Datenaustausch. 6.1 Grundsätzlich erfolgt der Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber zur Abwicklung des Netzzugangs elektronisch. Der Netzbetreiber gibt die Formate unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Anlagenbetreibers in der Anlage 5 zu Ansprechpartner und Datenaustausch vor. 6.2 Alle wesentlichen, die Vertragsgrundlagen betreffenden Umstände werden dem Vertragspartner stets unverzüglich mitgeteilt. Sämtliche Mitteilungen erfolgen in den vertraglich festgelegten Datenformaten bzw. Kommunikationswegen.
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Samples: Vertrag Über Den Netzanschluss Einer Eeg Anlage Und Die Einspeisung Des Erzeugten Stroms, Netzanschlussvertrag, Vertrag Über Den Netzanschluss Einer Eeg Anlage Und Die Einspeisung Des Erzeugten Stroms
Datenaustausch. 6.1 Grundsätzlich erfolgt der Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber zur Abwicklung Abwick- lung des Netzzugangs elektronisch. Der Netzbetreiber gibt die Formate unter angemessener Berücksichtigung Berück- sichtigung der Interessen des Anlagenbetreibers in der Anlage 5 zu Ansprechpartner und Datenaustausch Datenaus- tausch vor. Änderungen der Ansprechpartner sind dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen und werden erst mit Zugang der Änderungsmitteilung dem anderen Vertragspartner ge- genüber wirksam.
6.2 Alle wesentlichen, die Vertragsgrundlagen betreffenden Umstände werden dem Vertragspartner stets unverzüglich mitgeteilt. Sämtliche Mitteilungen erfolgen in den vertraglich festgelegten Datenformaten Datenforma- ten bzw. Kommunikationswegen.
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Samples: Netzanschlussvertrag