Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beach- tung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. (2) Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Ver- trages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung Datenverarbei- tung unter Beach- tung Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen Regelun- gen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages Vertra- ges notwendig ist.
(2) . Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die ErfassungErfas- sung, Bilanzierung und Abrech- nung Abrechnung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung Abwicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen er- hobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beach- tung Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
(2) . Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung Abrechnung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung Abwicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beach- tung Beachtung von § 9 EnWG sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
(2) . Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung Abrechnung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung Abwicklung der Netznutzung zweckmäßig erforderlich ist.
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Samples: Lieferanten Rahmenvertrag Strom
Datenaustausch. (1) Die Vertragspartner können werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Ver- trages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung Datenverarbei- tung unter Beach- tung Beachtung von § 9 EnWG sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Regelungen des § 9 EnWG verar- beiten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
(2) Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrech- nung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Ab- wicklung der Netznutzung zweckmäßig ist.
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Samples: Netzanschlussvertrag