Höhe von EUR 3,4 Mio. Auf Basis der aktuell verfügbaren Daten, rechnet die Emittentin für das Geschäftsjahr 2021 ebenfalls mit Risikokosten im Kundengeschäft in Höhe von EUR 10,0 Mio. Die Risikokosten aus der Bewertung und Veräußerung von Wertpapieren sowie Beteiligungen betragen zum Jahresabschluss 31.12.2020 EUR 0,5 Mio. Für für das Geschäftsjahr 2021 rechnet die Emittentin in diesem Bereich, auf Basis der aktuell verfügbaren Daten, mit Kosten in Höhe von EUR 1,3 Mio. Die künftige Entwicklung der Konjunktur ist durch die COVID-19 Pandemie äußerst ungewiss. So hängen die Wachstumsaussichten von vielen Faktoren ab, darunter dem Ausmaß und der Dauer der nationalen Stillstände, der Geschwindigkeit, mit der die Eindämmungsmaßnahmen gelockert werden, sowie der Effektivität der fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den europäischen Bankensektor, insbesondere auf das Ausmaß möglicher Kreditausfälle, sind derzeit ebenfalls noch schwer quantifizierbar. In diesem Umfeld wird für 2021 in den Kernmärkten der Emittentin von einem deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung, geringerer Investitionsbereitschaft und einer damit einhergehenden rückläufigen Nachfrage nach Finanzierungen ausgegangen. Konkret wird ein geringeres organisches Kreditwachstu...
COVID-19-Pandemie. 18.1. Ausdrücklich festgehalten wird, dass sämtliche vertraglichen Verpflichtungen für beide Vertragsparteien nur insoweit unverändert aufrecht bleiben, als die Einhaltung derselben nicht durch folgende Gründe, d.h. durch behördliche bzw. sonst hoheitlich angeordnete oder dringlich empfohlene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie (COVID 19), rechtlich oder faktisch gänzlich oder teilweise unmöglich gemacht oder erheblich beeinträchtigt wird, oder die Sicherheit & Gesundheit der Mitarbeiter sowohl seitens voestalpine als auch seitens des Käufers gefährden würde. Vorgenannte Gründe berechtigt voestalpine zu einer Anpassung ursprünglich festgelegter Termine und/ oder die Lieferung und Leistungen vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Käufer berechtigt ist, Schadenersatz zu verlangen sowie den Vertrag zu kündigen. Die Vertragsparteien werden jedoch sämtliche Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen für die andere Vertragspartei so gering wie möglich zu halten.
COVID-19-Pandemie. Im Zuge der weltweiten Ausbreitung von COVID-19 hat die NORD/LB seit Xxxx 2020 im Rahmen einer pro- jekthaften Struktur, bestehend aus Managementteam, Lageteam und themenspezifischen Task Forces um- fangreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden und des Geschäftsbetriebes implementiert. Der Vorstand und die Aufsicht werden dabei regelmäßig und bei Bedarf ad-hoc über die aktuelle Lage und den Stand der Maßnahmen informiert. Im Verlauf des Jahres 2021 hat die Bank ihre Vorsichtsmaßnahmen fortlaufend überprüft und bei Bedarf an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Die NORD/LB hat dabei stets die jeweils gültige Fassung der Arbeitsschutzverordnung vollständig umgesetzt. Zusätzlich hat die Bank in 2021 betriebliche Impfangebote in zwei Impfkampagnen für die Mitarbeitenden bereitgestellt. Trotz einer zwischenzeitlichen Home-Office-Quote von über 80% der Mitarbeitenden war die Prozessstabilität dabei zu keiner Zeit maßgeblich beeinträchtigt. Auch die ökonomischen Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie werden fortlaufend eng überwacht. Vor allem die Angemessenheit von Ratings der Kreditnehmenden wird regelmäßig überprüft. Den Unsicherheiten des weiteren Verlaufs der Pandemie und den daraus resultierenden möglichen Auswirkungen auf die Kredit- qualität der Kreditnehmenden trägt die NORD/LB bilanziell durch die Fortführung des in 2020 erstmals gebil- deten Management-Adjustments (MAC-19) in der Risikovorsorge Rechnung.
COVID-19-Pandemie. Der globale Ausbruch der COVID-19 Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 und die damit zusammenhängenden nationalen und internationalen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen zu rückläufigen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Die möglichen Auswirkungen auf die Konjunktur und die Wirtschaftsbereiche sind derzeit nicht seriös einschätzbar. Aufgrund der in den vergangenen Jahren getätigten Rücklagen und der stabilen Eigenkapitalsituation kann die Emittentin auch in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation bestehen. Neben einer soliden Eigenkapitalausstattung verfügt die Emittenin über ausreichende Liquiditätsreserven und eine diversifizierte Fundingstruktur. Zudem stehen im Jahr 2020 keine großen Fälligkeiten an. Trotzdem ist zu erwarten, dass sich die durch die COVID-19 Pandemie verursachte Wirtschaftskrise deutlich auf alle Geschäftsbereiche der Emittentin auswirken wird. Weitere Auswirkungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie werden im Abschnitt "3. Risikofaktoren" im Risikofaktor "Die weltweite Coronavirus (COVID-19) Pandemie kann erhebliche Auswirkungen auf die Emittentin und ihre Kunden haben." oben dargestellt. Darüber hinaus sind in jüngster Zeit keine wichtigen Ereignisse in der Geschäftstätigkeit der Emittentin eingetreten, die in hohem Maße für die Bewertung der Solvenz der Emittentin relevant sind.
COVID-19-Pandemie. Die COVID-19 Pandemie hat sowohl international wie auch auf die Republik Österreich, das Land Tirol und das gesamte wirtschaftliche und soziale Leben massive Auswirkungen zur Folge. Die österreichische Bundesregierung und die Bundesländer haben umfassende Pakete zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen durch die COVID-19 Pandemie geschnürt. Öffentliche Hand und Banken kooperieren als Financiers und Garanten für viele Hilfsprogramme. Auch für die Emittentin war das Jahr 2021 nach wie vor geprägt von der COVID-19 Pandemie. Die Aufgabenstellungen für die Emittentin als Systemerhalterin waren vielseitig und die Emittentin hat in Erfüllung ihres Business Continuity Managements Maßnahmen zur Steuerung und Überwachung ihrer verschiedenen Geschäftsbereiche getroffen. Unmittelbar nach Auftreten der COVID-19 Pandemie wurden die Ressourcen der risikoüberwachenden Einheiten der Emittentin in einer eigenen Corona-Arbeitsgruppe gebündelt. Die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben iZm der COVID-19 Pandemie wurden strukturiert und Maßnahmen gesetzt, um eine möglichst reibungslose Abwicklung von gesetzlichen Unterstützungsleistungen an die Kunden der Emittentin zu gewährleisten. Weiters wurde eine Initial- Risikobeurteilung durchgeführt, aus welcher vor allem das Kreditrisiko, Marktrisiko und das Liquiditätsrisiko einem engen Monitoring unterzogen wurden. Eines der Kerngeschäfte der Emittentin ist die Kreditvergabe an Unternehmen, die im Tourismus tätig sind (z. B. Hotels, Skianlagen, Freizeiteinrichtungen). Krisen im Zusammenhang mit Pandemien (wie z.B. die oben erwähnte COVID-19, Epidemien oder Ausbrüche von Infektionskrankheiten) könnten zu wirtschaftlichen Problemen oder sogar zur Schließung von Betrieben im Tourismus führen. Solche Unternehmen könnten aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, mangelnder Liquidität oder Verschlechterung der Kreditqualität nicht in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Zur Überwachung der Kreditrisiken wurde in der Emittentin eine Task Force speziell für diese Zwecke eingerichtet, um die laufenden Entwicklungen in diesen Branchen genau zu beobachten. Hinsichtlich der Marktrisiken ist Folgendes festzuhalten: Das Aktienexposure der Emittentin liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich. Das Anleihe-Exposure besteht aus überwiegend liquiditätsdeckungsgradfähigen Anleihen europäischer Kernemittenten. Aus dem dargestellten engen Monitoring der Risikoarten wurden keine Maßnahmen erforderlich, welche sich...
COVID-19-Pandemie. Die Emittentin und die gesamte GRAWE Gruppe beobachten die Entwicklungen und die Auswirkungen im Zusammenhang mit der globalen Ausbreitung der COVID-19 Pandemie genau. Die Emittentin verfügt zwar über eine ausreichende Eigenmittelausstattung und über eine gute Liquiditätssituation, derzeit lassen sich aber die Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage noch nicht abschließend beurteilen. Aufgrund der Risikopolitik in den vergangenen Jahren halten sich Werteverluste im Kreditportfolio derzeit in Grenzen. Auch im Bereich der Eigenveranlagungen werden die Zinsentwicklungen und die hohen Volatilitäten auf den Kapitalmärkten genau beobachtet, führen aber aktuell zu keinen wesentlichen Auswirkungen.
COVID-19-Pandemie. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pande- mie betreffen inzwischen alle für GRAMMER relevanten Absatz- märkte. Von der daraus resultierenden negativen Entwicklung war die gesamte Weltwirtschaft mit teilweise drastischen Rückgängen betroffen. Die aktuellen Auswirkungen der Pan- demie variieren zwischen den Regionen und Kundenbranchen erheblich. Regierungen und lokale Behörden bemühen sich, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, indem sie verschie- dene Gegenmaßnahmen ergreifen, die von der Empfehlung nach bestimmten Formen der Einschränkung sozialer Kontakte und der Einhaltung hygienischer Mindeststandards bis hin zu breit angelegten Lockdown-Maßnahmen und Öffnungsbe- schränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige reichen. Die wesentliche Unsicherheit der COVID-19-Pandemie geht aus ihrer Dauer hervor, die unter anderem von möglichen weiteren Infektionswellen oder Mutationen des Corona-Virus abhängig ist. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pan- demie im Insolvenzrecht ist bis zum 30. April 2021 verlängert worden, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft abzufedern. Dies könnte im Jahr 2021 die vermehrte Anmeldung von Insolvenzen im Lieferantenbereich zur Folge haben. Darüber hinaus können Risiken aus weiteren möglichen Werthaltigkeitsprüfungen des Geschäfts- oder Firmenwertes entstehen. Auch die damit verbundene Volatilität der Finanz- märkte kann derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden, so dass GRAMMER derzeit von höheren finanzwirtschaftlichen Risiken ausgeht. Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen, die derzeit wesentlich von der COVID-19-Pandemie bestimmt sind, besteht im kurz- bis mittelfristigen Bereich weiterhin eine außergewöhn- lich hohe Unsicherheit über die künftige geschäftliche Entwick- lung der GRAMMER Gruppe. Es lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich abschätzen, welchen weiteren Verlauf die COVID-19-Pandemie in den für GRAMMER relevanten Absatz- und Beschaffungsmärkten nimmt. Die bisher im Unternehmen getroffenen Maßnahmen zur Ein- dämmung der COVID-19-Pandemie haben sich als wirksam erwiesen und werden kontinuierlich fortgeführt, überprüft und bei Bedarf angepasst, wobei der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Geschäftskontinuität liegt.

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  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.