Datenübermittlung an Rückversicherer. Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
Datenübermittlung an Rückversicherer. Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. Flugrückholung-Lifecard JRV 2016, Stand 14.03.2017, V1.1 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jede Vertragsänderung und im Schadensfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
Datenübermittlung an Rückversicherer. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übermitteln. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass wir Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung uns aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob wir das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt haben. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Diese Unterrichtungspflicht entfällt, wenn uns Ihre Einwilligung vorliegt.
Datenübermittlung an Rückversicherer. Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir auch auf einen Aus- gleich der von uns übernommenen Risiken. Zu diesem Zweck haben wir Rückversicherungsverträge geschlossen, die einen Teil der Risiken über- nehmen. Hierfür benötigt der Rückversicherer entsprechende versiche- rungstechnische Angaben zur Art des Versicherungsschutzes und des Risikos. Eine Übermittlung personenbezogener Daten findet dabei jedoch nicht statt.
Datenübermittlung an Rückversicherer. (1) 1Um jederzeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Versi- cherungsverhältnissen in der Lage zu sein, geben Unternehmen einen Teil ihrer Risiken aus den Versicherungsverträgen an Rück- versicherer weiter. 2Zum weiteren Risikoausgleich bedienen sich in einigen Fällen diese Rückversicherer ihrerseits weiterer Rückversi- cherer. 3Zur ordnungsgemäßen Begründung, Durchführung oder Beendigung des Rückversicherungsvertrages werden in anonymi- sierter oder – soweit dies für die vorgenannten Zwecke nicht aus- reichend ist – pseudonymisierter Form Daten aus dem Versiche- rungsantrag oder –verhältnis, insbesondere Versicherungsnummer, Beitrag, Art und Höhe des Versicherungsschutzes und des Risikos sowie etwaige Risikozuschläge weitergegeben.
(2) 1Personenbezogene Daten erhalten die Rückversicherer nur, soweit dies
Datenübermittlung an Rückversicherer. Um die Erfüllung der Ansprüche abzusichern, kann es ggf. erforderlich sein, dass die HALLESCHE Rückversicherer einschaltet, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Daten über- geben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die HALLESCHE die Anmeldung oder den Leistungsantrag dem Rückversicherer vorlegt. Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die HALLESCHE das Risiko bzw. einen Leistungs- fall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über bestehende Verträge/Versicherungsverhältnisse und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über bestehende Verträge/Versicherungsverhältnisse an Rückversicherer weitergegeben werden. Zu den genannten Zwecken werden anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten verwendet. Sofern personenbezogene Angaben notwendig sind, werden wir Sie über die Übermittlung unterrichten. Die Rückversicherer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Daten selbst- verständlich nur streng zweckgebunden nutzen. Sofern zur Prüfung des Versicherungsfalles auch Angaben zur Gesundheit notwendig werden, bedarf es zur Datenweitergabe Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der den Versicherungsnehmer betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der jeweilige Vertrag/das jeweilige Gruppenvertragsverhältnis angenommen werden kann. Der Vermittler, der das Gruppenvertragsverhältnis betreut, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag/das Versicherungsverhältnis abgeschlossen wurde. Ein etwaiger Vermittlerwechsel wird mit dem Gruppen- vertragspartner abgestimmt. Ihre Daten können auch zum Zwecke der Beratung zu Weiterversicherungsmöglichkeiten in der Einzelversicherung, über die Sie die HALLESCHE oder der den Versicherungsnehmer betreuende Vermittler informieren wird, verwende...
Datenübermittlung an Rückversicherer. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Campingversicherung (DCV 08-2022) Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb ge- ben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entspre- chende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risi- kozuschlags sowie im Einzelfall auch deine Per- sonalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden dir auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversiche- rer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
Datenübermittlung an Rückversicherer. (1) Um jederzeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Versicherungsverhältnissen in der Lage zu sein, geben Unter- nehmen einen Teil ihrer Risiken aus den Versicherungsverträgen an Rückversicherer weiter. Zum weiteren Risikoausgleich bedienen sich in einigen Fällen diese Rückversicherer ihrerseits weiterer Rückversicherer. Zur ordnungsgemäßen Begrün- dung, Durchführung oder Beendigung des Rückversicherungsvertrages werden in anonymisierter oder – soweit dies für die vorgenannten Zwecke nicht ausreichend ist – pseudonymisierter Form Daten aus dem Versicherungsantrag oder –verhältnis, insbesondere Versicherungsnummer, Beitrag, Art und Höhe des Versicherungsschutzes und des Risikos sowie etwaige Risikozuschläge weitergegeben.
(2) Personenbezogene Daten erhalten die Rückversicherer nur, soweit dies
a) für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages erforderlich ist oder
b) zur Sicherstellung der Erfüllbarkeit der Verpflichtungen des Unternehmens aus den Versicherungsverhältnissen erfolgt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dem Unternehmensinteresse entgegensteht. Dies kann der Fall sein, wenn im Rahmen des konkreten Rückversicherungsverhältnisses die Übermittlung personen- bezogener Daten an Rückversicherer aus folgenden Gründen erfolgt:
Datenübermittlung an Rückversicherer. 1 Diese Datenarten werden als „allgemeine Antragsdatenì bezeichnet.
2 Diese Datenarten werden als „allgemeine Vertragsdatenì bezeichnet. 3 Diese Datenarten werden als „allgemeine Leistungsdatenì bezeichnet. 4 Leistungsdaten aus der Krankenversicherung werden keinesfalls den „allgemeinen Leistungsdatenì zugerechnet. Im Interesse aller Versicherungsnehmer achten wir auf einen Aus- gleich der von uns übernommenen Risiken. Deshalb geben wir bei sehr hohen Risiken einen Teil an Rückversicherer im In- und Aus- land ab. Diese Rückversicherer benötigen entsprechende versiche- rungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Bei- trag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu- schlags, sowie im Sonderfall auch die Personalien der zu versi- chernden Person. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, stellen wir ihnen auch die dafür er- forderlichen Unterlagen zur Verfügung. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rück- versicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
Datenübermittlung an Rückversicherer. (1) Um jederzeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Versicherungsverhältnissen in der Lage zu sein, geben Unter- nehmen einen Teil ihrer Risiken aus den Versicherungsverträgen an Rückversicherer weiter. Zum weiteren Risikoausgleich bedienen sich in einigen Fällen diese Rückversicherer ihrerseits weiterer Rückversicherer. Zur ordnungsgemäßen Begrün- dung, Durchführung oder Beendigung des Rückversicherungsvertrages werden in anonymisierter oder soweit dies für die vorgenannten Zwecke nicht ausreichend ist pseudonymisierter Form Daten aus dem Versicherungsantrag oder
1) Die Schadenklassendatei ist Ende 2018 eingestellt worden. Seitdem waren keine Datenübermittlungen in die Schadenklassendatei oder Abfragen aus der Datei mehr möglich. Eine eingeschränkte Verarbeitung der Daten erfolgt noch bis zum Ablauf der Speicherfrist nach Art. 16 Abs. 4 Satz 10 Code of Conduct zur Erfüllung der Betroffenenrechte, insbesondere von Auskunftsersuchen. verhältnis, insbesondere Versicherungsnummer, Beitrag, Art und Höhe des Versicherungsschutzes und des Risikos sowie etwaige Risikozuschläge weitergegeben.
(2) Personenbezogene Daten erhalten die Rückversicherer nur, soweit dies
a) für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages erforderlich ist oder
b) zur Sicherstellung der Erfüllbarkeit der Verpflichtungen des Unternehmens aus den Versicherungsverhältnissen erfolgt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dem Unternehmensinteresse entgegensteht. Dies kann der Fall sein, wenn im Rahmen des konkreten Rückversicherungsverhältnisses die Übermittlung personen- bezogener Daten an Rückversicherer aus folgenden Gründen erfolgt: