Common use of Datenaustausch Clause in Contracts

Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beach- tung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. (2) Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Ver- trages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung Datenverarbei- tung unter Beach- tung Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen Regelun- gen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages Vertra- ges notwendig ist. (2) . Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die ErfassungErfas- sung, Bilanzierung und Abrech- nung Abrechnung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung Abwicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen er- hobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beach- tung Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. (2) . Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung Abrechnung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung Abwicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beach- tung Beachtung von § 9 EnWG sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. (2) . Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung Abrechnung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung Abwicklung der Netznutzung zweckmäßig erforderlich ist.

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Samples: Lieferanten Rahmenvertrag Strom

Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Ver- trages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung Datenverarbei- tung unter Beach- tung Beachtung von § 9 EnWG sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. (2) Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.

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Samples: Netzanschlussvertrag